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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-08

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08

Wortprotokoll

Zuerst danke ich dem Bundesrat für die schnelle Antwort auf meine Motion. Ich attestiere dem Bundesrat, dass er schon einiges unternimmt, um die Situation zu verbessern. Die Massnahmen reichen aber noch nicht.

Der heute geltende Gesetzesartikel, der die Auszahlung kleiner Altersguthaben erlaubt, ist sehr kompliziert geschrieben, funktioniert nicht und generiert kontaktlose Guthaben. Für die Auszahlung braucht es eine Angabe der Altersbeiträge, was die meisten Versicherten überfordert. Als Konsequenz wird das Guthaben vergessen, ein neuer Wohnsitz wird der Stiftung nicht gemeldet, das Geld wird nicht in die Pensionskasse eingebracht. Das geringe Altersguthaben wird kontaktlos.

Bereits heute existieren kontaktlose Guthaben von über 5 Milliarden Franken, verteilt auf knapp 900[NB]000 Konten. 80 Prozent davon weisen Beträge unter 5000 Franken auf. Diese Beträge werden in aller Regel nicht mehr den Versicherten zugeordnet. Die Freizügigkeitseinrichtungen verlangen vermehrt Kontoführungsgebühren, die das Altersguthaben belasten. Die verbleibenden kontaktlosen Konten werden später dem Sicherheitsfonds des BVG überwiesen. Nach 25 Jahren werden sie zugunsten des Systems der beruflichen Vorsorge vereinnahmt. Für die Versicherten sind sie verloren.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat: "Eine Erhöhung des Betrags, bis zu dem die Barauszahlung [...] verlangt werden kann, hätte negative Auswirkungen auf den Aufbau der beruflichen Vorsorge." Dem ist nicht so. Bei einer Person mit einem versicherten Salär von 50[NB]000 Franken und Altersbeiträgen von 10 Prozent ist diese Grenze bereits nach einem Jahr überschritten. Sobald mehr als 5000 Franken Guthaben vorhanden sind, ist eine Auszahlung gemäss Motion nicht mehr möglich.

Weiter argumentiert der Bundesrat, dass die Barauszahlung von 5000 Franken das Risiko eines erheblichen Rückgangs des Altersguthabens zur Folge hätte. Auch wenn eine Barauszahlung durchaus mehrmals vorkommen kann, sprechen wir jedoch hier von sehr geringen Beträgen. Ein erheblicher Rückgang ist deshalb gar nicht möglich. Auch wenn eine Person in ihrer Erwerbskarriere fünfmal nur wenige Monate gearbeitet hätte und in den Genuss einer Auszahlungsmöglichkeit käme, so würde es sich doch maximal um 25[NB]000 Franken handeln. Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent sprechen wir von 1700 Franken Rente pro Jahr oder von 141 Franken pro Monat. Dieser Betrag kann sicher nicht als wesentlich bezeichnet werden.

Es ist erfreulich, dass die Zuordnung durch die Meldepflicht erhöht werden konnte. Der Anteil liegt aber immer noch nur bei bescheidenen 10 Prozent und ist sicher zu tief. Aktuell verlangt die Auffangeinrichtung keine Kontoführungsgebühr. Das ist korrekt. Sie könnte aber durchaus diese Möglichkeit ergreifen, um den Kontenzuwachs einzudämmen. Das wäre nichts Neues. Die Auffangeinrichtung kannte bereits in der Vergangenheit Gebühren.

Ich bezweifle, dass der Aufbau eines nationalen Adressdienstes die Anzahl kontaktloser Konten zu senken vermag. Die Freizügigkeitsstiftungen suchen mehrheitlich bereits heute nach dem Verbleib der Kontoinhaber. Sind sie innerhalb der Schweiz umgezogen, werden sie in der Regel wieder gefunden. Schwieriger wird es jedoch, wenn sie ins Ausland gezogen sind. Dies ist die Hauptursache für den Fortbestand kontaktloser Konten. Ein nationaler Adressdienst wird hier keine Abhilfe schaffen.

Die von mir geforderte Frist von drei Monaten war Teil der Reform der Altersvorsorge 2020. Die Auszahlungssumme beschränkte sich damals auf den Jahresbeitrag der versicherten Person, das entspricht etwa den von mir vorgeschlagenen 5000 Franken. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass diese Regelung in die Vorlage zur Revision des BVG aufgenommen werden könnte. Allerdings hat es der Bundesrat versäumt, diesen Punkt in die Botschaft aufzunehmen. Es nachträglich noch aufzunehmen, erachte ich aufgrund der sowieso schon erheblichen Komplexität nicht als zielführend.

Meine Motion zielt genau auf diejenigen Personen, die den heutigen Artikel nicht verstehen und die oftmals gar nicht wissen, dass sie über Altersguthaben verfügen. Ohne Intervention des Gesetzgebers kommt es deshalb zu kontaktlosen Konten. Das kann nicht im Interesse der Versicherten sein. Der Gesetzgeber muss dafür besorgt sein, verständliche Bestimmungen zu erlassen.

Aktuell gibt es zwar eine Arbeitsgruppe beim Bundesamt für Sozialversicherungen, die sich um die Folgen der Negativverzinsung bei Freizügigkeitsstiftungen kümmert. Das Thema dieser Motion ist jedoch nicht Teil dieser Diskussionen. Wenn Sie die Motion also ablehnten, würde das berechtigte Anliegen durch die Maschen fallen. Deshalb empfehle ich Ihnen die Annahme der Motion.

Die Motion würde das Gesetz für die Versicherten verständlicher machen und würde zukünftig kontaktlose Guthaben verhindern, indem eben eine einfachere Auszahlung von geringen Altersguthaben verlangt werden könnte. Sie würde den Versicherten erlauben, ihre geringen Guthaben zu beziehen, anstatt sie durch Kontoführungsgebühren vermindert zu sehen, und sie würde auch für eine höhere Effizienz in der Verwaltung der Freizügigkeitskonten bei Freizügigkeitseinrichtungen und BVG-Einrichtungen sorgen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Motion.