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AB 277916

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Die Stärke der Gesellschaft misst sich am Wohl der Schwachen - besonders in einer Krise. Diese Pandemie trifft jene am härtesten, die am wenigsten haben: die Verkäuferinnen, die Angestellten im Service oder die Freischaffenden, die nur kurzfristige Engagements erhalten und keinen Arbeitgeber haben, der für sie Kurzarbeit beantragen kann.

Die Arbeitslosenquote hat im Januar ihren Höhepunkt seit Pandemiebeginn erreicht, und immer mehr Menschen geraten in finanziell prekäre Verhältnisse. Es ist unsere Aufgabe, in diesem Parlament dafür zu sorgen, dass allen Bürgerinnen und Bürgern angemessene Unterstützung zukommt. Es kann nicht sein, dass die Schwächsten die Folgen dieser Krise am stärksten zu spüren bekommen. Mit zwei Minderheitsanträgen möchte ich daher eine Verbesserung für Erwerbslose und Erwerbstätige mit tiefem Einkommen erreichen.

Mit meinem ersten Minderheitsantrag beantrage ich, die Verlängerung des Taggeldbezuges auf die Kontrollperioden Januar und Februar auszuweiten und damit zusätzlich maximal 107 Taggelder zu gewähren. Damit können wir jenen helfen, die mitten in einer Wirtschaftskrise ihren Job verloren haben und nun auf dem zunehmend angespannten Arbeitsmarkt keine Möglichkeit für eine Neuanstellung finden. Denn das ist zurzeit Realität: Wer jetzt ausgesteuert wird, hat kaum Chancen, sich im Arbeitsmarkt zu halten.

Bereits im ersten Lockdown gewährten wir eine Verlängerung der Arbeitslosentaggelder, und auch jetzt soll eine Verlängerung jenen Menschen helfen, die im März, April oder Mai ausgesteuert werden. Diese Massnahme unterstützen auch wir Grünen, doch sie greift zu kurz: Was geschieht mit jemandem, der im Januar ausgesteuert wurde? Wie soll so jemand zur jetzigen Zeit im Detailhandel oder im Gastgewerbe eine neue Stelle finden? Diese Menschen drohen den Anschluss auf dem Arbeitsmarkt zu verlieren.

Von einer Verlängerung auf Januar und Februar würden rund 6000 Personen profitieren. Diese erhalten jetzt keine zusätzlichen Taggelder. Wären sie erst im März ausgesteuert worden, würden sie aber von einer Verlängerung profitieren. Wie erklären Sie das einer betroffenen Person? Hier wird eine Rechtsungleichheit geschaffen - sie hat massive Konsequenzen, zumindest für die 6000 Betroffenen.

Würde eine rückwirkende Verlängerung einen administrativen Aufwand mit sich bringen? Ja, das würde es, aber der Aufwand wäre vertretbar. Wäre der Vollzug möglich? Ja, das wäre er auch: Es geht hier nicht um Zehntausende von Fällen. Es handelt sich um eine überschaubare Anzahl von etwa 6000 Personen.

Schaffen Sie bitte nicht aus Angst vor administrativen Hürden eine Rechtsungleichheit auf Kosten von Existenzen, sondern unterstützen Sie die Minderheit Ryser und damit eine Verlängerung auf die Perioden Januar und Februar.

Mit meiner zweiten Minderheit beantrage ich, dass die Untergrenze für die 100-prozentige Kurzarbeitsentschädigung auf 4000 Franken angehoben wird. Dank der Kurzarbeitsentschädigungen konnte ein grossflächiger Stellenabbau verhindert werden und die Kaufkraft erhalten bleiben. Doch sie ist nicht für eine mehrmonatige Pandemie ausgelegt. Kurzzeitige Lohneinbussen sind verkraftbar, wenn man dafür die Stelle behalten und bald wieder richtig arbeiten kann. Über viele Wochen aber mit 80 Prozent des Einkommens auskommen zu müssen, übersteigt gerade für Familien die Grenzen des Zumutbaren.

Wir haben deshalb im Dezember hier beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigung für sehr tiefe Einkommen befristet zu erhöhen. Bei einer 100-prozentigen Anstellung mit einem Einkommen unter 3470 Franken sollen 100 Prozent [PAGE 261] Kurzarbeitsentschädigung ausbezahlt werden. Die letzten Wochen haben aber gezeigt, dass diese Grenze zu tief angesetzt war. Ein Vater, der normalerweise für 4000 Franken im Gastgewerbe arbeitet und mit diesem Geld für Miete und Unterhalt einer ganzen Familie aufkommen muss, rechnet knapp. Mit der heutigen Regelung erhält er zwar 200 Franken zusätzlich, doch noch immer fehlen dieser Familie 500 Franken - Monat für Monat! Das geht nicht nur an die Substanz, das zieht eine Familie unter die Armutsgrenze.

Ich beantrage daher mit meiner Minderheit eine Anpassung der Untergrenze von 3470 auf 4000 Franken, sodass die Personen, die ihren Lebensunterhalt mit wenig Einkommen bestreiten müssen, ohne Verschuldung aus dieser Krise herauskommen.