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AB 278069

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich führe Sie nun auf Seite 8 Ihrer Fahne. Hier geht es um einen etwas komplizierteren Block mit Mehrheit, Minderheiten und einer etwas komplizierteren Ausgangslage. Es geht um den sogenannten Experimentierartikel im Paket. Dieser Artikel ist einer der Schlüsselartikel des Pakets. Er ist an sich nicht bestritten. Umstritten sind aber einige nicht unwichtige Details dieses Experimentierartikels.

Ich bitte Sie, zunächst Absatz 5 zu betrachten. Dieser Absatz ist recht eigentlich zum Schlüsselabsatz geworden, auch was die Differenzen sowie die vorliegenden Minderheits- und Mehrheitsanträge betrifft. Bei Absatz 5 - Sie finden ihn auf Seite 11 - ist Ihre Kommission einstimmig dem Nationalrat gefolgt. Hier geht es um die Frage, ob bei all diesen Pilotprojekten die Rechte der Versicherten eingehalten werden müssen, wie das geschehen soll und wie nicht.

Der Artikel hält klar fest, dass Pilotprojekte nur durchgeführt werden können, wenn die Beteiligung jedes und jeder einzelnen Versicherten freiwillig ist. "Freiwillig" ist das Schlüsselwort in diesem ganzen Block. Gleichzeitig besagt dieser Artikel: In Pilotprojekten soll zwar von gesetzlichen Bestimmungen im KVG abgewichen werden können - sonst könnte man ja gar keine weitreichenden Pilotprojekte machen -, aber in diesen Bereichen dürfen die Rechte der Versicherten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, nie verletzt werden. In der Kommission ist zuhanden der Materialien auch klargestellt worden, dass mit diesen Rechten der Versicherten gemäss dem Gesetz selbstverständlich auch alle Grundrechte der Versicherten gemeint sind, dass also auch die Grundrechte der Versicherten nicht mit einem Pilotprojekt verletzt werden dürfen; so weit die übereinstimmende Grundlage Ihrer Kommission und des Nationalrates.

Jetzt kommen die Differenzen: Die erste Differenz findet sich in Artikel 59b Absatz 1. Hier haben wir eine Mehrheit und eine Minderheit. Der Antrag der Mehrheit hat sich mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten durchgesetzt; man kann also nicht von einer klaren Mehrheit sprechen. Zwischen der Mehrheit und der Minderheit bestehen im gleichen Absatz eigentlich drei Unterschiede:

Zunächst möchte sich die Mehrheit bei den Pilotprojekten auf die Eindämmung der Kostenentwicklung beschränken. Das Ziel des Pakets - ich habe es vorhin gesagt - ist die Eindämmung der Kostenentwicklung, und dieses Ziel sollen auch die [PAGE 116] Pilotprojekte haben. Die Minderheit möchte diese Pilotprojekte auf die Stärkung der Qualität und die Förderung der Digitalisierung ausweiten.

Der zweite Unterschied ist erheblich diskutiert worden. Die Mehrheit möchte, dass alle beteiligten Parteien, also Versicherer und Leistungserbringer, aber auch Kantone oder Patientenorganisationen, Pilotprojekte lancieren können, die dann dem EDI zur Genehmigung vorgelegt werden. Die[NB]Minderheit möchte hier eine wesentlich restriktivere Lösung. Sie[NB]verlangt zunächst, dass eine Vereinbarung vorliegen[NB]muss. Bei der Mehrheit muss keine Vereinbarung vorliegen.

Nun ist es hier nicht ganz so wie bei der vorherigen Vorlage, dass das Wort "Vereinbarung" ein böses Wort wäre und eine rote Linie darstellen würde, das nicht. Aber die Minderheit möchte Pilotprojekte auf Vereinbarungen zwischen Versicherern und Leistungserbringern beschränken. Damit wären Patientenorganisationen nicht mehr in der Lage, solche Projekte durchzuführen. Aber vor allem wären auch die Kantone nicht mehr in der Lage, Pilotprojekte durchzuführen, jedenfalls soweit sie nicht selber Leistungserbringer sind, und das sind sie in sehr vielen Fällen eben nicht. Die Mehrheit möchte[NB]hier[NB]die[NB]Kantone und die Patientenorganisationen integrieren.

Der dritte Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit liegt in der Frage, wer denn zu einem Pilotprojekt angehört werden soll, bevor das EDI es bewilligt. Die Mehrheit möchte, dass alle interessierten Kreise angehört werden, also wiederum die Versicherer, die Leistungserbringer, die Kantone und vielleicht die Patientenorganisationen. Die Minderheit möchte, dass nur die Kantone angehört werden, weil sie ja eine Vereinbarung zwischen Versicherern und Leistungserbringern verlangt. Dann wären zumindest die Patienten- und andere Organisationen aussen vor.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.