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preparatory:AB 278074

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08

Wortprotokoll

Mein Kollege Regazzi hat es gesagt: Wir teilen uns das Votum aus Zeitgründen auf. Er hat die Haltung der Kommission zu den ersten sechs Minderheitsanträgen ausformuliert, und ich nehme zu den nächsten, den letzten sechs Anträgen Stellung.

Die Mehrheit der Kommission lehnt bei Artikel 17 Absatz 4 den Minderheitsantrag Bendahan, der die Vorgaben für einen Sozialplan massiv ausweiten will, ab. Der Bundespräsident hat vorhin die Gründe ausführlich dargelegt, weshalb ich darauf verzichte, sie noch einmal auszuführen.

Bei Artikel 17a geht es um die Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung. Sie erinnern sich eventuell noch an die Diskussion in der Wintersession: Damals haben wir eine befristete Bestimmung aufgenommen, womit die Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen befristet angehoben wird. Was wir damals noch nicht wussten: Die Situation ist sich nicht am Entspannen, vielmehr sind aufgrund der behördlichen Schliessungen immer noch sehr viele Arbeitnehmende, vor allem in der Gastronomie und dem Detailhandel, in Kurzarbeit. Die Mehrheit beantragt Ihnen daher - der Entscheid fiel mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, diese Bestimmungen bis Ende Dezember 2021 zu verlängern.

Eine Minderheit Ryser möchte die Beträge generell erhöhen. Diesen Antrag lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich ab. Die Erhöhung der tiefen Löhne haben wir im Dezember ausführlich diskutiert. Wir fanden einen Kompromiss, an dem wir jetzt festhalten sollten.

In Artikel 17b will der Bundesrat, dass die zehntägige Voranmeldefrist für die Kurzarbeit nicht eingehalten werden muss. Beim erneuten Lockdown im Dezember 2020 waren viele Betriebe, vor allem kleinere, kurzfristig damit beschäftigt, ihre Arbeiten operativ herunterzufahren. Da im letzten Frühling die Voranmeldefrist aufgehoben wurde, dachten viele KMU nicht daran, als Erstes eine Voranmeldung für Kurzarbeit abzuschicken. Das führte dazu, dass viele Betriebe - und vor allem solche, die geschlossen wurden - teilweise im Dezember und Januar keine Kurzarbeitsentschädigung erhielten, weil sie die Voranmeldefrist verpasst hatten. Diese Betriebe sollen nun ein Gesuch stellen können, damit sie rückwirkend doch noch Kurzarbeitsentschädigung erhalten können. Dieses Problem hat der Bundesrat erkannt, weshalb er hier eine Gesetzesanpassung beantragt.

Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt Ihnen Ihre Kommission, dass die Aufhebung der Voranmeldefrist für Kurzarbeit rückwirkend per 1. September 2020 in Kraft tritt und nicht, wie der Bundesrat vorgeschlagen hat, per 18. Dezember 2020. Eine Minderheit Schneeberger beantragt jedoch die Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates.

Bei Artikel 17d schlagen wir Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung einen neuen Artikel betreffend Gewährung von Zuschüssen vor. Dies hat auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit in ihrem Mitbericht gefordert. In den Diskussionen haben wir festgestellt, dass einige Kantone oder Ausgleichskassen bei den Auszahlungen und Bearbeitungen der Gesuche im Verzug sind. Es geht hier darum, die Möglichkeit zu schaffen, dass die zuständigen Behörden nach einem vereinfachten Verfahren unverzüglich Vorschüsse gewähren können. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte darauf verzichten, weil es zu doppelten Arbeiten führt.

In Artikel 17e schaffen wir schliesslich die gesetzliche Grundlage, dass Überentschädigungen an den Staat zurückbezahlt werden können, ohne dass den Betroffenen dadurch Nachteile entstehen.

Schliesslich kommen wir noch kurz zur letzten umstrittenen Bestimmung. Wir beantragen Ihnen mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Schaffung einer Übergangsbestimmung, gemäss der Arbeitslose, die ab dem 1. Januar 2021 die Anspruchsvoraussetzungen für Überbrückungsleistungen erfüllen, bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose nicht von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Die Mehrheit der Kommission möchte nicht, dass hier Lücken entstehen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen.

Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. [PAGE 267]