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preparatory:AB 278354

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-09

Wortprotokoll

Wie schon von der Kommissionssprecherin gesagt, vertrete ich die mit 7 zu 6 Stimmen entstandene Minderheit, die Ihnen beantragt, entgegen den Ausführungen der Kommissionssprecherin und des Bundesrates die Motion anzunehmen.

Es besteht keine inhaltliche Differenz darüber, dass es sich hier um gefährliche Stoffe handelt. Ich bin der Überzeugung, dass sie gerade auch in der Schweiz von der chemischen Industrie bestens und mit den weltweit höchsten Standards kontrolliert werden. Hingegen läuft die Schweiz mit der gegenwärtigen Ausrichtung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung - es wurde zu Recht auf das Abkommen Reach hingewiesen, das ja eine lange Geschichte hat - aus meiner Sicht konkret Gefahr, Fehlentwicklungen des EU-Rechtes zu wiederholen, indem sie sich einfach am EU-Recht orientiert, ohne dass der Bevölkerung, der Umwelt oder der Wirtschaft daraus ein Mehrwert entsteht.

Bei diesem Recht geht es darum, dass Stoffe ohne Kenntnis und Würdigung der konkreten Umstände oder der letztendlichen Verwendung durch den Anwender einem Verwendungsverbot unterworfen werden. Man muss sich bewusst sein, dass für die Herstellung vieler Produkte des Alltags - Mobiltelefone und andere elektronische Produkte - die erwähnten Stoffe benötigt werden. Das Produkt, das dann am Schluss in den Verkehr gebracht wird, ist aber bezüglich der in der Herstellung eingesetzten Chemikalien bedenkenlos und stellt deshalb auch kein Risiko mehr dar. Es geht nur um den Produktionsprozess.

Aus meiner Sicht kann es mit Blick auf unseren Produktionsstandort nicht sein, dass die Verwendung der benötigten Produktionsmittel in der Schweiz verboten wird und solche Produktionen ins aussereuropäische Ausland verschoben werden oder gleich an den aussereuropäischen Konkurrenten verloren gehen. Die Produkte werden dann trotzdem produziert und kommen hier auf den Markt. Die Betroffenheit der Schweiz ist bereits spürbar und wird bei einer Nichtannahme der Motion noch erheblich zunehmen. In der EU, wo diese Verschärfungen eingeführt wurden, rechnet man längerfristig mit mehr als tausend Stoffen, die für die chemisch-pharmazeutische Industrie nicht mehr zur Verfügung stehen werden.

Es geht um grosse Firmen, es geht hier nicht um das Gewerbe oder um Private. Ich lege es auch offen: Ich bin Verwaltungsrat von Siegfried, einer chemisch-pharmazeutischen Firma, die in der Schweiz verschiedene Stoffe herstellt. Sie stellt auch in Kürze den Impfstoff von Pfizer/Biontech her, das wissen wir alle. Aber sie hat auch andere Produkte. Wir sind stolz, dass Schweizer Unternehmen auch in der Bewältigung der Covid-19-Krise so viel Innovation an den Tag legen. Aber wir müssen auch Sorge dafür tragen, dass unser Produktionsstandort in Zukunft der Standort sein wird und dass nicht Investitionen, die eigentlich in Zofingen geplant sind, in einem Produktionswerk in Nantong, das ist in China, getätigt werden, obwohl es die gleiche Firma ist. Das ist konkret das Problem.

Es geht auch um BASF, und es geht um CSL Behring. Es sind verschiedene Kantone betroffen. Es geht um Lonza, es geht um Schärer und Schläpfer. Das sind Schweizer Unternehmen, die einen exzellenten Ruf aufweisen und die letztlich davon betroffen sind. Aber es geht nicht nur um die chemisch-pharmazeutische Industrie, es geht auch um Farben und Lacke, es geht um die Schmierstoffindustrie, um den Kunststoffsektor und seine Unternehmen.

Mit der Annahme dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Chemikalienverordnung und insbesondere den Anhang zu überarbeiten. Der Bundesrat wird weiterhin zuständig bleiben, auch wenn Sie die Motion annehmen. Er wird dann einfach eine eigene Rechtsetzung, eine eigene Beurteilung an die Stelle des europäischen Rechts zu setzen haben - das ist eigentlich mein Punkt.

Ich gebe der Sprecherin der Kommissionsmehrheit recht: Es gibt auch den Ansatz, dass der Bundesrat dem teilweise durch Verordnungen und teilweise durch Gesuche Rechnung tragen kann. Er hat das auch schon bei anderen Industrien gemacht, bei den Chromverbindungen. Nur ist das ein Einzelfall. Wir möchten Rechtssicherheit und Investitionssicherheit haben, wir möchten, dass das eben auch auf Verordnungsebene geregelt wird.

Ich bin der Überzeugung, dass trotzdem der Druck aufrechterhalten wird, dass man diese Stoffe substituiert. Ich glaube, da sind wir uns einig: Wo das möglich ist, soll das passieren. Wo gefährliche Stoffe nicht substituiert werden können, habe ich die Auffassung, dass es besser ist, es in der Schweiz zu tun, weil das der Umwelt, der Gesundheit und der Wirtschaft mehr hilft, als wenn es eben nicht bei uns passiert.

Es ist auch nicht so, dass man ein Verbot dieser Wirkstoffe hätte. Das wäre eben nur bei international harmonisierten Lieferverboten möglich, und deshalb hat man 1985 im internationalen Kontext auch die Australische Gruppe gegründet. Doch diese wirkt eben gerade hier nicht.

Neben den wirtschaftlichen Effekten ist, glaube ich, schon die Frage zu stellen, ob wir für die Umwelt und für unsere Gesundheit mehr tun, wenn wir die Stoffverlagerung ins Ausland vornehmen, oder ob es nicht besser ist, wenn wir das im eigenen Land mit den höchsten Standards kontrollieren. Ich bin der Überzeugung, Letzteres ist richtig, weil wir damit auch unseren Werkplatz, unsere Innovation stärken.

Dann noch etwas zum europäischen Recht: Eine Abweichung vom europäischen Recht stellt meines Erachtens in diesem Fall kein Problem dar. Beim Anhang zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung handelt es sich um Vorschriften zur Einschränkung oder zum Verbot der Verwendung von Chemikalien in der Schweiz. Es geht nicht um die Frage des [PAGE 161] grenzüberschreitenden Handels: Sie haben ja auch ein Mobiltelefon, das diese Stoffe enthält und das direkt importiert wird. Das ist der Unterschied.

Im Unterschied zur Mehrheit und zum Bundesrat beantrage ich Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen. Ich bin überzeugt, dass wir damit in einer Gesamtabwägung aus Sicht von Umwelt, Gesundheit und Wirtschaft das Richtige tun.

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