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Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-03-10

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-10

Wortprotokoll

Die Volksinitiative nimmt ein berechtigtes Anliegen auf. Versuche an Tier und Mensch dürfen nur mit äusserster Zurückhaltung eingesetzt werden. Ja, wir sind ethisch geradezu dazu verpflichtet, solche Versuche möglichst zu vermeiden, da sie immer auch mit Leid verbunden sind. Wegen dieser Nebenwirkungen will die Volksinitiative Versuche nun ganz verbieten. Bei allem Verständnis für die Sorgen um das Tierwohl - das lehne ich klar ab!

Ein Verbot von Tierversuchen hätte schwerwiegende Folgen für die Forschung in unserem Land. Sie hätte speziell schwerwiegende Folgen für die Medizinalforschung und letztlich für die Volksgesundheit. Ich bin auch dagegen, einen Ausstiegsplan zu definieren, wie das der Gegenvorschlag verlangt. Damit behindern wir die Forschung ebenfalls und machen den Menschen falsche Hoffnungen. Denn wir müssen den Tatsachen ins Auge sehen: Es gibt heute Situationen, und es wird sie auch in Zukunft geben, in denen es keine echte Alternative zu solchen Versuchsreihen gibt und in denen diese auch ethisch gerechtfertigt sind. Gerechtfertigt sind sie im Speziellen dann, wenn wir damit in Zukunft Menschenleben retten oder Medikamente gegen schwere Krankheiten finden können. Insgesamt sind Tiermodelle und klinische Studien weiterhin nötig, damit wir Grundlagenwissen erwerben und neue Medizinprodukte entwickeln können.

Interessant ist, dass nicht nur die Pharmaindustrie und die Universitäten, von denen man das ja erwarten kann, die Initiative ablehnen, sondern auch der Schweizer Tierschutz. Dieser schreibt in einer Stellungnahme: "Anstatt 'Radikalforderungen' durchsetzen zu wollen, verfolgt der Schweizer Tierschutz die Strategie, für die Gesundheits- und [PAGE 352] Pharmaforschung des Menschen vom Tierversuch wegzukommen und schrittweise auf die breite Förderung, Entwicklung und Implementierung der 3R [...] umzusteuern."

Ich begrüsse diese Stellungnahme. Die Volksinitiative abzulehnen, bedeutet nicht, dass wir die Hände in den Schoss legen dürfen. Die Anstrengungen zur Reduktion von Tierversuchen sind wichtig, und das 3R-Prinzip ist von zentraler Bedeutung. Wir haben uns in der WBK wiederholt mit dem 3R-Prinzip auseinandergesetzt. Wir wissen, dass seit 1987 eine Stiftung, die Stiftung Forschung 3R, Forschungsprojekte unterstützt. Wir wissen, dass 2018 mit der Gründung des 3R-Kompetenzzentrums Schweiz die nächste Stufe gezündet wurde. Beteiligt sind elf Schweizer Universitäten und Hochschulen, die pharmazeutische Industrie und eben auch der Schweizer Tierschutz.

Im Zuge der Beratung der BFI-Botschaft im letzten Jahr durften wir zudem zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat zusätzlich ein nationales Forschungsprogramm lanciert hat, um die Entwicklung von 3R-Projekten weiter zu forcieren. Mit all diesen Massnahmen ist die Schweiz auf dem richtigen Weg. Natürlich kann man da jederzeit nachlegen, z. B. mit einer Kommissionsinitiative. Es ist aber nicht nötig, eine solche Idee in einen Zusammenhang mit der Volksinitiative zu stellen, die uns vorliegt.

Die Rückweisungsanträge empfehle ich Ihnen daher zur Ablehnung, und ich empfehle Ihnen auch, Volksinitiative und Gegenvorschlag dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.