Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-03-10
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-10
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative habe ich von unserer ehemaligen Kollegin Silvia Schenker übernommen.
Die programmatischen Sozialziele von Artikel 41 wurden in die neue Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, aufgenommen. Die Sozialziele stellen Zielvorgaben dar und umfassen folgende Bereiche: soziale Sicherheit, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Aus- und Weiterbildung für Kinder, Förderung der Entwicklung und der Integration von Kindern.
Artikel 41 der Bundesverfassung enthält drei wesentliche Relativierungen der Sozialziele:
1.[NB]subsidiärer Charakter: Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative;
2.[NB]Sozialziele werden im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel angestrebt;
3.[NB]aus den Sozialzielen lassen sich keine Ansprüche auf staatliche Leistungen ableiten.
Gemäss der Botschaft zur neuen Bundesverfassung haben die Sozialziele aber durchaus eine normative Bedeutung, da man bei einem Zurückfallen unter ein minimales Schutzniveau zweifellos in Konflikt mit diesen Zielen geraten würde.
Beim Ausarbeiten von neuen Gesetzen finden heute keine systematischen Überlegungen zu den Sozialzielen statt. Systematische Überlegungen zu Sozialzielen wären aber auch deshalb wichtig, weil über die Sozialziele in der Fachwelt und der Öffentlichkeit eher selten diskutiert wird. Grundrechte werden dank Bundesgerichtsentscheiden immer wieder zum Thema gemacht, zum Beispiel die Niederlassungsfreiheit.
Weshalb ist die Forderung so wichtig? Die Sozialziele in der Verfassung sind von grosser Bedeutung, weil sie das Prinzip der Chancengleichheit gemäss Artikel 2 Absatz 3 der Bundesverfassung konkretisieren. Bund und Kantone haben den verpflichtenden Auftrag, die Sozialziele umzusetzen, die Sozialziele haben also durchaus eine rechtliche Bedeutung. Die Legislative ist gehalten, sich an den sieben aufgelisteten Zielen zu orientieren. Auch wenn die Sozialziele nicht einklagbar sind, geben sie doch die grundlegenden Zielsetzungen der sozialpolitischen Aktivitäten des Staates auf Bundes- und Kantonsebene vor, die für ein Leben in Würde unabdingbar sind. Die Sozialziele sind eng verknüpft mit der Menschenwürde und der Chancengleichheit und bedeuten, dass insbesondere wirtschaftliche Ungleichheiten sozial sehr ungerecht sind und deshalb korrigiert werden müssen.
Damit die Sozialziele nicht bloss eine deklaratorische Bedeutung haben, müssen sie bei der Erarbeitung von Gesetzesvorschriften konsequent beachtet werden. Um eine solche konsequente Berücksichtigung der Sozialziele zu erreichen, soll der Bundesrat verpflichtet werden, in seinen Botschaften zu neuen Erlassen explizit auf die Sozialziele einzugehen. Heute stehen bei der Ausarbeitung von neuen Erlassen häufig finanzielle Überlegungen im Vordergrund - das ist auch wichtig, aber nicht nur. Um der Präambel und dem Zweckartikel unserer Verfassung gerecht zu werden, braucht es zwingend systematische Überlegungen zu den Sozialzielen. In der Präambel heisst es schliesslich, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst, und der Zweckartikel verpflichtet die Schweiz, die gemeinsame Wohlfahrt zu fördern.
Ich komme zum Fazit: Die letzten Monate haben stark aufgezeigt, wie wichtig unter anderem die soziale Sicherheit und die Gesundheitsversorgung für unser Land, ja sogar weltweit sind. Mit der Kurzarbeit konnten während der Pandemie [PAGE 392] viele Entlassungen verhindert werden. Mehr als ein Drittel der Schweizer Beschäftigten war in Kurzarbeit. Ohne diese wäre ein grosser Teil dieser Menschen arbeitslos geworden. Menschen, die an Covid-19 erkrankten und erkranken, konnten und können auf ein gutes Gesundheitssystem für alle zählen.
Es macht heute noch mehr Sinn als bereits bei der Einreichung der parlamentarischen Initiative durch unsere ehemalige Kollegin, dass bei Botschaften und Erlassentwürfen ein Kapitel der Einhaltung von Artikel 41 unserer Bundesverfassung gewidmet wird, ganz im Sinne der Präambel, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst.
Wir stehen in der ersten Phase der parlamentarischen Initiative, können also im weiteren Verlauf die Details herausarbeiten. Sozialziele haben mehr Beachtung verdient.
Deshalb bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.