preparatory:AB 278866
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-11
Wortprotokoll
Ich danke den Berichterstattern für die sehr ausgewogene Darstellung der Situation, auch betreffend meine Minderheit, wenngleich ich dem Italienischen nicht so schnell folgen konnte. Ich beantrage Ihnen namens meiner Minderheit und namens der SVP-Fraktion - für diese spreche ich auch gerade -, nicht einzutreten. Weshalb?
Sie haben es gehört: Ausgangspunkt war ja die Auseinandersetzung zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle bezüglich der Abgrenzungen. Wir müssen den Verfassungsauftrag meines Erachtens schon ernster nehmen, als wir das bisher getan haben. Der Verfassungsauftrag schliesst auch das ein, was wir bei der Volksabstimmung zur Schuldenbremse gesagt haben. Am 2. Dezember 2001 hat die Bevölkerung mit knapp 85 Prozent Ja gestimmt. Dort war in der Abstimmungskampagne gesagt worden, dass man die Schuldenbremse mit einer Finanzierungsrechnung verfolgen würde.
Nur eine Finanzierungsrechnung zeichnet eigentlich die Liquidität auf, analog zur Mittelflussrechnung in der Privatwirtschaft - dort kennt man das auch. Gerade auch für den Vergleich mit der Privatwirtschaft ist es sehr wichtig, dass die Liquidität stimmt, dass die Einnahmen und Ausgaben stimmen, damit eben alle Rechnungen bezahlt werden können. Hier geht es auch darum, laufend festzustellen, ob die Schuldenbremse eingehalten werden kann oder nicht. Das kann nach Erachten der Minderheit und der SVP-Fraktion eben nur über eine Finanzierungsrechnung korrekt abgebildet werden: Einnahmen minus Ausgaben. Das betrifft sowohl die Investitionen wie auch übermässige Einnahmen, die später dann vielleicht über die Verrechnungssteuer zurückgefordert werden können - das war ja der Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Dass es solche Schwankungen gibt, ist natürlich der Nachteil der Finanzierungsrechnung.
Aber es war wichtig, und es ist unseres Erachtens nach wie vor wichtig, dass wir den Auftrag der Verfassung ernst nehmen und uns nicht zusätzlich unnötig verschulden. Es kann nicht sein, dass die Begriffe "Einnahmen" und "Ausgaben" plötzlich aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet werden. Das gibt es meines Erachtens nicht, auch nicht in der Fachwelt, das muss ich Ihnen klar sagen. Entweder habe ich vierzig Jahre lang in den Schulen und Kursen etwas Falsches erzählt, oder ich habe in der Vergangenheit tatsächlich nicht begriffen, was Ausgaben und Einnahmen sind. So können wir mit den Begriffen einfach nicht umgehen.
Wir verstehen zwar die Problematik bei der Verrechnungssteuer, beim Agio, dass es eben grosse Schwankungen geben kann - aber das ist ja gerade der Sinn und Zweck einer Mittelflussrechnung in der Privatwirtschaft oder einer Finanzierungsrechnung. Wenn wir jetzt einfach hingehen und sagen: "Wir bilden den Haushalt und die Haushaltsteuerung mit der Erfolgsrechnung ab", wie das auch der Ständerat jetzt fordert, dann muss ich sagen, dass wir trotzdem ein Instrument brauchen, ein richtiges Instrument und nicht so eines, wie es bezüglich der Schuldenbremse angedacht ist. Die Erfolgsrechnung einfach mit Auf- und Abrechnungen zu ergänzen und dann die Schuldenbremse zu überprüfen, genügt meines Erachtens nicht; das ist nicht der Verfassungsauftrag. Der Verfassungsauftrag zielt ganz klar darauf ab, dass wir ein entsprechendes Instrument haben, und zwar ein klares Instrument, das auch durchgezogen wird, und nicht Ergänzungen zur Erfolgsrechnung. Das ist der falsche Weg.
Deshalb sind wir klar der Meinung, dass wir hier keine Änderung möchten und am bisherigen System festhalten möchten. Es gibt andere Wege, die Auseinandersetzung zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle entsprechend zu regeln. Es ist ja auch nicht logisch, wie der Bundesrat und der Ständerat argumentieren, dass es gerade bei den Investitionen dann doch wieder anders gehandhabt werden soll, wo es grössere Beträge gibt usw. Es kann ja nicht sein, dass die Definition von Einnahmen und Ausgaben dann noch von der Grösse der Zahlen abhängig gemacht wird. Das ist ja fachlich nicht nachvollziehbar.
Wir haben uns hier völlig von der ursprünglichen Schuldenbremse weg entfernt, die dem Parlament und dem Volk 2001 dargelegt wurde. Wir sehen die Notwendigkeit nicht, hier eine Änderung zu machen.
Die Frage für das Parlament ist jetzt natürlich: Gibt es einen Mehrwert für uns oder eine bessere Lesbarkeit? Ich sehe das nicht, weder einen Mehrwert noch eine bessere Lesbarkeit. Zumindest konnten wir bis anhin in der Finanzierungsrechnung sehen, dass die Schuldenbremse eben eingehalten wird. Künftig sollen wir die Erfolgsrechnung haben, dazu Auf- und Abrechnungen oder irgendwelche andere Ergänzungen. Das können wir schon. Ich kann schon nachvollziehen, dass das möglich ist. Das ist aber nicht der Ursprung der Schuldenbremse. Bei der Schuldenbremse müssen die Einnahmen und die Ausgaben zum Zeitpunkt, da sie anfallen, ersichtlich sein, wenn also die Einnahmen in die Kasse kommen, wenn die Ausgaben aus der Kasse fliessen. Das ist wichtig für die Schuldenbremse - und nichts anderes. Deshalb entfernen wir uns weit weg von dem, was die Schuldenbremse ursprünglich beabsichtigte.
Ich glaube auch nicht, dass es einen Mehrwert für uns Parlamentarier gibt. Ich habe jetzt zum dritten Mal bei der Änderung des Finanzhaushaltgesetzes gehört, es gebe einen Mehrwert für das Parlament. Ich komme dann bei den Minderheitsanträgen noch darauf zurück. Was heisst Mehrwert? Ein Mehrwert hiesse, mehr Transparenz zu haben und mehr Einfluss im Bereich des Voranschlages nehmen zu können. Können wir das mit dem heutigen Modell, wie es uns mit den Zielsetzungen usw. erzählt wurde? Wenn wir etwas ändern wollten, wurde uns ja immer gesagt, wir seien zu früh oder wir seien zu spät. Es ist also gar nie eingetreten, dass wir mehr Kompetenzen bekommen hätten, auch nicht beim aktuellen Führungsmodell, obwohl uns das vor gut zehn Jahren versprochen wurde. Uns wurde prophezeit, wir hätten dann mehr Spielraum und Kompetenzen als Parlament. Im Gegenteil: Wir haben mit diesen Globalbudgets weniger.
Zusammenfassend: Uns erscheint es auch fachlich nicht logisch, dass wir jetzt in Sachen Schuldenbremse alles auf der Erfolgsrechnung abstellen sollen und dann die Erfolgsrechnung noch mit Auf- und Abrechnungen ergänzen, damit wir eben die Schuldenbremse einhalten. Nein, für die Minderheit und für die SVP-Fraktion ist es wichtig, dass wir ein klares Instrument haben, um zu überprüfen, ob die Schuldenbremse eingehalten wird. Ein klares Instrument ist eine Finanzierungsrechnung und nichts anderes. Die Erfolgsrechnung dient anderen Zwecken, das wissen wir.
Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage nicht einzutreten, damit der Bundesrat und die Verwaltung die Möglichkeit haben, die Auseinandersetzung zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Eidgenössischen Finanzkontrolle entsprechend anders zu regeln - eher auf der Stufe der [PAGE 395] Finanzierungsrechnung; dort gibt es auch Möglichkeiten. Der Bundesrat hatte das aufgezeigt, schwenkte dann jedoch auf die Linie des Ständerates ein. Wir sehen es nicht, dass wir die Finanzierungsrechnung hier abschaffen.
Ich bitte Sie, Nichteintreten zu beschliessen.