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Friedli Esther · Nationalrat · 2021-03-11

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-11

Wortprotokoll

Wir sind bei der Differenzbereinigung zur dringlichen Änderung des Covid-19-Gesetzes. In einer Marathonsitzung haben wir am Montag das Gesetz beraten. Gestern hat sich erneut der Ständerat über die Vorlage gebeugt; Ihre Kommission hat gestern Abend über die ständerätlichen Beschlüsse diskutiert und legt Ihnen nun verschiedene Anträge vor.

Insgesamt hat der Ständerat 23 Differenzen geschaffen. Wir sind gestern Abend bei verschiedenen Artikeln ohne Minderheit dem Ständerat gefolgt und diskutieren heute noch über 15 wichtige Differenzen. Was uns bei den Diskussionen gestern Abend geleitet hat, war die Philosophie, dass wir das wirklich Wichtige im Gesetz haben wollen, namentlich bei den Härtefallunterstützungen für die gebeutelten Unternehmen, und dass wir auch im Auge behalten müssen, dass wir uns noch in dieser Session mit dem Ständerat einigen müssen. Wir wollen die dringliche Gesetzesrevision am 19. März verabschieden. Vor diesem Hintergrund sind wir daher in einigen Fällen direkt dem Ständerat gefolgt, und in anderen bringen wir heute Kompromissanträge ein. [PAGE 409]

Ich komme kurz zu den verschiedenen Artikeln:

Mit Artikel 1b haben wir am Montag einen neuen Artikel beschlossen, der festhält, dass für finanzielle Beiträge des Bundes ein detaillierter Nachweis der finanziellen Einbussen erforderlich ist. Es geht hier insbesondere darum, dass der Bund keine finanziellen Beiträge an kantonale Grundeinkommen leistet. Ihre WAK empfiehlt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, hier dem Ständerat zu folgen und den Artikel zu streichen. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte am Beschluss des Nationalrates festhalten.

Artikel 6a wurde am Montag in unserem Rat mit Einzelanträgen eingebracht. Es geht hier unter anderem um den fälschungssicheren und datenschutzkonformen Nachweis von Covid-19-Impfungen. Der Ständerat hat diesen Artikel aufgenommen, aber etwas klarer formuliert und neu strukturiert. Wir empfehlen Ihnen mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Version des Ständerates zuzustimmen. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte diesen Artikel streichen.

Bei Artikel 9 Buchstaben d, e und f geht es um mietrechtliche Fragen. Wir haben diese am Montag mit 98 zu 90 Stimmen aufgenommen. Der Ständerat beantragt Streichen. Unsere Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, an unserem nationalrätlichen Beschluss festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es in der aktuellen schwierigen Situation wichtig ist, hier etwas für Mieter zu machen und ihnen entgegenzukommen. Gerade auch, weil die Auszahlung von Härtefallgeldern in einigen Kantonen stockt, ist eine Fristerstreckung bei den Miet- und Pachtzahlungen von Bedeutung. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Einlenken auf den Ständeratsbeschluss respektive Streichen.

Bei Artikel 11a geht es um den sogenannten Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche. Der Ständerat beschloss Streichen. Die Mehrheit unserer Kommission beantragt hier, dass wir an unserem Konzept festhalten, den Artikel aber etwas präzisieren. Die Grundsätze und die Idee eines Schutzschirms haben wir am Montag festgehalten, ich verzichte daher auf ihre Wiederholung. Wir haben aufgrund der Debatte im Ständerat jedoch festgestellt, dass es hier Präzisierungen braucht, vor allem auch dazu, wer genau entschädigungsberechtigt ist. Das Wort "Veranstaltungen" ist zu generell. Wir unterbreiten Ihnen daher nun einen modifizierten Artikel zur Abstimmung, der klar festhält, dass die nicht gedeckten Kosten von Veranstaltern von Publikumsanlässen auf Gesuch hin entschädigt werden können. Dieser Antrag wurde bei uns mit 18 zu 7 Stimmen gutgeheissen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Streichen respektive Einlenken auf den Ständeratsbeschluss.

Gerne möchte ich etwas ausführlicher zum Sport, zu Artikel[NB]12b, Auskunft geben, weil es grössere Diskussionen gab und wir hier einen Kompromissantrag einbringen. Es geht hier um die Bestimmungen zum professionellen Mannschaftssport. Der Hauptknackpunkt ist, dass die aktuell gültigen Bedingungen bei den A-Fonds-perdu-Beiträgen so sind, dass sie nur sehr wenige Clubs, vor allem beim Fussball, erfüllen können. Vor allem die Kürzung der durchschnittlichen Einkommen stellt die, ich sage jetzt einmal, mittelständischen Clubs vor grössere Herausforderungen, denn die Bandbreite der Einkommen in der obersten Liga ist, auch da vor allem beim Fussball, doch beträchtlich.

Im Sinne eines Kompromisses haben wir nun einen Änderungsantrag zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b. Dort wollen wir für Clubs eine Ausnahme von der Pflicht der Lohnsenkung vorsehen, wir wollen also eine gewisse Lockerung, aber nicht so weit, wie der Ständerat möchte. Die Lockerungen gelten für Beiträge von weniger als 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen gemäss Absatz 4. Damit bekämen etwas mehr Clubs die Möglichkeit, Beiträge zu beantragen. Daher beantragen wir bei Artikel 12b Absatz 5 Festhalten, gemäss geltendem Recht. Bei den anderen offenen Bestimmungen in diesem Artikel schlagen wir vor, auf den Ständeratsbeschluss einzulenken. Dieses Kompromisskonzept wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt Festhalten an unserem Beschluss.

Bei Artikel 15 geht es um Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen in Zusammenhang mit der Bewältigung der Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Wir haben am Montag beschlossen, dass wir die aktuelle Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent auf mindestens 20 Prozent senken wollen. Damit erweitern wir den Personenkreis der Beitragsberechtigten. Der Ständerat beschloss, beim geltenden Recht, also bei 40 Prozent, zu bleiben. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 13 zu 10 Stimmen, an der Version des Nationalrates festzuhalten und damit die Umsatzlimite auf mindestens 20 Prozent zu senken.

Mit Artikel 17e haben wir am Montag einen neuen Artikel geschaffen, der besagt, dass Überentschädigungen an den Staat zurückbezahlt werden können, ohne dass den Betroffenen dadurch Nachteile entstehen. Der Ständerat hat diesen Artikel gestern gestrichen. Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 2 Stimmen bei 10 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen. Wir haben gestern Abend in der Diskussion festgestellt, dass dieser Artikel problematisch sein könnte, weil er fast eine Straffreiheit garantieren würde. Das kann nicht die Absicht des Gesetzgebers sein; und wer dem Staat zu viel bezahlte Unterstützung zurückzahlen will, der kann dies jederzeit machen.

Die Minderheit Grossen Jürg hat einen Antrag mit leicht modifiziertem Wortlaut eingegeben und will grundsätzlich an der Bestimmung festhalten. Sie will neu noch die Worte "ohne Absicht" einfügen.

Dann komme ich noch zu Ziffer II Absatz 7: Hier geht es um die Geltungsdauer von Artikel 17a. Das ist der Artikel, bei dem wir in der Wintersession den Kompromiss gefunden haben, bei tiefen Einkommen die Kurzarbeitsentschädigung etwas zu erhöhen. Wir haben am Montag beschlossen, diese ursprünglich bis Ende März 2021 befristete Massnahme bis Ende Jahr zu verlängern. Der Ständerat hat eine Befristung auf den 30. Juni 2021 beschlossen. Wir beantragen Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, hier festzuhalten und die Geltungsdauer bis Ende Jahr zu verlängern. Die Minderheit Aeschi Thomas beantragt Einlenken auf die Fassung des Ständerates.

Ich bitte Sie, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen.