Amherd Viola · Bundesrat · 2021-03-15
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-03-15
Wortprotokoll
Am 18. November 2020 hat der Bundesrat das zweite Bundesaufgebot des Zivilschutzes beschlossen. Dieses gilt vom 18. November 2020 bis zum 31. März 2021. Die Pandemielage bleibt aufgrund der mutierten Viren kritisch, und das Gesundheitswesen steht weiterhin unter grosser Belastung. Der Bedarf an Unterstützung durch den Zivilschutz wird wahrscheinlich wieder zunehmen. Vor diesem Hintergrund haben die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr und die Conférence latine des directrices et directeurs des affaires militaires et de la protection de la population das VBS ersucht, das aktuelle Bundesaufgebot bis Ende Juni 2021 zu verlängern. Das VBS beabsichtigt, diese Verlängerung dem Bundesrat bis Ende März zum Entscheid vorzulegen.
Zur Frage der Abgabebefreiung: Das Bundesamt für Zivildienst hat wie in der ersten Welle die Notlageneinsätze von Oktober 2020 bis Ende April 2021 von der Abgabe an den Bund befreit. Seit Ende Dezember 2020 sind im Rahmen des Ressourcenmanagements Bund keine neuen Begehren eingegangen. Werden neue Notlageneinsätze notwendig, wird das Bundesamt für Zivildienst die Rahmenbedingungen für diese neu festlegen.