AB 279188
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-15
Wortprotokoll
Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz, das Herz unseres Sozialstaats. Für ältere Menschen ist sie die erste Säule der Altersvorsorge und für eine Mehrheit unter ihnen mit tiefen und mittleren Einkommen auch die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Umso mehr müssen wir der AHV Sorge tragen.
Das Projekt AHV 21 wird diesem Anspruch leider nicht gerecht, weder nach der Botschaft des Bundesrates noch nach den Vorstellungen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Lassen Sie mich mit einem Blick zurück beginnen. Kaum vier Jahre ist es her, seit das Projekt Altersvorsorge 2020 an der Urne gescheitert ist, denkbar knapp zwar, aber ein Nein ist ein Nein. Gescheitert ist die Vorlage – sie war massgeblich hier im Ständerat gestaltet worden – an einer äusserst heterogenen Opposition. In der Westschweiz stand die Opposition gegen das Rentenalter 65 für Frauen im Vordergrund; in der Deutschschweiz passte die bescheidene Rentenerhöhung den Wirtschaftsverbänden im Verein mit SVP und FDP nicht. In der Volksabstimmung nicht zu unterschätzen waren die grossen Konsumentenzeitschriften, welche die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge heftig bekämpften und deshalb für ein Nein warben. Wie die Umfragen nach der Abstimmung zeigten, störte jene, denen die erste Rentenverbesserung nach vielen Jahren nicht passte, am meisten, dass die Rentnerinnen und Rentner leer ausgegangen wären. Das sorgte für die Nein-Stimmen bei den Älteren - also nicht der Umstand, dass eine Rentenverbesserung beschlossen worden wäre, sondern dass die Rentnerinnen und Rentner sie nicht bekommen hätten.
Wenn wir heute, vier Jahre später, Bilanz ziehen, dann sehen wir, dass die Einzigen, die ihr Ziel von damals erreicht haben, jene sind, die die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 bekämpft haben.
Immerhin hat sich seit der Abstimmung auch einiges zum Positiven bewegt. Realisiert wurde inzwischen, wenn auch - wegen des Umwegs über die Reform der Ergänzungsleistungen - mit Verspätung, das Recht auf Verbleib in der Pensionskasse für jene, die mit 58 Jahren oder mehr die Stelle verlieren. Dieses wichtige Element der Altersvorsorge 2020 ist gerade heute, in der Corona-Krise, eine grosse Hilfe. Mit diesem neuen Recht verlieren ältere Arbeitnehmende nach dem Verlust der Arbeitsstelle nicht auch noch den Rentenanspruch in der Pensionskasse.
Das zweite positive Ereignis für die AHV war in den letzten Jahren, seit der Altersvorsorge 2020, die Vorlage zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung (STAF). Dank STAF verfügt die AHV nun über eine jährlich ansteigende Zusatzfinanzierung von 2 Milliarden Franken. Dank dem höheren Bundesbeitrag und den Lohnpromillen ist die Finanzierung deutlich sozialer als die damals vorgesehene Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dank dieser Zusatzfinanzierung bleibt die AHV für ein paar Jahre auch dann solide finanziert, wenn die Reform AHV 21 scheitert, wofür, Stand heute, fast alles spricht. Es ist deshalb verantwortungslos, wenn man wegen der Finanzierung der AHV Panik schürt. Die AHV steht dank der Finanzierung durch Lohnprozente und dem Bundesbeitrag auf sehr guten Füssen. Das hat beispielsweise auch der Abschluss 2020 wiederum gezeigt.
Der Erfolg der Zusatzfinanzierung der AHV via STAF spricht im Übrigen auch dafür, dass eine reine AHV-Finanzierungsvorlage auch in Zukunft vor dem Volk erfolgreich sein wird, wenn sie hier im Parlament nicht unseligerweise mit der fixen Idee eines Sozialabbaus verbunden wird. Die Schweizerinnen und Schweizer lassen sich in diesen Fragen politisch nicht erpressen - sie wollen eine solide, gut finanzierte AHV, aber keinen Sozialabbau.
Damit sind wir wieder bei der AHV 21. Die AHV 21 ist, weil sie das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anheben will, unter dem Strich ein Sozialabbau, eine Rentenabbauvorlage für die Frauen, ebenso wie übrigens auch für die mit ihnen verheirateten Männer, die dann auch ein Jahr länger warten müssen, bis die Ehepaarrente fliesst.
Ich bin nicht grundsätzlich der Meinung, dass das Frauenrentenalter auf immer und ewig bei 64 Jahren bleiben muss, aber die Bedingungen für eine Erhöhung müssen stimmen - wie bei der Reform der Altersvorsorge 2020 oder wie vor einem Vierteljahrhundert, als die damalige Erhöhung mit grossen Fortschritten, insbesondere bei den Renten der Frauen, verbunden wurde, welche die Nachteile der Erhöhung mehr als wettgemacht haben, ganz im Gegensatz zur heutigen Vorlage.
Die Kompensationen im Entwurf des Bundesrates und erst recht in der Version der Kommissionsmehrheit sind ungenügend. Nötig wäre das Gegenteil! Die Frauen sind - immer noch - nicht nur beim Lohn diskriminiert, auch bei den Renten sind sie es; vor allem bei der zweiten Säule, den Pensionskassen, sind die Unterschiede krass. Umso weniger rechtfertigt sich eine Verschlechterung für die Frauen bei der AHV.
Ein Wort zu jenen, welche die Rentenverschlechterung für die Frauen bei der AHV damit rechtfertigen, dass man dann bei der zweiten Säule für die Frauen Verbesserungen beschliessen werde: Was bei der zweiten Säule beschlossen werden wird, weiss heute noch niemand. Wenn die Diskriminierung in der zweiten Säule durch eine zukünftige Revision des BVG beseitigt wird, dann umso besser. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit, aber keine Rechtfertigung für einen Sozialabbau in der AHV.
Dafür muss man auch wissen, dass Verbesserungen in der zweiten Säule, wenn sie dann beschlossen sind, nur sehr langsam wirken, dies wegen des Systems der Kapitaldeckung. Bis eine volle Rente fliesst, dauert es in der zweiten Säule bekanntlich ein ganzes Erwerbsleben, vierzig Jahre, während in der AHV, im Umlageverfahren, Massnahmen immer sofort wirken. Deshalb sind die Absichten bei der zweiten Säule kein Argument für Verschlechterungen bei der AHV.
Das Gegenteil gilt: Nötig wären heute, bei ständig schlechteren Renten in den Pensionskassen, endlich wieder höhere Renten in der AHV. Denn in der AHV kommen Rentenverbesserungen für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit tieferen und mittleren Einkommen und überhaupt für fast alle weit günstiger als in der zweiten Säule; dies wegen des [PAGE 212] ökonomisch überlegenen Umlagesystems und auch dank der sozialen Finanzierung der AHV mit der gegen oben unbeschränkten Beitragspflicht.
Fällig ist eine Rentenverbesserung bei der AHV aber auch, weil die AHV-Renten in den letzten dreissig Jahren gegenüber der Lohnentwicklung schleichend entwertet worden sind - Stichwort kalte Degression, Stichwort Ersatzquotenindex. Die Ersatzquote der AHV-Rente beträgt heute im Vergleich zu 1980, gemessen an den Löhnen, noch 89,1 Prozent, hat also relativ rund 10 Prozent an Wert verloren.
Damit zur umstrittenen Frage des Ehepaarplafonds: Die von der Kommissionsmehrheit beantragte Anpassung des Plafonds der Ehepaarrente auf 155 Prozent, analog zur Altersvorsorge 2020, führt zu einer Rentenverbesserung. Der Fehler dieses Antrages ist nicht die Rentenverbesserung für die Verheirateten, im Gegenteil: Mit der Anpassung des Plafonds wird die Erwerbstätigkeit beider Ehegatten in der AHV besser bewertet. Der Fehler des Antrages ist, dass die Alleinstehenden im Gegensatz zur Altersvorsorge 2020 leer ausgehen. Deshalb ist der Vorschlag für eine 13. AHV-Rente die bessere Antwort auf die Rentenproblematik in der AHV.
Ich fasse zusammen:
1.[NB]Die AHV ist die erste und wichtigste Säule unserer Altersvorsorge, für die Älteren und auch für die Jüngeren, die ja auch einmal älter werden und für die es keine günstigere und effizientere Form der Vorsorge für später gibt. Für Junge, das muss man gerade angesichts der heutigen Inserate sagen, gibt es keine günstigere Form der Altersvorsorge. Sie müssen ja auch vorsorgen. Mit einer guten, leistungsfähigen AHV kommt es für sie viel günstiger, als wenn sie individuell sparen müssen. Es ist ja ohnehin erstaunlich, dass die bürgerlichen Jungparteien bei ihrer Kampagne über sehr viel Geld verfügen. Man fragt sich, wer dahintersteht: Banken? Versicherungen? Man kann es sich denken.
2.[NB]Nicht vergessen darf man die Ungleichheit bezüglich der Lebenserwartung. Wer viel verdient, hat statistisch eine deutlich höhere Lebenserwartung als jene, die wenig verdienen. Für Menschen mit tieferen Einkommen sind die AHV-Renten ungleich wichtiger als für Leute mit höheren und sehr hohen Einkommen.
Deshalb müssen wir die AHV-Leistungen stärken statt schwächen. Deshalb erträgt es keine Leistungsverschlechterungen - erst recht nicht für die Frauen und auch erst recht nicht nach den Erfahrungen mit der Pandemie. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass wir den sozialen Schutz ausbauen statt abbauen müssen. Was uns jetzt vorliegt, wird diesen Anforderungen nicht gerecht.