AB 279285
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-15
Wortprotokoll
Im Jahre 1944, mitten im Zweiten Weltkrieg, kündigte der freisinnige Solothurner Bundesrat Walther Stampfli in diesem Hause an, dass der Bundesrat plane, auf den 1. Januar 1948 eine allgemeine schweizerische Altersversicherung einzuführen. Bundesrat Stampfli war Unternehmer. Er machte sich mit dieser Ankündigung nicht nur Freunde. Er wusste, dass die Einführung einer allgemeinen schweizerischen Altersversicherung etwas kosten würde, viel kosten würde, auch den Steuerzahler. Er machte die Ankündigung trotzdem, und der Bundesrat setzte die AHV gegen alle Widerstände auf den 1. Januar 1948 in Kraft.
Es hatte mehrere Anläufe gebraucht. Die AHV brauchte immer mehrere Anläufe; auch die meisten Reformen brauchten mehrere Anläufe, und sie mussten erkämpft werden. Heute machen wir wieder einen Schritt. Es ist klar, dass wir in wenigen Jahren einen neuen, wahrscheinlich noch grösseren Schritt machen müssen. Ich weiss nicht, ob der Bundesrat richtigliegt, wenn er in der Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses davon spricht, dass das Rentenalter 68 oder eine Anhebung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent nötig werden würde.
Schwarzmalerei ist bei der AHV nicht angebracht und auch nicht nötig. Das Schweizervolk steht zu keiner anderen Institution in diesem Lande so wie zu der AHV, zu keiner anderen Institution! Ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk jederzeit die nötigen Mittel zur Verfügung stellen wird, um die in eine Schieflage geratene AHV wieder geradezubiegen.
Die Vorlage, die wir vor uns haben, begeistert nicht alle. Viele werden sie vielleicht ablehnen. Aber die Vorlage, die wir vor uns haben, erfüllt mindestens drei für mich wichtige Voraussetzungen - das immer rückblickend auf Walther Stampfli[NB]1944.
Erstens bringt diese Reform die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau. Das war, da sind wir uns fast alle einig, seit längerer Zeit fällig. Ich glaube, dass das Schweizervolk, auch die Mehrheit der Frauen, diese Angleichung möchte. Das zeigen auch die Umfragen. Aber das heisst dann gleichzeitig auch, dass, wenn man eine solche Angleichung macht, mit dieser Angleichung kein Rentenabbau und kein Sozialabbau verbunden sein darf. Welche Variante wir heute auch immer wählen, in keiner einzigen Variante muss irgendjemand in diesem Land eine Rentenkürzung befürchten. Es gibt keine einzige Rentenkürzung! Kein Mann, keine Frau bekommt eine tiefere Rente, als er oder sie sie heute bekommt. Da ist die Angstschürerei der letzten Monate völlig fehl am Platz.
Es gibt keine Rentenkürzungen, und es soll auch keinen Sozialabbau geben. Damit es diesen nicht gibt, sind die Ausgleichsmassnahmen, über die wir heute sprechen werden, nötig: Ausgleichsmassnahmen für eine Übergangsgeneration von Frauen, die zwar eigentlich keine Rentenkürzung erleiden - es gibt auch ohne Ausgleichsmassnahmen keine Kürzung -, die aber ein Jahr oder, je nach Übergangsgeneration, einen Teil eines Jahres länger arbeiten müssen. Dafür braucht es, juristisch gesprochen, eine Entschädigung.
Wie gross ist der Schaden, den die Frauen der Übergangsgeneration haben? Wir diskutieren hier darüber, ob es vielleicht 400 Millionen, 700 Millionen oder 2 Milliarden Franken seien. Diese Frage stellt sich doch gar nicht! Die Frage ist, welchen Schaden die einzelne Frau, die von dieser Rentenaltererhöhung betroffen ist, wirklich erleidet. Diese Frage kann man einfach beantworten. Frauen können schon heute bis 65 arbeiten, wenn sie das möchten. Wie viel Rente mehr bekommen Frauen heute, wenn sie bis 65 statt bis 64 arbeiten? Sie bekommen pro Monat 102 Franken mehr - 102 Franken, nicht 150, 200 oder 500 oder noch mehr. Das ist, rein objektiv betrachtet, der Schaden, den - wenn Sie den Begriff des Schadens erlauben - Frauen der Übergangsgeneration erleiden werden.
Alle Modelle, die wir vor uns haben, liegen deutlich über diesem Betrag, irgendwo zwischen 150 und 600 oder 700 Franken pro Frau und Monat. Hier ist schon eine gewisse Abwägung vonnöten. Weit über einen Schadenersatz hinauszugehen, rein nur für die Rentenaltererhöhung, dürfte nicht angebracht sein.
Sie wissen, dass ich bei der Lohngleichheitsfrage kein Verständnis dafür habe, dass es immer noch unerklärbare Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau gibt. Insbesondere unverständlich ist es für mich, dass das in der öffentlichen Hand etwa gleich stark der Fall ist wie in der Privatwirtschaft. Die öffentliche Hand könnte problemlos die Löhne angleichen, nur tut sie es eben lediglich beim Bund, in den Kantonen, in den Gemeinden aber nicht. Ich habe selbst als Rechtsanwalt eine ganze Reihe von solchen Lohngleichheitsprozessen für Frauen geführt und den grössten Teil davon auch gewonnen. Lohngleichheit ist ein Erfordernis der Zeit, das ist klar, das hat aber mit dieser AHV-Reform überhaupt nichts zu tun. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, denn die arbeitende Frau hat nichts davon, wenn für eine Übergangsgeneration irgendeine Überentschädigung passiert und sie selber davon nicht profitiert. Die Anpassung des Frauenrentenalters scheint mir also richtig zu sein. Ich glaube auch, dass die Abfederungsmassnahmen ausgewogen sind.
Die zweite Neuerung, die mit dieser Reform kommen wird, ist vielleicht langfristig betrachtet die wichtigste. Diese Reform möchte endlich sicherstellen, dass jede Schweizerin und jeder Schweizer zwischen 63 und 70 Jahren selber entscheiden kann, wann er oder sie in Rente gehen möchte. Die demografische Schere führt nun dazu, dass die heutigen Kürzungs- und Aufzinsungssätze für Menschen, die früher oder später in Rente gehen, nach Auffassung des Bundesrates aus versicherungsmathematischen Gründen korrigiert werden sollten. Meines Erachtens ist das überhaupt nicht dringlich. Diese Korrekturen würden nämlich dazu führen, dass vorzeitige Pensionierungen zusätzlich subventioniert und Menschen, die länger arbeiten, bis irgendwo zwischen 65 und 70 Jahre, zusätzlich bestraft werden. Politisch gesehen müsste genau das Gegenteil passieren, die Reduktion der Kürzungssätze erfolgt also meines Erachtens in der ursprünglichen Vorlage viel zu stark.
Schliesslich bleibt halt das Thema Ehepaarrente. Es wurde vorhin gesagt, es seien unzulässige Geschenke zur falschen Zeit und überhaupt sei die Heiratsstrafe ein Mythos. Ihre Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, die Diskriminierung der verheirateten Menschen in diesem Lande wenigstens ein klein wenig zu verkleinern. Die Kommission schlägt Ihnen nicht vor, die Rente von 150 auf 200 Prozent zu erhöhen, wie viele Menschen in diesem Land dies wahrscheinlich erwarten würden. Aber Ihre Kommission schlägt Ihnen mit der Erhöhung von 150 auf 155 Prozent einen ersten wichtigen Schritt vor.
Heute ist die Lage die: Wenn ein Ehepaar in Rente geht, bekommen diese beiden Menschen zusammen 150 Prozent einer einfachen Altersrente. Wenn im gleichen Haus die gleichen zwei Menschen mit dem gleichen Einkommen und im gleichen Alter in Rente gehen und nicht verheiratet sind, dann bekommen sie 200 Prozent. Jetzt sagen Sie diesen Ehepaaren - das sind 800[NB]000 Menschen in diesem Lande, 400[NB]000 Ehepaare, die von dieser Diskriminierung betroffen sind -, es sei eben ein Mythos und sie bildeten sich das bloss ein und wenn man das ausgleichen würde, wären dies unzulässige [PAGE 218] Geschenke. Oder, wie wir heute in einer Zeitung - ich kann es nicht anders als zynisch verstehen - lesen: "Die Ehepaarrenten müssen warten."
Ja, die Ehepaare müssen warten. Es sind die gleichen Kreise, die seit 1984 verhindert haben, dass die Heiratsstrafe bei den Steuern abgeschafft werden konnte. Alle Kantone haben das mit einer sauberen und gerechten gemeinschaftlichen Besteuerung geschafft. Kein Kanton kennt ja die Individualbesteuerung oder andere abwegige Formen. Der Bund hat das bisher nicht geschafft, und ein Stück weit war das auch die Absicht des Parlamentes. Die jungfreisinnige Partei in diesem Lande sagt es wenigstens offen, und das schätze ich. Sie hat in ihr Programm aufgenommen, dass in diesem Lande die Ehe insgesamt abgeschafft werden müsse: Es sei eine überlebte Lebensform, die nicht effizient sei, und Ähnliches. Natürlich kann man diese Meinung vertreten. Es ist eine offene Meinungsäusserung zu diesem Thema. Ich teile diese Auffassung nicht. Die Ehe ist in diesem Lande nach wie vor die vorherrschende und die moderne Zusammenlebensform. Es gibt andere Formen, die auch akzeptiert sind, aber es geht doch nicht an, dass die häufigste Zusammenlebensform in diesem Lande steuerlich und sozialversicherungsrechtlich diskriminiert wird.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass die Kommissionsmehrheit heute zu Recht diesen Schritt hinsichtlich der Ehepaarrente beantragt. Mir ist bewusst, dass das etwas kostet; mir ist bewusst, dass das nichts mit der Stabilisierung der AHV zu tun hat. Das ist schlicht und einfach nur eine längst fällige Beseitigung einer Diskriminierung von 800[NB]000 Menschen in diesem Land. Das kann man bei dieser Gelegenheit, anlässlich der AHV-Reform, ja wohl machen - dies in einem Jahr, in dem wir in hohen zweistelligen Milliardenbeträgen Ausgaben tätigen, ohne überall die Sicherheit zu haben, einen gleichen Gegenwert zu bekommen wie bei der Anpassung der Ehepaarrente.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.