Lexipedia

AB 279553

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-16

Wortprotokoll

Namens der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen, bei den zwei verbleibenden Differenzen jeweils die Minderheit zu unterstützen.

Das Thema Reimport konnte mit der Mehrheitsvariante gerade noch umschifft werden, indem eben die Reimportklausel gestrichen wurde. Was in diesem Passus verbleibt, ist an und für sich unnötig, weil es bereits durch die anderen Bestimmungen in Artikel 7 zur Marktmacht und zu den unzulässigen Verhaltensweisen abgedeckt ist. Man könnte aber sagen: "Wenn es technisch nichts nützt, so schadet es auch nichts."

Das ändert allerdings nichts daran, dass ich - als zwar interessenungebundener Votant, aber auch als Verfechter eines funktionierenden Wettbewerbs - von dieser Übungsanlage in Artikel 7, die das Prinzip der relativen Marktmacht und der absolut marktbeherrschenden Unternehmen in einer Regelung zusammenführt, weiterhin nichts halte bzw. sie für ein schädliches Konzept halte, das die Rechtsunsicherheit fördert. Das ist nicht im Interesse der Unternehmen, die man hier zu schützen vorgibt.

Ich empfehle Ihnen also, hier bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g der Minderheit Burgherr zu folgen.

Zum Thema Geoblocking muss man zuerst auch festhalten, dass die Übungsanlage vor dem Komma falsch ist und damit auch nicht durch Optimierungen hinter dem Komma gerettet werden kann. Die nationalstaatliche Regelung eines internationalen Handelsproblems respektive eines Problems der grenzüberschreitenden Preisdiskriminierung wird einfach nicht funktionieren. Auch die Parallelität zum EU-Recht ist hier unbehelflich, weil die EU innerhalb ihres Binnenmarktes die grenzüberschreitenden Verhältnisse regelt und damit ein ganz anderes Problem adressiert, als wir das hier mit der Regelung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) tun wollen. Es wird eben gerade nicht hilfreich sein, diese Probleme oder Ärgernisse zu erledigen, die sich im Schweizer Markt stellen.

Deshalb empfehle ich Ihnen, obwohl das Legalitätsprinzip jetzt adressiert ist und korrekt abgehandelt ist bzw. ihm korrekt nachgelebt wird, diesen Passus nicht in das UWG zu schreiben. Wir wecken Hoffnungen, die wir nie und nimmer werden erfüllen können. Es bleibt bei der Diskriminierung von Schweizer Unternehmen und solchen ausländischen Unternehmen, die immerhin eine physische Präsenz in der Schweiz haben und hier Wertschöpfung produzieren. Das kann ja nicht das Ziel unserer politischen Bemühungen sein.

Deshalb empfehle ich Ihnen auch hier, der Minderheit zu folgen.

AB 279553 | Lexipedia | Lexipedia