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Ritter Markus · Nationalrat · 2021-03-16

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-16

Wortprotokoll

Geschätzte Kollegin Rytz, ich korrigiere Sie ja nicht gerne - das mache ich gar nicht gerne, ich schätze Sie. Der Sachverhalt ist aber folgender: Was man nicht verwechseln darf, ist die bundesrechtskonforme Ausscheidung der genutzten Quell- und Grundwasservorkommen mit den Zuströmbereichen. Bei Ersteren haben wir heute einen Zielerreichungsgrad von 56 Prozent. 44 Prozent sind nach zwanzig Jahren nicht bundesrechtskonform ausgeschieden. Das Bundesamt für Umwelt hat sich dann ein bisschen entschuldigt und gesagt: Aber für 90 Prozent der Bevölkerung ist das gemacht, es geht vor allem um die kleinen Vorkommen. Damit hat es auch ein bisschen den Kanton Bern in Schutz genommen, der bei diesen Ausscheidungen ganz am Schluss der Rangliste ist.

Das Zweite sind die Zuströmbereiche. Hier ist noch nichts gemacht. Das darf man nicht vermischen. Ich glaube, dass man sowohl das eine wie auch das andere tun muss. Aber für die Zuströmbereiche ist es notwendig, dass eine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt wird, damit sich die Betroffenen - Zehntausende von Grundeigentümern, die Gemeinden und alle Kantone - dazu vernehmen lassen können und die Frage beantworten können: Können wir das überhaupt bis ins Jahr 2030 umsetzen? Da ist es wichtig, die Betroffenen auch zu Wort kommen zu lassen - darum der Antrag der Mehrheit.

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