Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2021-03-16
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-16
Wortprotokoll
Die Diskussion um die Frage des Zahlungsrahmens, um die Frage des Geldes, ist die einzige Diskussion, die wir heute zu diesem Geschäft materiell überhaupt führen dürfen. Ich habe meine beiden Minderheitsanträge I und II - die Korrektur des Zahlungsrahmens und die Halbierung des Zahlungsrahmens - bereits ausführlich begründet. Was die Mehrheit hier fordert, ist, dass die Steuerzahlenden eine Agrarpolitik finanzieren sollen, ohne dass die Politik die Herausforderungen und Defizite beraten darf oder beraten hat. Das kann nicht sein. Dennoch können wir die Bauernfamilien nicht abstrafen dafür, dass einzelne Politiker sich alle paar Monate neu orientieren, weil sie politische Deals aushandeln und Tauschgeschäfte machen.
Um nicht die Bauernfamilien für diese Politikverweigerung abzustrafen, sollten wir die finanziellen Mittel sprechen, aber halt nur für zwei Jahre bzw. bis zur Neuausrichtung der Agrarpolitik, die uns von einer Mehrheit des Ständerates und auch von einer Mehrheit des Nationalrates in Aussicht gestellt wird. Die finanziellen Mittel für die Jahre 2024 und 2025 sind dann zu sprechen, wenn die Sistierung aufgehoben wird und eine Beratung stattgefunden hat. Es ist ja etwas Unübliches, einen Zahlungsrahmen zu gewähren, ohne eine Botschaft zu genehmigen oder zu diskutieren. Das wurde bereits 2018 so gemacht, und das wollen wir jetzt nicht schon wieder machen.
Die grünliberale Fraktion unterstützt darum meinen Minderheitsantrag II der WAK-N, der übereinstimmt mit den Minderheitsanträgen II und III (Friedl Claudia) der FK-N und der die finanziellen Mittel nur für die Jahre 2022 und 2023 sprechen will. Danach ist zusammen mit einer neuen Agrarpolitik 2024 plus ein neuer und den Instrumenten entsprechender Beschluss über die finanziellen Mittel vorzulegen. Wenn eine Mehrheit im Ständerat dermassen hohe Erwartungen schürt und meint, dass wir hier eine eierlegende Wollmilchsau finden könnten, dann sollte sie auch den Mut haben, die Konsequenzen zu tragen. Das bedeutet, dass wir die Finanzierungsinstrumente in zwei Jahren dann eben auch anpassen dürfen.
Die Beratungen sind für 2022, d. h. für das nächste Jahr, vorgesehen. Gesetzes- und Verordnungsrevisionen können also per 2023 in Kraft treten. Es ist daher naheliegend, die Gelder für die Jahre 2022 und 2023 jetzt und die Gelder für die Jahre 2024 und 2025 dann im Zusammenhang mit der Botschaft und im Rahmen der materiellen Beratung zu sprechen.
Die grünliberale Fraktion unterstützt beim Zahlungsrahmen deshalb die Minderheiten und bittet Sie, dasselbe zu tun.