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AB 279760

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-17

Wortprotokoll

Sie haben ja im Gesetzesartikel, der bereits bereinigt ist, festgelegt, dass der Bundesrat diese Limite von 10 Millionen in Ausnahmefällen auch überschreiten kann. Das ist im Gesetz festgeschrieben. Wir müssen es dann noch definieren, auch in der Verordnung. Ich glaube, wir haben durchaus das gleiche Ziel. Wir möchten ja versuchen, Arbeitsplätze zu erhalten, und wir möchten Mittel zuführen, damit das passiert; aber wir möchten von der Gegenseite auch eine gewisse Sicherheit, dass dann die Mittel - die Steuergelder, die eingesetzt werden - eben auch einer langfristigen Konzeption dienen und die Arbeitsplätze grundsätzlich erhalten. Das ist eigentlich der Kern dieses Gesetzes und wird auch der Kern der Verordnung sein.

Wenn es wirklich von der Gesetzesgrundlage abhängt, solche Ausnahmen machen zu können, dann haben wir eine solche Grundlage, um die Limite von 10 Millionen Franken zu überschreiten, und bezüglich der Verwendung dieses Eigenkapitals gibt es ja auch noch gewisse Möglichkeiten. Aber der Kern muss schon bleiben: Wer mehr als 5 Millionen Franken einfach so vom Staat erhält, der hat zu belegen, dass er Arbeitsplätze beibehält und die Unternehmung weiterführt. Ich glaube, mit diesen Regelungen haben wir diese Möglichkeit durchaus. Und immer ist zu bedenken: Wir sprechen von etwa 500 Unternehmungen in der Schweiz.