Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-17

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die Motion fordert, dass den Sicherheitsinteressen der Schweiz im Rahmen des Resettlement-Programms Rechnung getragen wird. Personen mit ungeklärter Identität sowie Personen, welche aus Risikogebieten stammen, sollen nicht aufgenommen werden.

Mit dem Resettlement-Programm soll Personen, die ihre Heimat aufgrund von Krieg oder persönlicher Verfolgung verlassen mussten, Schutz geboten werden. Ich möchte das hier schon einmal ausführen; ich komme noch darauf zurück. Dabei handelt es sich um vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge bereits als Flüchtlinge anerkannte Personen, die in absehbarer Zeit nicht in ihre Heimat zurückkehren können und die in dem Land, in dem sie sich befinden, nicht ausreichend geschützt sind.

Die Identitätsprüfung stellt bereits heute ein zentrales Element des Resettlement-Verfahrens dar. Personen, die für eine Aufnahme vorgeschlagen sind, werden einer vielschichtigen Prüfung unterzogen.

Eine erste Prüfung erfolgt bereits durch das UNHCR, bevor die Dossiers der Schweiz zur Aufnahme vorgeschlagen werden. Das SEM unterzieht die vorgeschlagenen Personen einer vertieften Identitätsprüfung sowie einer eingehenden Befragung. Anlässlich der Befragung werden unter anderem die Herkunft, die Fluchtgründe und die Bereitschaft zur Integration in die Schweizer Gesellschaft überprüft. [PAGE 294]

Im Rahmen der Identitätsprüfung werden die Gesichtsbilder und Fingerabdrücke der Personen erfasst und die Fingerabdrücke sowie die Personalien in den relevanten Fahndungsdatenbanken überprüft. Weiter werden Identitäts- und Reisedokumente auf deren Echtheit überprüft und mit den internationalen Sachfahndungs-Datenbanken abgeglichen. Zudem werden die Personendossiers dem Nachrichtendienst des Bundes für eine zusätzliche Überprüfung unterbreitet. Personen, deren Identität fraglich bleibt, werden von der Schweiz nicht aufgenommen.

Ich möchte hier nochmals darauf eingehen, dass es sich um Resettlement-Flüchtlinge handelt, also um Personen, die, wie ich gesagt habe, vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt wurden. Die Praxis der Schweiz ist es, besonders vulnerable Personen aufzunehmen. Die Praxis der Länder differiert etwas. Aber die Schweiz nimmt bewusst Frauen, Kinder und zum Teil auch angeschlagene, kranke oder ältere Personen auf. Das ist die Praxis und die humanitäre Tradition der Schweiz.

In der heutigen Konfliktlandschaft ist es eine Tatsache, dass in den meisten kriegerischen oder kriegsähnlichen Situationen auch radikale Gruppierungen präsent sind. Oft sind es aber gerade auch solche Gruppen, welche die Zivilbevölkerung einem grossen Leid aussetzen und sie zur Flucht zwingen. Das heisst also, dass diese Resettlement-Flüchtlinge, über die wir sprechen, selber oft Opfer von terroristischen Organisationen oder des "Islamischen Staates" sind. Wenn man jetzt die Motion annehmen würde, dann könnte Personen, welche durch radikale Gruppierungen Gewalt erlebt haben und von diesen vertrieben wurden, der Zugang zum Schutz verwehrt werden.

Sie sagen, es seien einfach diese Staaten, aus welchen die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen dann nicht mehr infrage käme. Wenn Sie das aktuelle Resettlement-Programm anschauen, dann sehen Sie, dass wir vor allem Personen aus dem Libanon, Ägypten und der Türkei übernehmen. Dort sind es dann wiederum Syrer, Iraker oder Leute aus dem Iran, die vertrieben wurden.

Die Sicherheitsinteressen der Schweiz werden im Rahmen des Prüfverfahrens gezielt wahrgenommen. Diesen Interessen wird gezielt auch Rechnung getragen, insbesondere, wenn eine Person aus einem Gebiet stammt, in welchem radikale Gruppierungen präsent sind. Eine Aufnahme im Rahmen des Resettlement-Verfahrens wird immer nur dann bewilligt, wenn aus Sicht der Schweiz keine Sicherheitsbedenken vorliegen. In dieser Hinsicht ist die Motion in diesem Punkt bereits erfüllt.

Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat sie diese Woche mit 139 zu 53 Stimmen abgelehnt.