Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2021-03-17
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-17
Wortprotokoll
Tatsache ist, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet, dass Rauchen schwere Krankheiten verursachen kann und dass die Gesellschaft dadurch mit hohen Folgekosten belastet wird. Ebenfalls erwiesen ist, dass die grosse Mehrheit der Rauchenden diesem Laster im jugendlichen Alter verfällt. Diese Fakten kann auch die Tabak- und Werbelobby nicht wegdiskutieren.
Dass die Tabakindustrie um eine frühe Markenbindung buhlt, beruht auf einer gewissen Logik; das erachte ich nicht als verwerflich. Von der Branche darf aber durchaus erwartet werden, dass sie sich der Verantwortung bewusst ist und mit entsprechender Zurückhaltung agiert.
Es stellt sich die Frage, wo und in welcher Form man die notwendigen Leitplanken setzen soll. Es stellt sich aber auch die Frage, was vor wem geschützt werden soll. Gemäss Titel der Volksinitiative sollen Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung geschützt werden, viel lieber würde ich Kinder und Jugendliche vor dem Rauchen schützen.
Nach dem Willen der Befürworter müssten sämtliche Werbemassnahmen verschwinden, die in unmittelbarer Umgebung von Jugendlichen und Kindern einsehbar sind. In der Praxis würde das heissen: keine bedruckten Sonnenschirme, keine beschrifteten Aschenbecher, keine Flaggen und Banner, keine Fernsehübertragungen von Veranstaltungen, in denen Tabakwerbung zu sehen ist, Sperrung entsprechender Internetseiten, kein Sponsoring öffentlicher und privater Anlässe. Kurz, jede Art von Werbung für Tabakprodukte würde verboten, gibt es doch nur wenige Situationen, in denen weder Jugendliche noch Kinder erreicht werden. [PAGE 558]
Wer dieser Initiative zustimmt, stimmt einem generellen Werbeverbot für Tabakprodukte zu. Eine solche Forderung ist extrem und kratzt gehörig an der Wirtschaftsfreiheit. Tabakprodukte sind legale Konsumgüter, die gekauft und konsumiert werden können.
Ob ein striktes Werbeverbot zwingend zu einem Verbrauchsrückgang führt, darf infrage gestellt werden. Bei Jugendlichen sind wohl eher die Neugier und der Gruppendruck die treibenden Kräfte. Mir ist völlig klar, dass ein "Anfüttern" von Jugendlichen mit Tabakprodukten unterbunden werden muss. Eltern von heranwachsenden Kindern werden mir beipflichten: Es braucht vor allem kluge Massnahmen, um einen sinnvollen Jugendschutz durchzusetzen; Verbote bewirken da oft das Gegenteil. Doch dazu ist keine Verfassungsanpassung notwendig.
Das derzeit in der Beratung steckende Tabakproduktegesetz ist ein profundes Mittel, um dem Jugendschutz angemessen Rechnung zu tragen. Damit werden die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen und praktikable Massnahmen fixiert. So soll zum Beispiel in der Presse und im Internet Tabakwerbung nicht grundsätzlich verboten sein, sondern das Verbot soll gezielt nur für Printmedien und Webseiten gelten, die explizit für Minderjährige bestimmt sind. Werbung in Kinos und im öffentlichen Raum soll weitgehend eingeschränkt werden, ebenso die vom öffentlichen Grund aus einsehbare Plakatwerbung.
Scheinbar urteilen die Befürworter dieser Initiative, dass solche Massnahmen nicht ausreichen, um die angepeilte Altersgruppe zu schützen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass bei einer Annahme der Initiative der Gesetzgebungsprozess erneut angeschoben werden muss und unnötig Zeit in Anspruch genommen wird. Mit dem Tabakproduktegesetz liegt eine Vorlage auf dem Tisch, die wohl schon bald eine Mehrheit im Bundesparlament finden wird. Ob ein erneuter Entwurf mit noch restriktiveren Massnahmen es einfacher haben wird, bezweifle ich.
Empfehlen wir diese Volksinitiative mit dem ausufernden Werbeverbot zur Ablehnung, ermutigen wir das Initiativkomitee zum Rückzug des Volksbegehrens, und finalisieren wir ein mehrheitsfähiges Tabakproduktegesetz, das auch ein Referendum überstehen kann. Das wäre ein sinnvoller Beitrag an den Jugendschutz!