AB 280068
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18
Wortprotokoll
Bei der Einführung der heutigen Strafprozessordnung war ich noch im aktiven Polizeidienst tätig und habe die Auswirkungen auf die Polizeiarbeit und Strafverfolgung selbst miterlebt. Viele Änderungen sind unverständlich und haben für Erschwernisse in der Kriminalitätsbekämpfung gesorgt, und zwar zugunsten des Täterschutzes.
Die Strafprozessordnung ist das Arbeitsinstrument der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden. Wir Gesetzgebenden und die Bevölkerung haben der Polizei den Auftrag erteilt, für die Sicherheit in unserem Land zu sorgen und Straftaten zu verhindern. Werden Delikte begangen, müssen diese möglichst rasch aufgeklärt und die Täter dingfest gemacht werden.
Mit der heutigen Strafprozessordnung kann die Polizei ihre Aufträge nicht mehr zufriedenstellend erfüllen, denn die administrative Arbeit wurde, ohne dass mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt worden wären, um 10 bis 30 Prozent erhöht. Dies ging auf Kosten der präventiven Präsenz und der Sicherheit in unserem Land. Gleichzeitig wurde der Täterschutz zulasten der Opfer und Steuerzahlenden ausgebaut. Es wäre wichtig, die DNA-Profile verurteilter Verbrecher zwingend zu erheben und dann auch möglichst lange nicht mehr zu löschen. Nur so können begangene und Wiederholungstaten aufgeklärt werden.
Auch das Recht, an Anhörungen und Befragungen teilzunehmen, muss für Täter eingeschränkt werden. Die Polizei muss zwingend die Mittel bekommen, um Taten aufklären zu können, denn heute hinkt die Polizei oft einen Schritt hinter den Tätern her. Vor allem die grenzüberschreitende, gut organisierte Kriminalität ist mit den heutigen Möglichkeiten kaum noch zu bekämpfen. Hier braucht es dringend Anpassungen und neue Mittel, damit die Verbrecher überführt werden können.
Wir wollen schlanke und effiziente Abläufe in der Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung und mehr Opferschutz. Dazu braucht die Polizei auch dringend benötigte Mittel, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann. Die StPO-Revision muss ebenfalls zum Ziel haben, den finanziellen Mehraufwand und die belastenden administrativen Arbeiten zu reduzieren. Vorschriften, welche die Kriminalitätsbekämpfung verhindern oder erschweren, müssen praxisnah korrigiert werden.
Leider wurde diesen Anpassungen und Änderungen in der Kommissionsberatung zu wenig Rechnung getragen. Die StPO-Revision, wie sie nun vorliegt, ist keine Verbesserung gegenüber der heutigen Situation. Daher werden wir für die Rückweisung stimmen.