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Friedli Esther · Nationalrat · 2021-03-18

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18

Wortprotokoll

Nun haben wir es fast geschafft. Gestern hat sich die Einigungskonferenz in allen Punkten geeinigt und beantragt Ihnen heute, das Resultat anzunehmen.

Vor uns liegt eine dringliche Revision des Covid-19-Gesetzes, über die wir in den letzten drei Wochen intensiv und lange diskutiert haben. Es mussten alle Beteiligten Kompromisse eingehen. Doch wir sind überzeugt, dass das, was heute vor uns liegt, breit abgestimmt ist und die Grundlage für die Unterstützung der wirtschaftlich Betroffenen gibt, seien es Unternehmen, Arbeitnehmende, Selbstständigerwerbende, Kulturschaffende oder Sportclubs. Bevor ich auf die materiellen Punkte der Einigungskonferenz eingehe, möchte ich es nicht unterlassen, im Namen der ganzen Kommission allen Mitarbeitenden des Sekretariates der Kommission für Wirtschaft und Abgaben ganz herzlich zu danken. Was diese Mitarbeiter in den letzten Wochen und vor allem Tagen für diese Gesetzesrevision geleistet haben, hat uns alle beeindruckt. Dank ihrer hervorragenden Arbeit konnten wir gestern in der Einigungskonferenz eine Lösung finden. Ein ganz, ganz herzlicher Dank an alle Mitarbeitenden.

Ich möchte Ihnen nun die gestern diskutierten und bereinigten Artikel erläutern.

Bei Artikel 6a Absatz 1 - hier geht es um den Nachweis der Covid-19-Impfung - beantragt Ihnen die Einigungskonferenz einstimmig die nationalrätliche Version, die wir gestern Morgen bereinigt haben.

Bei den mietrechtlichen Bestimmungen in Artikel 9 Buchstaben d und e beantragt Ihnen die Einigungskonferenz mit 15 zu 11 Stimmen, diese zu streichen und somit dem Ständerat zu folgen. Die Stundung von Miet- und Pachtzinsen löst die Probleme der betroffenen Unternehmen nicht, sondern schiebt die Lösung einfach nur hinaus.

Fast am meisten Diskussionsbedarf bestand bei Artikel 11a, dem sogenannten Schutzschirm für die Veranstaltungsbranche. Die Idee und das Konzept dieses Schutzschirms wurde in den letzten Wochen in unserem Rat geboren und entwickelt. Ich habe Ihnen gestern die beiden Konzepte der beiden Räte ausgeführt. Der Ständerat wollte eher restriktiv vorgehen, das heisst nur Veranstaltungen von nationaler Bedeutung unter diesen Schutzschirm stellen. Unser Rat wollte, dass auch regionale Veranstaltungen daruntergestellt werden.

Wir haben in der Einigungskonferenz nun einen Kompromiss gefunden und beantragen Ihnen, dass Publikumsanlässe von überkantonaler Bedeutung ein Gesuch stellen können. Damit sind Veranstaltungen gemeint, die zum Beispiel Publikum aus verschiedenen Kantonen anziehen. Zudem wurde auch die Finanzierung diskutiert. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit diesem überarbeiteten Konzept, dass sich auch die Kantone finanziell an diesem Schutzschirm beteiligen müssen. Dies ist nun der neue Absatz 1ter. Die Definition von "überkantonal" bedeutet auch, dass wir Artikel 11a Absatz 5 wieder einfügen. Das heisst, dass kleine Veranstaltungen von den Kantonen und Gemeinden unterstützt werden müssen. Bei der Zeitspanne orientieren wir uns an der Version des Nationalrates, das heisst an einer Dauer bis zum 30. April 2022. Dieses Kompromisskonzept beantragen wir Ihnen mit 19 zu 6 Stimmen.

Zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen: Hier beantragt Ihnen die Einigungskonferenz das ständerätliche Konzept. Bei der Schwelle bezüglich des Umsatzeinbruchs haben wir gestern bei Artikel 12 Absatz 1bis eine Ausnahmebestimmung beschlossen. Diese besagt, dass der Jahresumsatz in Ausnahmefällen von unter 60 Prozent auf höchstens 75 Prozent festgelegt werden kann. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen und keine Ausnahmebestimmung zu ermöglichen. Eine solche Ausnahmebestimmung würde bei der Umsetzung in den Kantonen zu grossen Problemen und Unklarheiten führen.

Bei Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe d geht es um die Forderung der zu erbringenden Eigenleistungen. Der Ständerat präzisierte seine Forderung in der letzten Runde und hielt dabei fest, dass Eigenleistungen, die seit dem 1. März 2020 eingebracht wurden, ebenfalls berücksichtigt werden. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, dem ständerätlichen Konzept zu folgen.

Aufgrund der Einigung bei Artikel 12 Absatz 1quinquies Buchstabe d nach dem ständerätlichen Konzept beantragen wir Ihnen zudem mit 16 zu 9 Stimmen, den gestern eingefügten Absatz 1septies-a wieder zu streichen. Es wäre sonst mit dem Konzept nicht mehr stimmig.

Bei Artikel 12b, wo es um die Unterstützung des professionellen Mannschaftssports geht, konnten wir uns einstimmig auf unser nationalrätliches Konzept einigen. Dieses besagt, dass ein Club, wenn er die Löhne nicht oder nicht im erforderlichen Umfang senkt, nur einen Betrag von höchstens 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen erhält. Das heisst konkret: Wer seine Löhne nicht senkt, der erhält weniger; wer sie hingegen senkt, der kann mehr beantragen.

Schliesslich noch zur Geltungsdauer von Artikel 17a, die in Ziffer II Absatz 7 geregelt ist: Hier empfehlen wir Ihnen mit 15 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und die Geltungsdauer auf Ende Juni 2021 anzusetzen. Zeigt es sich Anfang Juni, wenn wir anlässlich der Sommersession wieder zusammentreten, dass die Gültigkeit dieser Bestimmung immer noch wichtig ist, können wir dann nochmals eine Verlängerung beschliessen. Die Mehrheit vertritt jedoch die Meinung, dass eine vorsorgliche Verlängerung bis Ende Jahr im Moment nicht zielführend ist. [PAGE 586]

Dann möchte ich noch kurz einen Hinweis auf den Antrag der Redaktionskommission machen, zumal der Sprecher der Redaktionskommission erst nach unserer Abstimmung ans Rednerpult treten wird: Es geht um die ganz zu Beginn der Debatte bereinigte Bestimmung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz. Sie besagt, dass ältere Arbeitslose bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) nicht ausgesteuert werden, sondern zusätzliche Leistungen erhalten. Da das ÜLG aber noch nicht in Kraft ist, können diese Voraussetzungen auch nicht angewendet werden. Die Redaktionskommission hat sich dieses Problems nun angenommen und beantragt Ihnen eine Lösung im Arbeitslosenversicherungsgesetz, damit das formell richtig gelöst ist. Die Änderung bedeutet jedoch keine materielle Änderung.

Ich bitte Sie, allen Anträgen der Einigungskonferenz zuzustimmen und das Gesetz für die morgige Schlussabstimmung zu verabschieden.