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Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-03-18

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-18

Wortprotokoll

Art.[NB]133 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1bis, 2[GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Bregy, Kamerzin)[GZ]

Abs. 1bis [GZ]

Streichen

[VS]

Art.[NB]133 [GZ]

Proposition de la majorité [GZ]

Al. 1bis, 2[GZ]

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Proposition de la minorité [GZ]

(Bregy, Kamerzin)[GZ]

Al. 1bis [GZ]

Biffer

[VS]

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Antrag der Minderheit Bregy ist zurückgezogen worden.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit [GZ]

Adopté selon la proposition de la majorité

[VS]

Art.[NB]135 [GZ]

Antrag der Kommission [GZ]

Abs. 1 [GZ]

... geführt wurde. Die Anwaltstarife unterscheiden nicht zwischen dem Honorar einer amtlichen Verteidigung und einer Wahlverteidigung.

Abs. 3, 4[GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag Geissbühler [GZ]

Abs. 1[GZ]

Unverändert

Schriftliche Begründung[GZ]

Das Anwaltshonorar für die Pflichtverteidigung wird vom Staat bzw. dem Steuerzahler bezahlt, in der Regel weil der oder die Beschuldigte kein oder wenig Geld hat. Es ist aus diesem Grund deutlich tiefer als der Ansatz eines Wahlverteidigers, der meist von Leuten in besseren finanziellen Verhältnissen beauftragt wird. Die Differenz kann je nach Ansatz des beauftragten Anwalts mehrere hundert Franken betragen, obwohl die Pflichtverteidigung eigentlich einer Beauftragung durch den Staat (mit garantierter Bezahlung und ohne Gestehungsaufwand etc.) entspricht. Diese durch die Anwaltslobby vorgeschlagene Lohnerhöhung für sich selbst dürfte die öffentliche Hand jährlich Millionen kosten.

[VS]

Antrag Addor [GZ]

Abs. 2[GZ]

Die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht legen die Entschädigung am Ende des Verfahrens fest. Erstreckt sich das Mandat über einen langen Zeitraum oder ist es aus einem anderen Grund nicht sinnvoll, das Ende des Verfahrens abzuwarten, so werden der amtlichen Verteidigung Vorschüsse gewährt, deren Höhe von der Verfahrensleitung festgelegt werden.