Pfister Gerhard · Nationalrat · 2021-03-18
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-18
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Vorlage darum, dass in den Gesetzen betreffend sieben grosse Unternehmen des Bundes eine Obergrenze für das Entgelt festgelegt werden soll, das in diesen Unternehmen an das oberste Kader, das in vergleichbarer Höhe entlöhnte Personal oder die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf. Konkret betrifft es die Kader der SBB, der Ruag, der Skyguide, der Suva, der SRG SSR, der Swisscom und der Post. Die Regelung Ihrer Kommission orientiert sich am Grundsatz, dass niemand in diesen Unternehmen ein höheres Entgelt als ein Mitglied des Bundesrates erhalten soll. Die Kommission kommt, wenn sie beim bundesrätlichen Gehalt noch die Ruhegehälter berücksichtigt, auf ein Entgelt von einer Million Franken. Künftig soll der Bundesrat nicht nur das höchste Entgelt festlegen, sondern diese Höchstgrenze auch durchsetzen.
Wie kommt es zu dieser Vorlage? Sie ist die politische Folge eines Gebarens und Verhaltens von Exponenten der oben genannten Betriebe, wie man es von privaten Konzernen kennt - auch dort nicht von allen -, nämlich eines mangelnden Bewusstseins für ein Missverhältnis, was die Entlöhnung im Vergleich zur Leistung, zum unternehmerischen Risiko und zur messbaren Performance angeht. Die teilweise sehr hohen Entschädigungen, die in einzelnen Fällen ausgerichtet worden sind, stossen bei der Bevölkerung, den eigentlichen Shareholdern dieser Betriebe, auf Unverständnis - und das zu Recht.
Die Aktionäre eines privaten Konzerns sind die Besitzer, die entscheiden, wie hoch die Löhne des CEO und der Verwaltungsräte sein sollen. Die hohen Saläre sind in der privaten Wirtschaft ebenfalls eine schwierige Sache, aber es ist Sache der Shareholder, wenn sie damit einverstanden sind, dass sich Manager an einem Unternehmen bereichern, das nicht ihnen gehört. [PAGE 637]
Bei den Unternehmen des Bundes ist es gleich. Diese Unternehmen gehören dem Volk. Der Bundesrat ist treuhänderisch für die Bevölkerung für diese Unternehmen verantwortlich. Diese Unternehmen sind weder vollständig privat noch vollständig staatlich. Genau dieser ambivalente und in manchen Bereichen nicht klare Charakter dieser Unternehmen führt zu falschen Anreizen.
Wer der Postauto AG vorschreibt, Gewinn zu erwirtschaften, und das als politische und nicht als wirtschaftliche Vorgabe meint, der implementiert genau diese falschen Anreize, den "moral hazard", ins Unternehmen selbst hinein. Die Unternehmen des Bundes nehmen dann das Schlechteste aus den beiden möglichen Welten, der staatlichen und der privaten: aus der staatlichen Welt den Anreiz zur Ausweitung des Angebots, mehr mit politischen und weniger mit wirtschaftlichen Motiven, aus der privaten Welt die Anreize zu möglichst hohen Manager-Löhnen.
Das Argument, man erhalte nur mit solch hohen Löhnen die besten Leute, ist beim Staat genauso falsch wie in der Wirtschaft. Bei staatsnahen Unternehmen ist es ethisch sogar noch weniger zu rechtfertigen. Es gibt in der Schweiz keinen Markt, was Bahn, Post, Radio und Fernsehen angeht. Dort, wo es einen Markt gibt, bei der Telekommunikation, hat das staatsnahe Unternehmen einen massiven Wettbewerbsvorteil.
Deshalb ist diese Vorlage nötig. Sie gibt der Bevölkerung - den Shareholdern - die Gewissheit, dass in ihren Betrieben keine Lohnexzesse geschehen. Wer sich zu schade ist, für diese immer noch grosszügigen Gehälter bei einem Unternehmen des Bundes zu arbeiten, würde wohl auch bei einem höheren Gehalt keine Performance erreichen, die es rechtfertigen würde. Der Rest ist Prestige und Renommierverhalten, das eines Unternehmens des Bundes ohnehin nicht würdig ist.
Die Kommission trat mit 20 zu 5 Stimmen auf die Vorlage zur parlamentarischen Initiative ein und stimmte dem Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 8 Stimmen zu. Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.