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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-11-28

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-11-28

Wortprotokoll

Die Schuldenbremse funktioniert so, dass im Prinzip jede Rubrik am Schluss in der Rechnung um 1 Prozent - oder was auch immer Sie beschliessen - gekürzt sein muss. Die Zahlen bleiben unverändert, wie sie hier sind. Alle Zahlen, welche der Schuldenbremse unterworfen sind, werden in der Ausführung, im Vollzug dieses Budgets um 1 Prozent gekürzt. Sie können dann Ende Jahr in der Staatsrechnung überprüfen, ob diese Kürzung um 1 Prozent eingehalten worden ist. Es gibt ja auch grössere Kreditreste; es darf aber nicht mehr ausgegeben werden, sonst braucht es einen Nachtragskredit.

Ausnahmen sind auf zweierlei Arten möglich. Das eine ist: Sie haben in Ihrem Beschlussentwurf eine Liste der Rubriken, die ausgenommen sind. Ich habe Beispiele erwähnt; es sind z. B. die gesetzlich gebundenen Ausgaben im Sozialversicherungsbereich, die Zwangsbeiträge an internationale [PAGE 1822] Organisationen, die Passivzinsen, die Kantonsanteile an die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer usw. Es ist eine klare Liste. Wenn jetzt der Antrag Weyeneth durchkäme, müssten die beiden Rubriken in die Ausnahmeliste aufgenommen werden. Der Bundesrat hat die Kompetenz, auch Ausnahmen zu beschliessen, wenn sich zeigt, dass eine vertraglich gebundene Ausgabe vorliegt und der Bund infolge der Kreditsperre einen Vertrag brechen müsste. Wir haben zwei Jahre Erfahrung; wir hatten während zwei Jahren die Kreditsperre. In diesen beiden Jahren haben wir zweimal pro Jahr in einem Sammelbeschluss solche Ausnahmen beschlossen. Wir haben deshalb gesagt, dass die Reduktion um 220 Millionen Franken theoretisch sei, weil es hier gewisse Ausnahmen geben wird. Ich glaube, das ist auch korrekt, denn der Bund kann ja nicht vertragsbrüchig werden. Wir haben das aber sehr restriktiv gemacht, die Einsparung hat am Schluss in der Grössenordnung durchaus gestimmt; es hat also funktioniert. Die zweite, pauschale Möglichkeit der Deblockierung könnte durch das Parlament beschlossen werden.

Die konkrete Antwort: Im Budget ändert sich nichts - ob Sie es ausnehmen oder nicht -, aber im Vollzug würden bei der Kreditsperre die beiden Rubriken, wie es Herr Weyeneth beantragt, ausgenommen.

Ich empfehle Ihnen aber, den Antrag Weyeneth abzulehnen.