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Baumann Kilian · Nationalrat · 2021-05-03

Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-05-03

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2021 letztmals beraten. Das Geschäft hat bereits eine lange Vorgeschichte. Die Hintergründe dazu möchte ich Ihnen kurz aufzeigen. [PAGE 730]

2017 hob die Europäische Union ihre Zuckerquote, also die Mengenbeschränkung, auf, worauf die Zuckerproduktion in der EU ausgedehnt wurde, was zu einer Erosion des Zuckerpreises führte. Der im Handel zwischen der EU und der Schweiz angewandte gegenseitige Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten wirkte sich aufgrund sinkender EU-Zuckerpreise auf den Schweizer Zuckermarkt aus. Die tieferen Zuckerpreise in der Schweiz führten zu einem Rückgang der Attraktivität des Zuckerrübenanbaus. Dadurch sank die Zuckerrüben-Anbaufläche, was zu einer tieferen Auslastung der beiden Werke der Schweizer Zucker AG und zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit führte.

Vor diesem Hintergrund reichte Nationalrat Jacques Bourgeois die parlamentarische Initiative 15.479, "Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft", ein. Um die Rentabilität der inländischen Zucker- und Zuckerrübenproduktion sicherzustellen, soll der Mechanismus für die Festlegung der Zollsätze für importierten Zucker so angepasst werden, dass für Zucker ein Mindestpreis sichergestellt ist.

Während die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) der parlamentarischen Initiative Folge gab, verwehrte die WAK des Ständerates der Initiative die Zustimmung. Im zweiten Umlauf gab der Nationalrat im Februar 2018 Folge, was dann im Mai 2018 die WAK des Ständerates, wenn auch nur mit Stichentscheid des Präsidenten, ebenfalls tat. Am 19. Juni 2020 verlängerte der Nationalrat die Frist zur Behandlung des Geschäftes bis zur Sommersession 2022. Am 28. August 2020 diskutierte die WAK-N die Eckwerte, welche die von ihr eingesetzte Subkommission erarbeitet hatte. Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung ergab sich mit Stichentscheid des Präsidenten eine Mehrheit für die Einzelkulturbeiträge. Die WAK-N prüfte den Gesetzentwurf und den Bericht an ihrer Sitzung vom 17. September 2020. Sie nahm den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen an und beschloss die Eröffnung der Vernehmlassung. Am 2. Februar 2021 nahm die WAK-N die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis.

Ihre Kommission ist nach wie vor der Meinung, dass es Massnahmen braucht, um den Fortbestand der Schweizer Zuckerwirtschaft zu sichern. Aus diesem Grund sieht sie in ihrer Vorlage unverändert einen Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker vor. Um zudem den Anbau von ökologisch produzierten Zuckerrüben stärker zu fördern, bekräftigt die Mehrheit, dass der Einzelkulturbeitrag für konventionell produzierte Zuckerrüben auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr gesenkt werden soll, dafür aber für biologisch angebaute Zuckerrüben ein Zuschlag von 700 Franken und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben ein Zuschlag von 500 Franken pro Hektare und Jahr ausgerichtet werden sollen. Die Minderheit möchte den aktuellen Betrag von 2100 Franken pro Hektare und Jahr beibehalten und sieht für biologisch oder nach IP-Richtlinien angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 200 Franken vor. Unsere Kommission verabschiedete die Vorlage unverändert mit 14 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen.

Am 31. März nahm der Bundesrat zur Vorlage Stellung. Der Bundesrat beantragt Nichteintreten und die Ablehnung des Antrags der Kommissionsminderheit zu Artikel 54 Absatz 2bis, und zwar mit folgender Begründung: Eine Regelung von Ansätzen und Beiträgen auf Gesetzesstufe stelle eine Ungleichbehandlung und ein unerwünschtes Präjudiz für andere Landwirtschaftserzeugnisse dar. Eine gemischte Regelung von Zollansätzen und Stützungsbeiträgen auf Gesetzes- und Verordnungsebene erschwere zudem eine adäquate Weiterentwicklung der Stützungsinstrumente. Im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser parlamentarischen Initiative hätten sich etliche Kantone und Verbände grundsätzlich für eine Regelung auf Verordnungsstufe ausgesprochen. Die Förderung des ökologischen Zuckerrübenanbaus ausschliesslich über die Instrumente der Direktzahlungsverordnung werde von Kantonen und Verbänden breit unterstützt.

Weiter ist der Bundesrat der Meinung, dass der Mindestgrenzschutz für Zucker die Wettbewerbsfähigkeit der in der Schweiz produzierenden Lebensmittelindustrie gegenüber Mitbewerbern aus der EU verschlechtere. Der Bundesrat habe sich deshalb bereits mehrmals für eine Stützung der Zuckerwirtschaft über Einzelkulturbeiträge ausgesprochen, weil durch diese die Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Stufe nicht beeinträchtigt werde.

Der Bundesrat lehnt eine Festlegung der Höhe der Einzelkulturbeiträge auf Gesetzesstufe ab. Er ist jedoch bereit, sofern von einer Änderung des Landwirtschaftsgesetzes abgesehen wird, den Forderungen nach einer lückenlosen Fortführung der aktuell befristeten Stützungserhöhungen entgegenzukommen und den ökologischen Zuckerrübenanbau stärker zu fördern.

Eine knappe Mehrheit Ihrer Kommission teilt die Haltung des Bundesrates nicht. Ein ähnlich lautender Antrag wurde an der Kommissionssitzung vom 2. Februar mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Noch kurz zu den Einzelanträgen: Der Einzelantrag Munz möchte den Antrag der Kommissionsminderheit mit einer Befristung ergänzen. Der Einzelantrag Wasserfallen Christian möchte keinen fixen Zollsatz im Gesetz festschreiben. Diese Anträge lagen während der Kommissionssitzung nicht vor, daher kann ich hier keine Stellungnahme der Kommission abgeben.

Eine Stellungnahme abgeben kann ich aber zur Kommissionsmotion 21.3016, "Förderung des ökologischen Anbaus von Zuckerrüben", mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, den ökologischen Zuckerrübenanbau über geeignete Massnahmen des Direktzahlungssystems zu fördern: Ihre Kommission beantragt Ihnen, diese Motion anzunehmen.