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AB 280973

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-03

Wortprotokoll

Das Versicherungsaufsichtsgesetz, das heute gültig ist und über dessen Revision Sie beraten, trat im Jahr 2006 in Kraft. In den letzten fünfzehn Jahren hat sich im Versicherungsbereich einiges geändert. Wir machen mit dieser Revision eine Anpassung an die Praxis, wenn man dem so sagen kann. Das Gesetz wurde bisher nicht angepasst, aber die Entwicklungen im Versicherungsmarkt sind relativ gross.

Ziel dieser Vorlage ist es, einen flexibleren Regulierungs- und Aufsichtsrahmen für den Versicherungsmarkt zu schaffen. Dann soll der Kundenschutz mit Regeln beim Verkauf von Versicherungsanlageprodukten verbessert werden. Die Schaffung einer Ombudsstelle auch für Broker ist ebenfalls Bestandteil dieser Vorlage. Schliesslich gibt es ein Sanierungsrecht für Versicherungsunternehmen. Das hat bisher gefehlt. Diese Schwerpunkte wurden in der Vernehmlassung schlussendlich sowohl von der Branche als auch von den Kantonen, den Parteien und den Konsumentenorganisationen begrüsst. Es gibt also einen breiten Konsens. Das hat sich auch in der Beratung in der Kommission bestätigt.

Ich versuche, einige zentrale Punkte dieser Vorlage - Sie haben sie zum Teil schon gehört - noch einmal zusammenzufassen.

Wir möchten für das Versicherungswesen in der Schweiz gleich lange Spiesse schaffen. Wir möchten die Voraussetzungen für die Zukunft so verbessern, dass unser Versicherungswesen auf dem Finanzmarkt konkurrenzfähig ist. Wir möchten eben versuchen, noch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir versuchen das, indem wir - erstmalig im europäischen Raum - für Versicherungsunternehmen mit professionellen Kunden, also professionellen Versicherungsnehmern, erleichterte Aufsichtsbedingungen stellen. Wir tun das, weil wir davon ausgehen, dass diese professionellen Versicherungsnehmer entsprechendes Wissen haben. Das ist eine Erleichterung, die die Wettbewerbsfähigkeit der Versicherungsunternehmen unterstützen soll.

Dann geht es darum, dass der Bundesrat zur Wahrung der Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes die Kompetenz erhält, kleine Versicherungsunternehmen mit innovativen Projekten von einem Teil der Aufsicht oder ganz davon zu befreien. Wir möchten also auch hier Spielraum für Innovationen schaffen. Mit dem Gesetz erhält der Bundesrat die entsprechenden Kompetenzen, wir kennen das bereits vom Finanzmarkt.

Der Kundenschutz und der Systemschutz bleiben trotz diesen Wettbewerbsvorteilen, die wir schaffen, gewährleistet. Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Versicherungssektors, ohne dass wir die Äquivalenz zur EU diesbezüglich gefährden würden. Das sind die Verbesserungen, die wir in diesem Gesetz bezüglich Wettbewerbsfähigkeit sehen.

Neu sind auch Verhaltensregeln für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler vorgesehen. Das ist ein Auftrag des Parlamentes aus den Beratungen über das Finanzdienstleistungsgesetz. Wir schaffen hier gleich lange Spiesse beim Vertrieb von Anlageprodukten. Alle, die in diesem Markt tätig sind, haben die gleichen Voraussetzungen, um sich zu positionieren. Insgesamt sprechen wir von einer Modernisierung und Straffung der Vermittleraufsicht, die wir mit diesem Gesetz und der entsprechenden Transparenz schaffen.

Dann geht es um den Bereich des Ombudswesens. Analog zu den Finanzdienstleistern - das Gesetz gilt seit 2020 - soll auch die Versicherungsbranche das Ombudswesen entlang von gesetzlichen Mindestvorgaben selbst organisieren können. Aus unserer Sicht hat sich das im Finanzdienstleistungsgesetz bewährt. Wir haben bei den Beratungen zu diesem Gesetz aber auch Minderheitsanträge, die noch zu klären sind. Das Ombudswesen wird damit grundsätzlich im Gesetz verankert.

Dann geht es um das Sanierungswesen. Dabei orientieren wir uns sehr eng an den Regelungen zur Bankensanierung. Die gleichen Voraussetzungen sollen auch im Versicherungswesen gelten. Die Insolvenzregelung trägt aber selbstverständlich den Besonderheiten des Versicherungswesens Rechnung. Damit haben wir eine solide Grundlage für die Versicherten im Falle einer Insolvenz. [PAGE 745]

Bei weiteren Themen geht es um kleinere Anpassungen. Der Bundesrat kann zum Beispiel neu Regeln für das sogenannte versicherungsfremde Geschäft aufstellen. Eine bessere Verankerung des Schweizer Solvenztests ist ebenfalls Bestandteil dieses Gesetzes. Das sind die wesentlichen Punkte. Wir werden auf einige von ihnen in der Detailberatung noch zu sprechen kommen.

Es ist ein Gesetz, das die Entwicklung im Versicherungswesen der letzten Jahre aufnimmt, aber nicht nur das: Es ist ein Gesetz, das auch in die Zukunft schaut und versucht, die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Versicherungswesens zu stärken, indem wir besondere Regelungen einführen. Gleichzeitig halten wir fest, dass der Schutz der Versicherten mit diesem Gesetz verbessert wird. Wir haben auch keine Probleme mit der Äquivalenz zum europäischen Recht.

Ich bitte Sie, wie das schon gesagt wurde, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden auf verschiedene Details und Minderheitsanträge noch zu sprechen kommen.