preparatory:AB 281116
Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Gerne spreche ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zu Ihnen und nehme gleich vorweg, wie wir uns entschieden haben: Für uns ist diese Gesetzesvorlage relevant, ja von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund sind wir einstimmig für Eintreten. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Zulassung der Phänotypisierung und die gesetzliche Regelung des erweiterten Suchlaufs nach Verwandtschaftsbezug. Ebenfalls begrüssen wir die Vereinfachung der Löschungsregelung bei den DNA-Profilen.
Lassen Sie mich zuerst etwas Allgemeines zum Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit sagen. Beides, die Freiheit und die Sicherheit, sind markante und wichtige Werte für unsere Gesellschaft. Sie sind nicht deckungsgleich. Und ja, sie sind leider beide nicht gratis zu haben. Sie haben beide ihren Preis, den es zu bezahlen gilt. Mehr staatliche Kontrolle und mehr Kontrollmöglichkeiten für den Staat im relevanten Ereignisfall führen zwangsläufig zu einem Abbau an Freiheit. Mehr Freiheit bedeutet aber eben auch ein grösseres Risiko. Wir bewegen uns zwischen diesen beiden Polen und haben eine Position zu wählen, wenn es um die Einführung des neuen DNA-Profil-Gesetzes geht. Ich hoffe, dass wir nicht eines Tages zur Erkenntnis gelangen müssen, dass man es ja eigentlich hätte wissen und besser hätte ermitteln können.
Bei der Beurteilung dieser Vorlage und bei der Abwägung der Chancen und Risiken erlauben Sie mir folgende Bemerkung und Ergänzung: Zentral ist für uns, dass die beiden Massnahmen, Phänotypisierung und Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug, neue und weitere Chancen bieten, eine unbekannte Täterschaft zu finden, wenn die Ermittlungsbehörden sonst nicht zum Ziel kommen. Ob wir den Ermittlungsbehörden diese Mittel geben oder nicht, ist eine politische Frage. Sollten wir davon absehen, müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass in der Zukunft möglicherweise ein paar schwere Straftaten ungeklärt bleiben werden. Da habe ich persönlich als Politikerin schon Mühe, wenn der das Gewaltmonopol innehabende Staat nicht alles unternimmt, damit[NB]die[NB]Strafermittlungsbehörden alle Möglichkeiten ausschöpfen dürfen, um das Aufklären von schweren Straftaten zu vereinfachen und letztlich hoffentlich auch erfolgreich abzuschliessen.
An dieser Stelle möchte ich auf die in der SiK-N durchgeführten Anhörungen hinweisen. Diese Anhörungen helfen, das Thema einzuordnen; wir danken ausdrücklich für die Organisation dieser Anhörungen. Dabei wurde uns ein Aspekt deutlich vor Augen geführt, nämlich dass diese neue Ermittlungsmethode auch umgekehrt grosse Vorteile bietet: Wir können damit viele zu Unrecht verdächtigte Personen als Täter ausschliessen und entlasten. Dadurch reduzieren sich die negativen Auswirkungen auf diese Personen. Diesem Aspekt sollte in der Diskussion um die Grundrechte Rechnung getragen werden.
Entscheidend bei der Beurteilung der Chancen für die neuen Massnahmen sind aber letztlich die Opfer der Gewalttaten - dies müssen wir uns vor Augen halten -, egal, ob es, wie beispielsweise im Vergewaltigungsfall Emmen, um ein direktes Opfer geht oder, wie im Fall Rupperswil, um die direkten Angehörigen. Wir sind gewählt, um die Sicherheit unserer Bevölkerung zu gewährleisten. Wir sollten den Angehörigen von Opfern verständlich machen, dass aus technischer und wissenschaftlicher Sicht Ermittlungsmöglichkeiten vorhanden sind, die wir auch wirklich nutzen wollen. Es ist für die Angehörigen von Opfern schwerer Gewalttaten zentral zu wissen, dass der Staat und die Ermittlungsbehörden alles unternommen haben, um den Fall aufzuklären.
In Krisensituationen, wenn sich eine schwere Gewalttat ereignet hat, herrscht viel Dunkelheit, herrscht Unsicherheit. Seitens der Angehörigen werden viele Fragen an die Strafermittlung herangetragen. Es bestehen auch sehr hohe Erwartungen an die Ermittlungsbehörden. Hier sind wir in der Pflicht, alle Mittel, die eingesetzt werden können, bereitzustellen. Es sind Mittel, die allenfalls Antworten liefern können in den dunkelsten Stunden im Leben von Opfern, von Angehörigen und ihres ganzen Umfelds. Erklärungen helfen zu verstehen und zu akzeptieren. Ich bin überzeugt, dass wir und der Staat es den Opfern schuldig sind, alles zu unternehmen, bevor ein Fall ungeklärt gelassen wird. Wir dürfen nicht Täterschutz betreiben.
Lassen Sie mich noch einige Worte zum Nichteintretensantrag der Minderheit Schlatter sagen: Dieser Antrag wird von unserer Fraktion abgelehnt. Ein Nichteintreten bedeutet das Negieren der heute anwendbaren technischen Ermittlungsmethoden. Wer nicht möchte, dass bei der Strafermittlung die DNA auf Merkmale wie Haarfarbe und Augenfarbe untersucht werden darf, sollte sich wirklich ernsthaft überlegen, wo sie oder er im täglichen Leben Spuren hinterlässt. Konsequenterweise sollte der Minderheit empfohlen werden, nur noch mit Bargeld durchs Leben zu gehen. Das Verwenden von elektronischen Zahlmethoden müsste für sie viel zu gefährlich sein. Auch die IP-Adresse müsste für sie ein sehr hohes Sicherheitsrisiko darstellen.
Lassen Sie mich noch etwas zum innersten Kern der DNA sagen, der von der Minderheitssprecherin angesprochen wurde. Sie sagte, der Wunschkatalog der Strafermittlung würde zu grosser Macht führen und die Grundrechte würden damit stark tangiert. Das stimmt nicht! Es geht nicht um den innersten Kern der DNA, es geht nicht um die Gesundheitsrisiken, die ein Täter offenlegen müsste. Vielmehr geht es um absolut einschränkbare äusserliche Merkmale.
Ich appelliere an die Vernunft der anderen im Saal anwesenden Kolleginnen und Kollegen. Blicken wir doch zuversichtlich in die Zukunft! Wir wissen, dass sich die Technik verändert und wir mit diesen neuen Mitteln umgehen müssen, und zwar klar unter Wahrung der Verhältnismässigkeit. Es ist nicht so, dass wir grosse Bevölkerungsgruppen in den Fokus der Ermittler kommen lassen - nein, wir entlassen grosse Bevölkerungsgruppen aus diesem Fokus! [PAGE 780]
Besten Dank, wenn Sie zusammen mit meiner Fraktion für Eintreten auf diese Vorlage stimmen!