Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2021-05-04
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Der Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug kommt wie die Phänotypisierung nur zur Anwendung, wenn eine DNA-Spur vom Tatort in der DNA-Datenbank keiner Person zugeordnet werden kann. Beim Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug wird in der DNA-Datenbank nach Profilen von Personen gesucht, die dem Spurenleger verwandt sein könnten. Ich möchte betonen, dass diese Personen nur in der DNA-Datenbank sind, wenn sie entweder verurteilte Straftäter oder Verdächtige in einem Strafverfahren sind. Sie stehen aber nicht im Fokus der Ermittlungen.
Mit der jetzigen Revision soll der Verwandtschaftsbezug im Gesetz neu geregelt werden, was sinnvoll ist, um dem Täter doch noch auf die Spur zu kommen. In anderen Ländern gibt es genug Beispiele, die zeigen, dass solche Suchläufe nach Verwandtschaftsbezug erfolgreich waren und dass dadurch Verbrechen aufgeklärt werden konnten.
Wir lehnen den Minderheitsantrag Roth Franziska ab, da wir es nicht als notwendig erachten, dass nach der Durchführung eines Suchlaufs nach Verwandtschaftsbezug ein zweites, unabhängiges Gutachten erstellt werden muss. Die heutige Regelung ist sinnvoll. Ein zweites Gutachten bringt keinen Mehrwert, aber zusätzliche Kosten.
Wir lehnen die Minderheitsanträge I und II (Fivaz Fabien) ebenfalls ab. Es ist nicht nötig, bei einem leichten Eingriff noch das Zwangsmassnahmengericht zu bemühen, damit es seine Einwilligung zum Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug gibt.
Wir werden in diesem Block jeweils der Kommissionsmehrheit folgen und alle Minderheitsanträge ablehnen.