Gmür Alois · Nationalrat · 2021-05-04
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-04
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion unterstützt den Entwurf des Bundesrates, wonach neben der Augenfarbe, der Haarfarbe, der Hautfarbe und dem Alter auch die biogeografische Herkunft ermittelt werden darf. Die Ermittlung der biogeografischen Herkunft ist nach unserer Ansicht keine Diskriminierung von Minderheiten, im Gegenteil: Sie kann diese auch entlasten. Artikel 2b Absatz 2 als rassistisch zu beurteilen und hier von einem strukturellen Rassismusproblem zu sprechen, ist schlichtweg falsch. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das beweisen Vorfälle, bei denen dank der biogeografischen Herkunftsermittlung die Spur in eine Richtung wies, die nicht zu Angehörigen einer Minderheit führte. Die Phänotypisierung ist ein wissenschaftliches Vorgehen, und sie wird auf objektive Weise durchgeführt. Die Erkenntnisse aus diesem Vorgehen dienen der möglichst genauen Aufdeckung von Verbrechen. Rassismus und die Diskriminierung von Minderheiten haben hierbei keinen Platz. Die Mitte-Fraktion will deshalb, dass auch die biogeografische Herkunft analysiert werden kann. Sie lehnt den Antrag der Minderheit Roth Franziska ab.
Bei Artikel 2b Absatz 4 geht es darum, ob der Bundesrat bei technischem Fortschritt zusätzliche äusserliche Merkmale aufnehmen kann, die analysiert und bei der Spurensuche verwendet werden können, oder ob er hier zuerst das Parlament fragen und dieses zuerst das Gesetz ändern muss, bevor bei den Ermittlungen der technische Fortschritt berücksichtigt werden darf. Die Mitte-Fraktion will mit diesem Gesetz keinen Täterschutz betreiben, sondern den Ermittlungsbehörden möglichst alle Mittel geben, damit Verbrechen besser aufgeklärt werden können. Die technischen Möglichkeiten werden sich auch in diesem Bereich weiterentwickeln. Es ist effizienter, dem Bundesrat hier einen gewissen Handlungsspielraum zu geben, damit rasch reagiert werden kann, als zuerst einen langen Gesetzgebungsprozess in die Wege zu leiten. Ein gewisses Vertrauen in den Bundesrat ist hier angebracht, damit er auf den technischen Fortschritt reagieren kann. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit Riniker zu unterstützen.
Bei Ziffer IV Absatz 1bis geht es um die Gültigkeitsdauer dieses Gesetzes respektive speziell um jene von Artikel 2b. Dort will die Mitte-Fraktion dem Bundesrat die Möglichkeit geben, das Gesetz dem technischen Fortschritt bei der Phänotypisierung anzupassen; ich habe es vorhin erklärt. Die Mitte-Fraktion ist der Meinung, dass sich das Gesetz nicht zuletzt wegen dieser Delegationsklausel, die sie unterstützt, bewähren wird. Mit diesem Gesetz soll mehr Sicherheit geschaffen werden. Wir sind der Meinung, dass wir damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass besser und seriöser und der aktuellen Technik angepasst ermittelt werden kann. Wir sind überzeugt, dass sich dieses Gesetz bewähren wird. Wir sehen nicht ein, warum gewisse Artikel nur acht Jahre gelten sollen. Gerade in diesem Bereich geht es um Rechtsstaatlichkeit, und für die Mitte-Fraktion bedeutet Rechtsstaatlichkeit Kontinuität in der Strafverfolgung. Wir lehnen deshalb den Antrag der Minderheit Marti Min Li ab und bitten Sie, dies auch zu tun.
In Artikel 258b StPO geht es darum, wer unter welchen Umständen eine Phänotypisierung anordnet und ob dazu ein Deliktskatalog erstellt werden soll. Die Mitte-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge ab. Wir wollen auch hier ein Gesetz, das effiziente, zielgerichtete Ermittlungen ermöglicht und praxistauglich ist. Bei der Phänotypisierung gibt es keine klar betroffene Person, sondern es handelt sich um einen Personenkreis. Es geht um eine Verfahrenstaktik, über die von der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist und nicht, wie das die Minderheit I (Roth Franziska) will, von einem Zwangsmassnahmengericht. Die Staatsanwaltschaft erstellt schon ein DNA-Profil.
Es geht bei der Phänotypisierung um ein operatives Instrument für die weiterführende Ermittlung. Die Mitte-Fraktion kann es nicht nachvollziehen, dass hier mit diesem Gesetz ein Zwangsmassnahmengericht eingeschaltet werden soll. Wir sind auch gegen einen Deliktskatalog, weil hier die Gefahr besteht, dass dieser einfach nicht vollständig ist und dass etwas übersehen wird. Das könnte das Gesetzeswerk wiederum unvollständig machen und eine breite Ermittlung mit der Phänotypisierung allenfalls verunmöglichen. Die Mitte-Fraktion will mit diesem Gesetz die Fahndung durch DNA-Profile respektive durch Phänotypisierung nicht behindern, sondern diese Mittel einsetzen können. Wir wollen Mörder und Vergewaltiger überführen und nicht weiter gewähren lassen.