Flach Beat · Nationalrat · 2021-05-04
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Es ist nicht einfach, wenn man auf der einen Seite den Rechtsstaat und die Freiheitsrechte hochhalten will, wenn man Grundrechtseinschränkungen verhindern will, wenn man einen freiheitlichen Staat und für dessen Bürgerinnen und Bürger ein freiheitliches Leben verwirklichen will, ohne Beobachtung und ohne dass sie in irgendwelchen Datenbanken aufgelistet sind - und das alles in einem Prozess, in dem wir sehen, wie sich die Technologie rasant weiterentwickelt. Auf der anderen Seite wollen wir aber auch Verbrechen aufklären, insbesondere schwere Verbrechen; ich habe das beim Eintreten schon gesagt. Wir haben den Anspruch, der Bevölkerung zu sagen, dass wir wirklich alles unternehmen, was menschenmöglich ist und [PAGE 793] verfassungsrechtlich in unseren Kräften liegt, um Täter ausfindig zu machen, insbesondere bei schweren Straftaten.
In Block 2 ist es so, dass wir bei Artikel 2b Absatz 2 Buchstabe b der Mehrheit folgen, weil wir glauben, dass die biogeografische Herkunft gemäss DNA eines der kleinen Puzzleteile sein kann, die verwendet werden können, um einen Täter oder eine Täterin zu finden. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass diese Information zu einer Stigmatisierung führt, wenn sie ungefiltert und unkommentiert hinausgeht und z.[NB]B. mit einer 80-prozentigen Wahrscheinlichkeit sagt, dass es ein dunkelhäutiger Mann gewesen sei - je nachdem, was die Information ist, mit einem Klischee unterfüttert. Deshalb ist es derart wichtig, dass diese Untersuchungen wissenschaftlich begleitet werden und dass sich die Untersuchungsbehörden, die Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden, im Klaren darüber sind, wann sie dieses Merkmal brauchen können. Es ist genau dasselbe, wenn Sie eine Zeugenaussage haben, die einfach besagt, es sei ein grosser Mann mit einer dunklen Kapuze gewesen. Es nützt nichts, wenn man das nach aussen gibt, genauso wenig, wie wenn man mit kleinen Wahrscheinlichkeiten operiert. Es ist aber eine der Informationen, mit denen die Strafverfolgungsbehörden arbeiten können. Begeistert sind wir davon nicht; wir unterstützen die Anführung der biogeografischen Herkunft nicht mit grosser Begeisterung, aber es ist einer der Punkte, dem man heute wahrscheinlich zustimmen kann.
Einen der wichtigsten Punkte betrifft der Antrag der Minderheit Riniker, welchen wir ablehnen. Ihr geht es darum, dass in Artikel 2b Absatz 4 festgehalten werden soll, dass der Bundesrat zusätzlich zu den bereits in Absatz 2 stehenden Angaben noch weitere festlegen kann, wenn sich die Technik verändert. Gemäss Entwurf soll man mit der Phänotypisierung die Augen-, Haar- und Hautfarbe herausfinden können, um festzustellen, was für ein Signalement die gesuchte Person hat. Nach Meinung der Minderheit soll der Bundesrat weitere äusserlich sichtbare Merkmale aufnehmen können, wenn sich die Technik verändert.
Das ist gefährlich - nicht, weil man damit vielleicht die Haarstruktur oder eine beginnende Glatzenbildung oder so etwas aufnehmen kann, sondern weil diese Möglichkeiten mit anderen Technologien vernetzt werden können. Ich habe es beim Eintreten gesagt: Wenn wir beispielsweise eine Gesichtserkennung haben, über die digitale Welt hinaus, über Kameras, überall, dann hat das einen direkten Einfluss auf sämtliche Menschen mit einer entsprechenden Gesichtsform oder was weiss ich, die dann davon erfasst werden. Darum ist wichtig und richtig, was die Mehrheit hier sagt: dass der Gesetzgeber klären soll, was wir damit machen.
Die Sunset-Klausel in Ziffer IV Absatz 1bis lehnen wir ab. Wir haben jederzeit die Möglichkeit, das Gesetz wieder anzupassen.
Zu Artikel 258b: Ich habe es gesagt, die Phänotypisierung ist ein wichtiges mögliches Instrument der Strafverfolgungsbehörden. Wir sollten aber klar sagen, wann sie angewendet wird. Wir werden hier deshalb der Minderheit III (Porchet) folgen. Frau Riniker sagte, in diesem Katalog sei z. B. Veruntreuung aufgelistet; sie fragte, was denn da eine DNA-Analyse bringen solle, und sagte, dass diese nicht notwendig sei, weil heute alles im Internet passiere. Es gibt aber immer noch Bargeld, und es gibt immer noch Kassen, und es gibt immer noch ganz normale Polizeiarbeit, die untersucht und entsprechend der DNA auch die Täterschaft zum Vorschein bringen kann, falls das in diesem Rahmen dann notwendig sein sollte und tatsächlich Sinn macht - denn es soll immer das mildeste Mittel angewendet werden.
Ich bitte Sie, unseren Anträgen zu folgen.