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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-05-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-05-04

Wortprotokoll

Frau Widmer, ich glaube, diese Frage hat Herr Fluri vorhin schon beantwortet. Es geht hier nicht um ein Strafverfahren, sondern um ein Administrativverfahren bzw. um ein Verwaltungsverfahren. Es ist im Asylgesetz vorgesehen, dass eine Person, die in der Schweiz um Asyl ersucht, auch eine Mitwirkungspflicht hat. Das ist in Artikel 8 geregelt, demgemäss ein Asylsuchender im Verfahren die Pflicht hat, seine Identität offenzulegen und auch bei der Identitätsfeststellung mitzuwirken. Wenn Asylsuchende in der Schweiz Schutz suchen, kann man auch von ihnen erwarten, dass sie über sich, ihre Verhältnisse und ihre Identität, soweit es ihnen möglich ist, Auskunft geben.

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