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Marti Samira · Nationalrat · 2021-05-04

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Das Recht auf Asyl ist ein international verbrieftes Recht. Bei uns ist das in Artikel 3 des Schweizer Asylgesetzes definiert: "Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind [...]. Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken."

Gestützt darauf haben Menschen in der Schweiz ein Recht auf Asyl. Sie sind keine Bittsteller, sondern sie ersuchen um ein ihnen verfassungsmässig garantiertes Recht. Es ist leider immer wieder nötig, Sie daran zu erinnern.

Während des Verfahrens sind Asylsuchende nun selbstverständlich dazu verpflichtet, allfällige Beweismittel bezüglich ihrer Herkunft und ihrer Bedrohungslage vollständig zu bezeichnen und sie unverzüglich einzureichen, wie es heute in Artikel 8 festgehalten ist. Die Pflicht zur Kooperation besteht also. Die Frage, die sich heute nun stellt, ist, was passiert, wenn die betreffende Person diese Pflicht nicht erfüllt.

Wie weit darf der Staat in diesem Fall in die Persönlichkeitsrechte der Individuen eingreifen? Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Staat Handydaten gegen den Willen der Person auswerten darf? Das sind Fragen, die sich nicht nur bei Asylverfahren, also bei Verwaltungsverfahren, stellen, sondern selbstverständlich auch bei viel heikleren, gefährlicheren Angelegenheiten, zum Beispiel bei Strafverfahren oder bei der Identifikation von Mördern. In einem Strafverfahren braucht es einen gerichtlichen Entscheid für die Handy-Durchsuchung. Auch im Strafverfahren gibt es immer noch das Recht, sich selbst nicht belasten zu müssen.

Die Kommission schlägt Ihnen nun vor, alle Asylsuchenden, die in einem Verwaltungsverfahren sind, pauschal diesen Mördern gleichzustellen. Schlimmer noch: Sie gestehen ihnen sogar weniger Persönlichkeitsschutz zu als den Mördern in diesem Land, denn die Kommissionsmehrheit verzichtet auf einen gerichtlichen Entscheid, erlaubt sogar die Bearbeitung der Daten Dritter, wenn dies denn für die Identifikation nötig sein sollte. Kurz, es gibt keine Voraussetzungen, keine Hürden mehr für diesen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, und dies aus einem einzigen Grund: weil diese Menschen auf der Flucht sind.[GZ]

Die SP-Fraktion wird auf diese Vorlage nicht eintreten.

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