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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-05-04

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-05-04

Wortprotokoll

Herr Flach hat es angetönt: Seit der Einreichung seiner Motion hat sich einiges verändert. Das Schweizervolk hat am 7. März 2021 das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste deutlich abgelehnt. Die Arbeiten an der Vorlage mussten daher gestoppt werden. Es besteht aber weiterhin ein grosses Interesse an einer elektronischen Identität. Das schlägt sich auch darin nieder, dass aus allen Fraktionen des Nationalrates ja gleichlautende Motionen eingereicht worden sind, die eine staatliche E-ID fordern. Die Vorbereitungen sind im Gang, und der Bundesrat wird nächstens über die Erteilung konkreter Aufträge diskutieren.

Damit eine E-ID aus der Schweiz in Europa eingesetzt werden kann, muss das Schweizer E-ID-System bei der EU-Kommission notifiziert werden. Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens wird geprüft, ob die Schweiz die Anforderungen der sogenannten E-Idas-Verordnung einhält. Um das Notifizierungsverfahren überhaupt starten zu können, braucht es ein funktionierendes E-ID-System und die dazugehörende Rechtsgrundlage. Beides muss in der Schweiz geschaffen werden. Es sind zudem Staatsverträge nötig, um die Schweiz in das europäische System einzupassen.

Nach der Abstimmung sind nun, Sie wissen das, wesentliche Fragen offen. Es ist somit noch nicht klar, wann die erwähnten Voraussetzungen überhaupt erfüllt sein werden. Der[NB]Bundesrat erachtet es als wichtig, dass eine Schweizer E-ID künftig, gleich wie sie dann aussieht, auch in den Nachbarländern und den anderen EU-Staaten verwendet werden kann. In jedem Fall muss ein neues E-ID-System so konzipiert sein, dass es äquivalent zum EU-Recht ist. Heute wäre es aber natürlich aufgrund der Gegebenheiten verfrüht, ein Notifizierungsverfahren und Verhandlungen für entsprechende Staatsverträge einzuleiten.

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