Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-12-02
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Die aktuelle Lage auf dem Milchmarkt ist äusserst angespannt. Im Sinne einer Übergangsregelung hat der Bundesrat deshalb am 16. Oktober dieses Jahres eine Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes auf dem Dringlichkeitsweg verabschiedet. Verschiedene Umstände haben dazu geführt, dass sich die Situation des Milchmarktes in den letzten Jahren nicht nur verändert, sondern auch drastisch verschlechtert hat. Mit dem Inkrafttreten der neuen Milchmarktordnung erhielt der Bundesrat die Kompetenz, die Gesamtmenge der Kontingente den Gegebenheiten des Marktes anzupassen. Dabei hat der Bundesrat die Gesamtmenge in den letzten beiden Jahren zweimal angepasst. Allerdings ist von der Mengenausweitung zumindest in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres kaum Gebrauch gemacht worden: Gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode wurde nur gerade 0,1 Prozent mehr Milch produziert.
Trotzdem hat sich die Lage nicht nur für die Produzenten, sondern auch für die Verwerter massiv verschlechtert. Denn die positive Entwicklung des Absatzes, die man sich dank des offeneren Käsemarktes erhofft hatte, ist nicht eingetreten. In der EU ist der Käsekonsum zurückgegangen, und der hohe Wechselkurs des Frankens hat die Exportbedingungen zusätzlich verschlechtert. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres ist der Käseexport um über 10 Prozent zurückgegangen, und mittlerweile sind nicht nur die Käselager, sondern auch die Butter- und Magermilchpulverlager übervoll. Das hat zum nächsten Tiefpunkt in der Milchbranche geführt, zum Zusammenbruch der Swiss Dairy Food. Dieser Zusammenbruch bedeutet für sehr viele Mitarbeitende, aber auch für die betroffenen Produzenten eine dramatische Situation.
Das heutige System der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung gemäss Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes erlaubt bei der Anpassung der Menge keine Flexibilität und keine Differenzierung. Der Bundesrat kann heute lediglich die Gesamtmenge festlegen, und dies jeweils nur auf Beginn einer neuen Kontingentsperiode. Die Tatsache, dass der Anteil der Schweizer Produktion am europäischen Käsemarkt nur gerade 1,1 Prozent ausmacht, zeigt deutlich, dass die Schweiz auf dem europäischen Markt eine typische Nischenanbieterin ist und dass sie deshalb mehr Flexibilität und die Möglichkeit zur Differenzierung braucht.
An diesen beiden Punkten setzen die im dringlichen Bundesgesetz vorgeschlagenen Änderungen an. Gemäss Artikel 31 Absätze 2 und 3 erhält der Bundesrat die Möglichkeit, auf Begehren einer Branchenorganisation die Kontingente der betroffenen Produzentinnen und Produzenten anzupassen, und zwar innerhalb der Kontingentsperiode. Nebst der Flexibilität auf der zeitlichen Achse wird also auch eine Differenzierung nach Branche eingeführt.
Die Branchenorganisation Tête de Moine z. B. hat sich beim Bundesamt für Landwirtschaft bereits erkundigt, ob sie für das nächste Jahr eine Anpassung der Kontingentsmenge erhalten könnte, weil sie einen sehr guten Absatz hat. Ohne die Möglichkeit einer differenzierten Anpassung müsste der Bundesrat das Gesuch ablehnen. Damit würden ausgerechnet jene bestraft, die sich auf dem Markt erfolgreich präsentieren. Der Sinn einer differenzierten Mengenanpassung wird auch von den Milchproduzenten anerkannt, denn während z. B. beim Emmentaler Absatzprobleme bestehen, gibt es beim Greyerzer, aber auch beim Appenzeller positive Markttendenzen.
Damit aber in einem so genannten "System der kommunizierenden Röhren", wie der Milchmarkt treffend umschrieben wird, die Probleme nicht von der einen zur nächsten Ebene verschoben werden, also vom Käse zur Butter und von dort zum Milchpulver, sind die Bestimmungen in den Buchstaben a bis c von grosser Bedeutung: Sie verlangen von der Branchenorganisation, dass sie die Verantwortung für die Verwertung und die Vermarktung der festgelegten Kontingentsmenge übernimmt. Wenn der Bundesrat zum Schluss kommt, dass das Begehren der Branchenorganisation die wünschbare Entwicklung der Milchwirtschaft gefährdet, kann er das Begehren übrigens auch ablehnen oder ihm nur teilweise stattgeben.
Die Kommission hat den Absätzen 2 und 3 mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen aber unter Buchstabe c auch vor, dass die Branchenorganisationen die Verhältnisse auf den Teilmärkten, also dem Bio-Markt oder den regionalen Märkten, berücksichtigen. Diese Bestimmungen sind sehr wichtig, weil wir heute gerade auf dem Bio-Markt, aber auch bei den regionalen Spezialitäten Marktchancen haben, die keinesfalls vernachlässigt werden dürfen. Absatz 4 wird besonders von den Produzenten- und Verwerterorganisationen begrüsst, weil sie die Möglichkeit erhalten, innerhalb der Kontingentsperiode auch die Gesamtmenge anzupassen.
Das dringliche Bundesgesetz wird die anstehenden Probleme im Milchmarkt nicht lösen können, aber es zeigt einen Weg in die Richtung eines flexibleren und differenzierteren Milchmarktes auf. Dieser Weg muss mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes weiterverfolgt werden. Der Ständerat hat die Vorlage letzte Woche einstimmig verabschiedet. Auch die WAK unseres Rates hat die Vorlage einstimmig mit 6 Enthaltungen verabschiedet.
Namens der Kommission ersuche ich Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss den Anträgen Ihrer WAK zu verabschieden.