AB 281660
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-31
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen, wie Sie gesehen haben, diese Motion abzulehnen, weil wir genau diesen Auftrag bereits in der Legislaturplanung haben. Sie haben das letztes Jahr beschlossen und uns in der Legislaturplanung den Auftrag erteilt, und daher müssen wir Ihnen aufgrund der Legislaturplanung bis Ende dieser Legislatur eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Es gibt aber auch einen weiteren Vorstoss, den Sie angenommen haben, und zwar im Zusammenhang mit der Vorlage, die wir Ihnen bezüglich der alternativen Berechnungsmodelle für Familien unterbreitet haben. Dort haben Sie uns beauftragt - wie heisst das schon wieder? -, alternative Modelle der Ehepaarbesteuerung vorzulegen, insbesondere das im [PAGE 902] Kanton Waadt geltende Modell des Familienquotensystems, das Modell der Individualbesteuerung oder weitere Modelle.
Wir haben also zwei Aufträge von Ihnen, die unterschiedlich sind: einerseits die Individualbesteuerung, andererseits die individuelle Ehepaarbesteuerung. Diese beiden Aufträge sind gültig, und Sie haben sie angenommen.
Wir haben jetzt mit der Behandlung noch etwas zuwarten müssen, weil die Frage, ob die Abstimmung zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" damals rechtskräftig war oder nicht, die Gerichte beschäftigt hat. Die Mitte hat die Initiative dann zurückgezogen, aber es gab eine Gruppe, die ebenfalls an dieser Unterschriftserbringung beteiligt war, die weitergeklagt hat, und wir mussten zuerst diesen Entscheid abwarten. Nun ist das vom Tisch; das ist seit einigen Monaten der Fall.
Wir werden Ihnen im Herbst ein Aussprachepapier unterbreiten, in dem wir Ihnen diese beiden Aufträge noch einmal unterbreiten, denn sie widersprechen sich. Wir erarbeiten nicht gerne zwei unterschiedliche Botschaften. Sie sollen sich vielmehr noch einmal zwischen diesen beiden Motionen, die Sie beide angenommen haben, entscheiden. Dann unterbreiten wir Ihnen das, was mehrheitsfähig wird. Das sollte noch diesen Herbst der Fall sein. Wir würden Ihnen dann nächstes Jahr eine entsprechende Botschaft dazu unterbreiten.
Die Frage ist, ob wir noch einmal in eine Vernehmlassung gehen müssen oder nicht. Wir stellen einfach fest, dass wir in dieser Frage seit 1984 mehr oder weniger eine Pattsituation haben. Vielleicht können Sie das klären, indem wir Ihnen die beiden Modelle etwas darstellen und Sie sich dann für das eine oder für das andere entscheiden.
Den Auftrag, den uns Frau Markwalder mit ihrer Motion geben will, haben Sie uns schon mit dem Legislaturprogramm gegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, diesen noch einmal zu bestätigen. Wir arbeiten daran, Ihnen die zwei Modelle mit den Vor- und Nachteilen zu unterbreiten, damit wir nachher für das eine oder für das andere einen konkreten Auftrag haben.