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preparatory:AB 281668

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-31

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen, diese Motion nicht anzunehmen.

Es sind nicht zwingend materielle Differenzen, die wir mit der Motionärin haben, sondern vielmehr Differenzen, die die Art und den Text dieser Motion betreffen. Diese verlangt ausdrücklich eine Änderung der Verordnung über die Statistik des Aussenhandels, welche aber nach internationalen Standards und Vorgaben der Vereinten Nationen erstellt wird.

Die Aussenhandelsstatistik hat den Anspruch, den internationalen Gepflogenheiten zu entsprechen, damit sie auch international handhabbar und lesbar ist. Eine Änderung der Verordnung, wie sie die Motion fordert, ist uns eigentlich gar nicht möglich, weil wir damit gegen internationale Normen verstossen würden.

Hingegen ist uns das Problem, das die Motion anspricht, durchaus bewusst. Wir haben diesbezüglich auch entsprechende Verbesserungen eingeleitet. Per 1. Januar dieses Jahres haben wir bei der Zollverwaltung bereits eine zusätzliche Gliederung der aussenhandelsstatistischen Warennomenklatur aufgenommen. Wir versuchen, die Goldimporte statistisch besser darzustellen, ohne dass wir in der entsprechenden Verordnung etwas ändern müssen. Wir diversifizieren und können intern besser darüber Auskunft geben. Das ist im Übrigen auch ein Anliegen der Branche, die sich mit diesem Bereich befasst. Wir arbeiten eng mit der Branche zusammen, um eine bessere Transparenz zu erreichen. Zudem haben wir bei den internationalen Gremien bereits eine Änderung beantragt, damit das international geändert wird und wir das ebenfalls machen können.

Im Moment ist es uns aber nicht möglich, das Anliegen im Rahmen des Vorstosses umzusetzen. Es ist so - das sind die Normen der Vereinten Nationen, also der UNO -, dass einerseits das Land dargestellt wird, aus dessen Boden der Rohstoff gewonnen wird. Andererseits muss aber in diesen internationalen Statistiken, zu deren Erstellung sich die Schweiz verpflichtet hat, das Land dargestellt werden, in dem die letzte wesentliche Verarbeitung des Rohstoffs stattgefunden hat, und nicht nur das Ursprungsland. Das führt zu dieser Verzerrung bzw. zu dieser Unklarheit, die die Motionärin beanstandet.

Um es noch einmal zu sagen: Wir sind daran, diese Statistik mit der Branche zusammen intern so zu diversifizieren, dass wir das besser darstellen können. Begonnen haben wir [PAGE 900] damit am 1. Januar, wie bereits gesagt. Im Rahmen der Weltzollorganisation haben wir einen entsprechenden Vorschlag zur Anpassung der internationalen zolltarifarischen Klassifizierung von Gold eingereicht. Das Thema sollte also im Rahmen der Weltzollorganisation in der nächsten Zeit behandelt werden, was dann allenfalls zu einer Anpassung der internationalen Norm führen wird. In der Zwischenzeit versuchen wir zusammen mit der Branche eine höhere Transparenz zwischen Rohgold und Bankengold herzustellen.

Die Annahme der Motion würde uns eigentlich dazu zwingen, internationale Normen zu brechen. Das scheint uns nicht angebracht. Wir sind in der Lage, im Sinne der Motionärin, eine verbesserte Transparenz in diesem Bereich zu erarbeiten.

Ich bitte Sie also, formal auf die Annahme der Motion zu verzichten.

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