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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-05-31

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-05-31

Wortprotokoll

Es ist Ihnen bekannt, dass sich der Bundesrat aus föderalistischen Gründen bisher gegen eine Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen ausgesprochen hat. Die Wahl in den Ständerat fällt bekanntlich unter kantonales Recht, das wird in Artikel 150 Absatz 3 der Bundesverfassung geregelt. Der Beschluss des Nationalrates trägt dem aber insoweit Rechnung, als die beschlossene Offenlegungspflicht erst dann zum Tragen kommt, wenn jemand tatsächlich gewählt worden ist. Damit wäre die Regelung verfassungskonform, das ist dem Bundesrat wichtig.

In diesem Zusammenhang beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, für den Beginn der Einreichungsfrist neu auf den Amtsantritt statt auf die Wahl abzustellen; mit Blick auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen wäre eine solche Anpassung zu begrüssen. Wenn man auf den Amtsantritt abstellt, berücksichtigt man die kantonale Kompetenz im Bereich der Ständeratswahlen. Die Kantone regeln die Wahl, aber danach, Frau Mazzone hat auch darauf hingewiesen, ist der Ständerat ja eine Bundesbehörde. Man respektiert damit also diese Kompetenzaufteilung.

Sie haben auch gehört, dass für den Trägerverein die Offenlegungspflicht bei Ständeratswahlen für den Rückzug der Transparenz-Initiative keine Conditio sine qua non ist. Es bleibt also Ihnen überlassen, ob Sie diese Differenz zum Nationalrat ausräumen wollen oder nicht.

M. le conseiller aux Etats Bauer a souligné le fait - et je partage son avis - que même si votre conseil ne règle pas la question dans le cadre de cette modification de la loi, les lois cantonales seront certainement amendées. Si la [PAGE 350] révision de la loi devait entrer en vigueur, je suis presque sûre qu'il en résulterait une pression sur les cantons qui les inciterait à adapter les lois correspondantes. Il faut s'attendre à des changements dans les cantons.

Wenn Sie die Differenz ausräumen wollen - ich habe es gesagt -, dann können Sie das tun. Es ist keine Kernfrage. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Lösung, die der Nationalrat jetzt gefunden hat, verfassungskonform ist.

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