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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-05-31

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-31

Wortprotokoll

Dies ist der letzte Punkt, den wir heute zu beraten haben. Ihre Kommission stellte fest, dass Absatz 2 von Artikel 76i gestrichen werden kann, denn die Fragen zur Archivierung von Personendaten sind im Datenschutzgesetz und im Archivierungsgesetz bereits ausreichend geregelt. Da in diesem Punkt keine materielle Differenz mehr zum Nationalrat bestand, musste in der Kommission Rückkommen beschlossen und die Zustimmung der SPK-N eingeholt werden. Die Zustimmung wurde am 16. April erteilt.

In diesem Zusammenhang wurde in der Kommission noch eine Diskussion über die Frage geführt, wie die Transparenzregeln in der Praxis im Lichte des Datenschutzrechts und des Öffentlichkeitsprinzips zu behandeln sein werden. Für die Kommission ist klar, dass die zu erhebenden Daten dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen müssen, ansonsten würde das Gesetz wenig Sinn machen. Solange aber noch Abklärungen laufen oder ein Verfahren läuft, sind die Daten nach den Regeln des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht öffentlich zugänglich. Das Gleiche gilt, wenn besondere Gründe des Persönlichkeitsschutzes vorliegen. Details wird der Bundesrat auf Verordnungsebene klären müssen, insbesondere die Frage, welche Daten der Öffentlichkeit ab welchem Zeitpunkt wie zugänglich gemacht werden können. Der Bundesrat wird hier gut daran [PAGE 351] tun, die datenschutzrechtlichen Fragen und den Persönlichkeitsschutz angemessen zu berücksichtigen.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté