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Rieder Beat · Ständerat · 2021-05-31

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-31

Wortprotokoll

Die Kommission schlägt Ihnen vor, Artikel 222 SchKG mit einem Absatz 7 und[NB]einem Absatz 8 zu ergänzen - ich nehme beide zusammen -, dies auch als Fazit aus den Anhörungen. Es zeigte sich nämlich, dass eine Vielzahl von Betreibungs- und Konkursdelikten verfolgt und bestraft werden kann, falls den Staatsanwaltschaften der Kantone mögliche Konkursdelikte angezeigt werden und die Staatsanwaltschaften diesen Anzeigen auch rigoros nachgehen. Bereits heute besteht gemäss Artikel 302 Absatz 2 StPO die Möglichkeit, dass Bund oder Kantone Anzeigepflichten vorsehen können. Es spricht daher nichts dagegen, dass auch im SchKG eine solche Anzeigepflicht für die Konkursbeamten und die ihnen unterstellten Personen festgelegt wird.

Zudem wurde aus systematischen strafrechtlichen Überlegungen für sämtliche für das Konkursamt tätige Personen eine Berechtigung eingeführt, Übertretungen, Vergehen und Verbrechen im Sinne von Absatz 7 anzuzeigen. Damit will man verhindern, dass sich für das Konkursamt tätige Personen rechtlich in Schwierigkeiten bringen, falls ihr Vorgesetzter, der eigentlich eine Pflicht zur Anzeige hätte, dies nicht tut und sie dann selbst tätig werden.

Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, den Entwurf um diese Bestimmungen zu ergänzen.[GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

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