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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2021-06-01

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-01

Wortprotokoll

Uns liegt die Botschaft des Bundesrates für die Ratifizierung von zwei Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vor. Die in Genf angesiedelte Organisation setzt seit ihrer Gründung Standards und Normen für die Sicherheit in der Arbeitswelt fest. Eines der wichtigsten Mittel für die weltweite Verbesserung der Arbeitssicherheit sind die internationalen Übereinkommen, die von Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gemeinsam mit Regierungen ausgearbeitet werden. Von den insgesamt 180 Übereinkommen der IAO hat die Schweiz, Stand heute, 60 ratifiziert. Nun sollen zwei weitere dazukommen.

Dabei handelt es sich einerseits um das Übereinkommen Nr. 170 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit aus dem Jahr 1990 und andererseits um das Übereinkommen Nr. 174 über die Verhütung von industriellen Störfällen von 1993. Beide Übereinkommen sind inhaltlich eng miteinander verbunden, da industrielle Störfälle in aller Regel im Zusammenhang mit dem Austritt von chemischen Stoffen auftreten.

Die Mitte-Fraktion stimmt der Ratifizierung der beiden Übereinkommen zu. Wir sehen dafür drei entscheidende Gründe:

1.[NB]Die Standards sind erfüllt: Die Schweiz erfüllt die Anforderungen der Übereinkommen voll und ganz. Bereits in den Neunzigerjahren stimmte unser Land den übergeordneten Zielsetzungen dieser IAO-Übereinkommen Nrn. 170 und 174 zu. Der Bundesrat verzichtete damals jedoch auf die Ratifizierung, weil die Schweizer Gesetzgebung noch nicht in allen Punkten den Übereinkommen entsprach. Seither hat sich einiges getan. Bei der Störfallverordnung von 1991, dem Chemikaliengesetz von 2005 und der Chemikalienverordnung von 2015 hat sich unser Recht massgebend an die Normen der UNO und der EU angepasst. Es ist unbestritten, im internationalen Vergleich bietet das schweizerische Chemikalienrecht einen sehr hohen Schutz. Darüber hinaus kommt der Bundesrat zum Schluss, dass im Fall einer Ratifizierung weder auf Gesetzesebene noch auf Ebene der Verordnungen Anpassungen notwendig sein werden.

2.[NB]Der Nutzen für die Schweiz: Die Schweiz kann von den Übereinkommen profitieren. Chemische Stoffe und die damit verbundenen Herausforderungen entwickeln sich ständig weiter. Aus diesem Grund müssen wir weiterhin aktiv und achtsam bleiben und unsere regulatorischen Bestimmungen an neue Risiken anpassen. Die Unterzeichnung der Übereinkommen kommt uns in diesem Sinne zu Hilfe. Mit der Ratifizierung anerkennen wir formal die internationalen Standards. Es ist ein Zeichen, dass sich die Schweiz international kohärent engagiert und bereit ist, sich an neue Entwicklungen im Umgang mit chemischen Stoffen anzupassen.

3.[NB]Solidarisch im Arbeitsschutz: Mit der Ratifizierung zeigen wir uns solidarisch mit der internationalen Gemeinschaft. Die Schweiz teilt das Ziel eines solidarischen Schutzes von Arbeitnehmenden, Bevölkerung und Umwelt im Umgang mit Chemikalien. Wir signalisieren, dass wir bereit sind, unser Know-how mit anderen Staaten zu teilen.

Aus diesen drei Gründen steht aus Sicht der Mitte-Fraktion der Ratifizierung der beiden Übereinkommen nichts mehr im Weg.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mitte-Fraktion Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.