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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-01

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst auf die Frage von Herrn Ständerat Français zu sprechen kommen, ob es sich hier um eine Doppelspurigkeit handelt, weil man ja in Absatz 1 schon das Diskriminierungsverbot oder den diskriminierungsfreien Zugang verlangt. Absatz 3 braucht es eben deshalb, weil Sie ja genau für die Umsetzung dieses Diskriminierungsverbots eine Entscheidbehörde brauchen, und da ist in Absatz 3 ja die Railcom vorgesehen. Da müssen Sie aber auch sagen, worüber die Railcom dann entscheiden darf respektive aufgrund welcher Kriterien die Railcom bestimmen kann, ob hier eine Diskriminierung stattfindet oder nicht. Da müssen Sie ins Gesetz schreiben, was die Punkte sind. Sonst müssten Sie auch gegen Buchstabe a sein. Es steht in Absatz 1: "Die Betreiber der Anlagen gewähren den Kunden den diskriminierungsfreien Zugang", und dann steht in Absatz 3, dass die Kommission über Streitigkeiten betreffend die Gewährung des Zugangs entscheidet. Man sagt eben nachher, wer - das ist gemäss Absatz 3 die Railcom - worüber entscheiden kann: über die Gewährung des Zugangs, über die Zugangsvereinbarungen und über die Berechnung des Preises.

Ich bin jetzt etwas überrascht, dass Sie bei der Berechnung des Preises plötzlich keine Behörde wollen, die bei Streitigkeiten entscheiden kann, ob eine Diskriminierung vorliegt. Sie wissen ja, wie man diskriminieren kann. Man kann diskriminieren, indem man sagt: "Sie haben Zugang und Sie nicht" - das betrifft dann die Frage des Zugangs. Oder man kann diskriminieren, indem man sagt: "Ich verlange für die genau gleiche Leistung von Ihnen dreimal so viel wie von jemand anderem." Wenn man von Gleichem spricht, dann vergleicht man Gleiches mit Gleichem; nicht alle müssen für alles genau den gleichen Preis bezahlen, aber sie müssen für das Gleiche den gleichen Preis bezahlen. Wenn Sie keine Behörde haben, die überprüfen kann, warum man von Ihnen für die gleiche Leistung dreimal so viel verlangt wie vom anderen - für die genau gleiche Leistung, das wäre ja dann die Diskriminierung -, dann haben Sie niemanden, der das überprüfen kann. Sie können im Titel schon "Diskriminierungsverbot" schreiben, aber wenn dann niemand da ist, um diese Frage zu klären und einen Entscheid zu fällen, dann lassen Sie unter Umständen in diesem Bereich eine Diskriminierung zu, und das widerspricht eigentlich Absatz 1. Ich bitte Sie hier deshalb, die Kommissionsminderheit zu unterstützen.

Herr Ständerat Juillard hat gesagt, eigentlich gehe es um die Formulierung des Bundesrates. Ich muss Ihnen sagen: Es ist genau das Gleiche gemeint. In der Kommission war offenbar die Meinung, das könnte vielleicht missverständlich sein; es gehe um die diskriminierungsfreie Berechnung des Preises, also nicht einfach generell darum, dass die Railcom über den Preis entscheidet, sondern nur darum, dass der Preis in seiner Berechnung diskriminierungsfrei ist. Von daher ist es eine Klärung, würde ich sagen; das kann man so annehmen.

Wenn Sie sagen, der Zugang müsse diskriminierungsfrei sein, bitte ich Sie hier schon, Folgendes zu beachten: Schauen Sie, Anbieter machen dann Investitionen. Stellen Sie sich vor, dass Sie als Dienstleister, als Logistiker sagen, Sie transportierten Ihre Güter jetzt mit Cargo sous terrain von X nach[NB]Y, dass Sie in Ihr Material, in Ihre Lastwagen, in Infrastruktur investieren, und dann sagt Cargo sous terrain im nächsten Jahr: "Sie wollen wir nicht mehr, aber den anderen wollen wir noch - wir erhöhen einfach beim einen die Preise und beim anderen nicht, für die genau gleiche Leistung." Das ist ja das, was Sie verhindern wollen. Das hat mit Wirtschaftsfreiheit nichts zu tun, sondern Sie wollen ja Diskriminierung verbieten.

Ich bitte Sie, hier die Kommissionsminderheit zu unterstützen.