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Egger Mike · Nationalrat · 2021-06-01

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-01

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, ist die Frage der Unverjährbarkeit ein emotional aufgeladenes Thema. Das zeigte sich im Abstimmungskampf um die Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern", die schlussendlich am 30. November 2008 von Volk und Ständen angenommen worden ist. Interessant dabei ist die Haltung des Bundesrates, des Ständerates und des Nationalrates, welche die Initiative damals zur Ablehnung empfohlen hatten, worauf das Volk dann korrigierend Einfluss genommen hat.

Als Kantonsrat reichte ich in Zusammenarbeit mit einem Kriminalpolizisten im Kantonsrat des Kantons St. Gallen die Standesinitiative "keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher" ein. Damit soll die Verjährungsfrist für lebenslange Freiheitsstrafen für Straftaten von heute 30 Jahren auf unverjährbar angehoben werden. Der Kantonsrat beschloss in der Novembersession 2018 mit 67 zu 25 Stimmen bei 1 Enthaltung die Gutheissung der Standesinitiative.

Es sind Fälle wie der Kristallhöhlenmord von Oberriet im Kanton St. Gallen im Jahr 1982 oder der Fünffachmord von Seewen im Kanton Solothurn im Jahr 1976, welche die Menschen in diesem Land nicht mehr loslassen. Insbesondere die Angehörigen wollen wissen, was ihren Liebsten geschehen ist. Das Argument "Die Zeit heilt alle Wunden" greift hier zu kurz. Dies sehe nicht nur ich so, sondern auch Herr Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch, welcher sagte, dass, auch wenn die Beweisführung schwieriger werde, nicht ausgeschlossen sei, dass ein Mörder noch nach Jahrzehnten auftauche. Wenn man dann sagen müsste, man könne ihn strafrechtlich nicht belangen, werde das die Bevölkerung nicht verstehen.

Egal, wie viel Zeit vergangen ist, wir sind den Opfern, aber auch den Angehörigen eine Antwort schuldig. Im Vordergrund steht dabei der Wunsch nach Gewissheit und weniger die Bestrafung der Täter. Ermittlern sind aber durch die Verjährungsfrist leider die Hände gebunden. Tritt diese ein, muss die Polizei den Fall abschliessen und die Beweise vernichten. Ebenso wenig können die aufgrund der nach wie vor grossen Publizität immer wieder neu verdächtigten Personen entlastet werden, weil der Fall, wie ich bereits ausgeführt habe, formell bereits abgeschlossen ist.

Der Ständerat lehnte am 10. März 2020 die Standesinitiative sehr knapp - ich betone es nochmals - mit 20 zu 18 Stimmen ab. Trotz der knappen Ablehnung befinden sich praktisch in allen Parteien Befürworter. Im Ständerat haben sich unter anderen die Ständeräte Caroni, Fässler und wie bereits erwähnt Jositsch für das Standesbegehren eingesetzt. Ständerat Fässler sagte vor der Debatte, dass die betroffenen Mitmenschen ein Leben lang unter einem Mord leiden. Es sei darum gerechtfertigt, dass solche Delikte nicht verjähren. Ständerat Jositsch wies in der Beratung darauf hin, dass es insgesamt 14 Kindermorde in der Schweiz gab, die zum Teil aufgrund der Verjährung nicht aufgeklärt worden sind.

Bedauerlicherweise lehnt die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Standesinitiative mit 13 zu 8 Stimmen ab. Das ist nicht nachvollziehbar. Zum einen gibt es neben der Unverjährbarkeit für schwere Straftaten gegen Kinder auch eine solche bei Völkermord, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder bei Kriegsverbrechen. Deshalb ist die Argumentation der Kommission für Rechtsfragen, die Verjährung sei ein Instrument, das letztendlich der Wiederherstellung des Rechtsfriedens diene, befremdlich.

Ich komme gleich zum Schluss. In Tat und Wahrheit ist die Verjährung von Straftaten ausserordentlich problematisch für den Rechtsfrieden, und abgesehen davon können mit präziserer Fahndungstechnik und DNA-Anwendung im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse gewonnen werden, die für den Abschluss des Strafverfahrens entscheidend sein könnten.

Ich bitte Sie von ganzem Herzen, hier dieser Standesinitiative Folge zu geben und ein Zeichen für die Gerechtigkeit und Solidarität gegenüber den Opfern von schweren Straftaten zu setzen.