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AB 282131

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-02

Wortprotokoll

Es ist fast etwas schwierig, bei diesen Nachträgen die Übersicht zu behalten. Wir haben Ihnen eine Botschaft zu einem Nachtragskredit zugestellt und dann noch drei Nachmeldungen im Zusammenhang mit Corona nachgereicht. Sie finden das Gesamtpaket am besten wohl auf der entsprechenden Fahne.

Um es noch einmal zusammenzufassen: Mit diesem Nachtrag bewilligen Sie im Budget für die Corona-Massnahmen 24,6 Milliarden Franken. Zusammen mit den 14,8 Milliarden, die wir in der Rechnung für das letzte Jahr ausgewiesen haben - wir kommen ja noch darauf -, sind damit für die Corona-Massnahmen 39,4 Milliarden Franken gesprochen. Das ist das Gesamtpaket.

Stand Ende Mai gehen wir nicht davon aus, dass wir sämtliche Kredite beanspruchen werden. Die Situation beruhigt sich ja etwas. Aber trotzdem werden weit über 30 Milliarden Franken an zusätzlichen Schulden bleiben, die zu tilgen sind. Der Bundesrat wird sich noch vor den Ferien über die Richtung entscheiden, in der diese Schulden abgebaut werden können und sollen. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage stellen wir nach den Sommerferien zur Verfügung. Das ist dieser Bereich.

Wir können aber davon ausgehen, dass wir mit diesen rund 40 Milliarden Franken für die Corona-Massnahmen genügend Kredite haben, um die Massnahmen abzufedern. Man verliert ja gerne etwas die Übersicht bei diesen grossen Beträgen. Heute ist sozusagen eine Gesamtschau vorzunehmen.

Ich komme vielleicht, nachdem Herr Hegglin die Nachträge im Detail ausführlich dargestellt hat, noch auf die aus unserer Sicht wichtigsten zurück. Der grösste Nachtrag entfällt auf die Corona-Tests, das sind 2,4 Milliarden Franken. Sie haben bereits 1,3 Milliarden im ordentlichen Budget eingestellt. Aufgrund der Grösse des Betrags kompensieren wir diese 1,3 Milliarden im ordentlichen Budget; wir nehmen sie heraus. Die 2,4 Milliarden beinhalten also die bereits bewilligten 1,3 Milliarden Franken, plus die neuen 1,154 Milliarden für die Testoffensive, die wir besprochen haben. Damit sind für Corona-Tests insgesamt 2,4 Milliarden Franken im Budget eingestellt, die jetzt ausserordentlich geführt werden.

226 Millionen Franken werden für die internationale Unterstützung beantragt. Insgesamt sind 300 Millionen vorgesehen; 74 Millionen werden im Budget des EDA kompensiert, 226 Millionen beantragen wir Ihnen neu. Die Ansprüche, die an die Schweiz gestellt wurden, lagen bei 600 bis 800 Millionen. Wir kommen der EU und den G-20 mit diesen 300 Millionen jetzt entgegen. Das entspricht etwa dem, was andere Nationen machen - das zu diesem Bereich.

In der Frühjahrssession haben Sie ja einen Schutzschirm für die Eventbranche beschlossen. Hier beantragen wir Ihnen 90 Milliarden, nein, 90 Millionen Franken - 90 Milliarden wären etwas gar viel, wir bewegen uns immer im Milliardenbereich - als Ausgaben und 150 Millionen insgesamt als Verpflichtungskredit. Diese Schutzschirmverordnung ist in Kraft, und die Sache beginnt zu laufen. Wir sind zusammen mit den Kantonen zuversichtlich, dass wir die grössten Veranstaltungen damit auffangen können, auch in Anbetracht der entsprechenden Lockerungen, die gemacht werden.

Für den Kulturbereich beantragen wir Ihnen noch einmal 148 Millionen Franken. Damit sollte auch sichergestellt sein, dass im Kulturbereich bis Ende des Jahres ein Netz besteht, um die Veranstaltungen aufzufangen. 140 Millionen Franken davon sind für die Kulturschaffenden und den Kulturbereich vorgesehen, noch einmal 8 Millionen Franken für die Laien im Kulturbereich. Damit haben wir auch eine Voraussetzung geschaffen, dass bis Ende Jahr eigentlich ein Netz besteht. Das Pendant im Sport kommt dann noch in der nächsten Vorlage.

Für Covid-Therapien haben wir 100 Millionen Franken beantragt, 60 Millionen Franken hat die Finanzdelegation bereits als Vorschuss bewilligt. Es geht hier um Arzneimittel zur Behandlung von Patienten mit Symptomen, also um Arzneimittel gegen diese Symptome; es ist also eine Unterstützung während der Erkrankung. Einen Kredit von 50 Millionen Franken beantragen wir Ihnen für Arzneimittel für Leute, die diese Medikamente nicht vertragen; hier hat die Finanzdelegation bereits 30 Millionen Franken bewilligt. Wir haben also jetzt nicht nur die Impfstoffe, sondern wir haben auch Unterstützung für Patienten während der Erkrankung oder für diejenigen, die die Impfstoffe allenfalls nicht vertragen. Das ist ebenfalls ein vollständiges Netz an Anträgen, die wir Ihnen mit diesem Nachtragskredit unterbreiten.

Dann geht es um die Beschaffung von Impfstoffen und Sanitätsmaterial. Hier soll der Verpflichtungskredit für Impfstoffe um 600 Millionen Franken aufgestockt werden. Damit stehen [PAGE 400] 1,1 Milliarden Franken zur Verfügung. Wir haben auch noch den Übertrag aus dem letzten Jahr, sodass für die Impfstoffbeschaffung in diesem Jahr genügend Mittel zur Verfügung stehen, um die Impfwilligen zu impfen oder um gegen Ende dieses Jahres auch eine dritte Impfung, wenn sie denn notwendig sein sollte, zu finanzieren. Auch dieser Bereich ist also finanziell genügend abgestützt. Dies gibt dem Bundesamt für Gesundheit die Möglichkeit, diese Impfstoffe zu beschaffen.

Zusammenfassend kann man sagen: Wir haben jetzt allenfalls noch bestehende Lücken mit diesen Krediten, die wir Ihnen beantragen, gefüllt, und es sollte mit den gesamten Massnahmen, die jetzt beschlossen sind, reichen, um alle Folgen dieser Krise abzufedern. Dies sind die wichtigsten Kredite aus diesem Nachtrag.

Vielleicht noch eine Bemerkung zu einem Kredit von 17 Millionen Franken, den wir für die Zollverwaltung beantragen: Das ist eigentlich ein Vorbezug des Informatikkredites. Wir sind dort schneller unterwegs, dies im Gegensatz zu den Meldungen, die Sie aus den Zeitungen kolportiert sehen. Es ist nicht so, dass dieses Projekt am Abstürzen ist, sondern im Gegenteil: Wir sind schneller unterwegs, und die Finanzkontrolle bestätigt, dass das Projekt ausserordentlich gut unterwegs ist. Wir sind auch stolz, dass wir, nachdem wir ja im Bereich Grossprojekte vor zehn Jahren einige Krisen hatten, diese längst überwunden haben und heute auch Grossprojekte problemlos bewältigen können.

Um das vielleicht noch einmal klarzustellen, nachdem es dazu doch Verschiedenes in den Medien zu lesen gab: Das Projekt Dazit - ich habe das von meiner Vorgängerin übernommen, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf - ist nicht ein Informatikprojekt. "Dazi" ist der rätoromanische Begriff für "Zoll", und das t am Schluss hat nichts mit IT zu tun, sondern steht für "Transformationsprozess". Wir sind also eigentlich seit acht Jahren in einem Transformationsprozess der Zollverwaltung, um sie für neue Ereignisse aufzustellen. Das Informatikprogramm ist innerhalb dieses Transformationsprojektes einfach der Teil der technischen Umsetzung - um das noch einmal in Erinnerung zu rufen.

Dieser Transformationsprozess beim Zoll wurde eigentlich durch zwei Dinge hervorgerufen. Einerseits war das die Umsetzung des Schengen-Abkommens: Die Grenzwächter haben da neue Aufgaben, jetzt auch im Rahmen von Frontex, der Agentur der EU. Das wird in diesem Transformationsprozess abgebildet. Zweitens war es die Kompliziertheit: Vor einigen Jahren waren wir an 124. Stelle aller Nationen in Bezug auf die Einfachheit der Zollabfertigung. Wir sind daran, das zu vereinfachen.

Es ist also ein sehr umfassendes Transformationsprojekt des Zolls, und die Informatik ist Teil der technischen Umsetzung innerhalb dieser Transformation. Da sind wir eben gut unterwegs. Das war noch eine Bemerkung zum Nachtragskredit - er ist im Grunde ein Vorbezug - für ein Projekt, das gut läuft.

Ich bitte Sie insgesamt, nach dem Eintreten den beantragten Nachtragskrediten so zuzustimmen.