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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-12-02

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Ich möchte Sie im Namen der SP-Fraktion und auch im Namen der WAK-Mehrheit bitten, am früheren Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Ich muss etwas zu den Angaben auf der Fahne sagen: Die Kommission hat mit 15 zu 8 Stimmen Festhalten am früheren Beschluss des Nationalrates beschlossen. Im Protokoll vom 28. Oktober 2002 sind auf Seite 31 jetzt aber plötzlich für die Minderheit 12 Namen aufgeführt, 8 haben dafür gestimmt. Es sind plötzlich 12 Namen, und ich muss hier die Frage stellen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, wenn da plötzlich neue Namen darauf figurieren.

Ich bin etwas erstaunt. Die FDP-Gruppe in der WAK hat mehrheitlich für den Systemwechsel im Sinne des früheren Nationalratsbeschlusses gestimmt, und jetzt höre ich von Herrn Schneider-Ammann, die FDP-Fraktion sei mehrheitlich dagegen. Das ist unverständlich.

Zum Inhalt: Weshalb wollen wir steuersystematisch den Systemwechsel?

1. Sie kennen alle diesen dauernden Streit um die Bemessung des Eigenmietwertes in den Kantonen. Sie wissen alle [PAGE 1882] um diese Verwaltungsbürokratie bei der Ansetzung der Eigenmietwerte, der Bewertungen usw. Sie wissen auch, dass die Abgrenzung zwischen wertvermehrenden Investitionen und werterhaltenden Renovationen sehr schwierig und für die Steuerbehörden recht aufwendig ist. Der erste Grund für den Wechsel ist also eine administrative Vereinfachung, auch ein Verzicht auf diesen dauernden Bemessungsstreit. Unsere Nachbarländer haben alle den Systemwechsel aus administrativen Gründen vollzogen und die Bemessung des Eigenmietwertes abgeschafft.

2. Das System ist einfach ungerecht. Es wäre zwar in der Theorie richtig - das System Locher, die Bruttoverbuchung -, aber in der Praxis ist es ungerecht, und wir haben unheimliche Differenzen bei der Eigenmietwertbemessung. Ich nenne das Beispiel des Kantons Basel-Landschaft. Der Kanton Basel-Landschaft bemisst jetzt den Eigenmietwert mit noch 34 Prozent des Verkehrswertes, obschon das Bundesgericht bestimmt hat, es müssten 60 Prozent sein. Jetzt wollten die Baselbieter Regierung und die Mehrheit des Landrates auf 39 Prozent gehen und noch den Mieterabzug dazuzählen. Das ist vom Volk abgelehnt worden. Soll jetzt der Bund, soll jetzt Herr Bundespräsident Villiger die Truppen schicken? Ich möchte von Ihnen auch wissen, wie Sie da noch ein einheitliches System und eine Steuergerechtigkeit in der Schweiz durchsetzen wollen, wenn einzelne Kantone sich das Recht herausnehmen, einfach derart vom Bundesrecht abzuweichen.

3. Es geht um die legale Umgehung. Sie kennen alle - und wenn Sie den "Schweizerischen Hauseigentümer" lesen, sehen Sie das immer wieder - die so genannt indirekte Amortisation.

Man empfiehlt dem Steuerpflichtigen, dem Hauseigentümer: Amortisiere nicht dein Darlehen, sondern bring es in eine Säule 3a oder verwende es als Einmalprämie für die Säule 3b, dann ist der Ertrag steuerbefreit. Gleichzeitig empfiehlt man dem Hauseigentümer: Belasse deine Schulden, dann kannst du den Schuldzinsabzug weiterführen. Wir haben von der Steuerverwaltung vernommen, dass heute bei der Säule 3b sage und schreibe 160 Milliarden Franken angespart sind. In den Neunzigerjahren haben wir erlebt, dass die Hypothekardarlehen - die Nettoausleihungen - viel stärker gewachsen sind als die Bautätigkeit. Mit anderen Worten: Man hat sich neu verschuldet, um dieses Steuerschlupfloch auszunützen.

4. Auf die Dauer ist es volkswirtschaftlich unsinnig, die dauernde Hypothekarverschuldung steuerlich zu belohnen. Sinnvoll ist eine steuerliche Entlastung am Anfang, aber später soll kein Anreiz zur weiteren Verschuldung bestehen, sondern eher ein Steueranreiz zur Amortisation.

Sie wissen alle, Sie haben es durch Zuschriften erfahren: Die älteren Hausbesitzer, die selber amortisiert und keine Schulden mehr haben, wollen den Systemwechsel. Diejenigen, die abbezahlt haben, begreifen nicht, weshalb sie den Eigenmietwert immer noch versteuern müssen. Für die jungen Hausbesitzer, für die Neuerwerber hat der Bundesrat ja ein System vorgesehen, nach dem am Anfang, in den ersten zehn Jahren, die Zinsabzüge einseitig möglich sind, denn die zinsmässig Hochbelasteten sind die Ersterwerber. Deswegen bitte ich Sie, jetzt den Mut zur Reform aufzubringen.

Wir verlangen Namensaufruf, auch weil Ihre eigene Klientschaft - dies ist an die Adresse der FDP und der SVP gerichtet -, weil die älteren Hauseigentümer einen Systemwechsel wollen. Die älteren Hauseigentümer wollen den Eigenmietwert nicht mehr versteuern. Sie müssen Ihrer Klientschaft erklären, weshalb sie den Eigenmietwert auch auf die nächsten Jahre hinaus versteuern muss. Sie müssen jetzt dazu stehen, wenn Sie den Systemwechsel nicht wollen.

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