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preparatory:AB 282211

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen nur zwei Änderungen. Die erste Änderung ist die Verlängerung der Erwerbsersatzregelung bis Ende des Jahres. In Bezug auf die Kurzarbeit liegt die Kompetenz zur Verlängerung beim Bundesrat; er wird das machen. Dann wären die Regelungen zu Kurzarbeit und Erwerbsersatz bis Ende des Jahres gültig.

Die zweite Änderung ist die Aufhebung der Beitragsgrenze im Sportbereich. Wir haben dort im Gesetz 115 Millionen Franken festgehalten. Das möchten wir herausnehmen, damit wir, wenn sich die Situation verschlimmert oder was auch immer, auch dort die Möglichkeit haben, die Massnahmen bis Ende des Jahres fortzuführen.

Hintergrund dieser beiden Rechtsanpassungen ist eigentlich der, dass wir dann in allen Bereichen bis Ende des Jahres einheitlich die Möglichkeiten haben, die Auswirkungen der jetzigen Massnahmen abzufedern. Wir sind bei der Kultur so weit, Sie haben vorhin bei den Nachtragskrediten 148 Millionen Franken bewilligt. Dann haben wir ebenfalls bis Ende des Jahres diese Möglichkeit: Wir haben sie dann beim Sport, wir haben sie bei der Kurzarbeit, wir haben sie bei der EO, und wir haben sie bei den Härtefällen. Dort werden Sie noch über eine Motion beschliessen, die das ebenfalls will. Das heisst, dass wir dann ein Gesamtkonzept haben, um Massnahmen bis Ende des Jahres zu verlängern.

Was offenbleibt - das ist nach wie vor auf unserem Radar -, sind Branchen, die möglicherweise eine längere[NB]Erholung[NB]brauchen. Da möchten wir aber noch nicht weiter beschliessen, sondern die Situation beobachten. Das betrifft insbesondere die internationale Reisetätigkeit mit dem Bereich Flug, die Eventbranche, die trotz Schutzschirm dieses Jahr noch nicht vollumfänglich auf Touren kommen wird, und insbesondere die städtische Hotellerie. Das sind Bereiche, die dann nicht geregelt sind. Aber für den Rest können[NB]wir[NB]sagen, dass wir damit die rechtlichen Grundlagen haben.

Wir beantragen Ihnen keine Kredite für diese Massnahmen, denn die gesprochenen Kredite sollten reichen. In Bezug auf den Erwerbsersatz haben Sie 3,1 Milliarden Franken bewilligt. Bisher ist ein guter Drittel abgeflossen, es reicht also. Es braucht dort nicht mehr Mittel. Beim Sport - Herr Germann hat es ebenfalls ausgeführt - sind von den 115 Millionen Franken, die Sie gesprochen haben, 62 Millionen Franken beansprucht worden. Aber dort läuft es noch. Vielleicht müssen wir Ihnen beim Sport mit dem Nachtrag II einen kleinen Nachtragskredit beantragen. Aber das bleibt noch offen. Es geht eigentlich um die Rechtsgrundlagen, damit wir überall mit gleich langen Spiessen Unterstützung leisten können. Das macht durchaus auch Sinn.

Ihre Kommission hat noch Dinge eingebracht, die wir eigentlich, wenn ich das so sagen darf, nicht im Gesetz haben möchten, obwohl wir der gleichen Meinung sind. Das betrifft Artikel 1a Absatz 2. Wir werden Lockerungen vorsehen, wenn der impfwillige Teil der Bevölkerung einmal geimpft ist. Wir möchten das einfach nicht im Gesetz festhalten, weil wir jeweils die Kantone konsultieren mussten und müssen, damit wir hier auch eine Einheit haben.

Wir müssen etwas aufpassen. Das ist eigentlich meine Bitte an Sie. Das Gesetz ist sonst schon, wenn man es etwas böse ausdrücken will, ein Bastelwerk geworden. Wir kommen kurzfristig mit Änderungen, Sie kommen in den Beratungen noch kurzfristiger. Was nicht dringend ins Gesetz gehört, sollten wir eigentlich draussen lassen, damit wir[NB]zusammen[NB]mit[NB]den[NB]Kantonen die Möglichkeit haben, es zu machen.

Materiell möchten wir dasselbe wie die Anträge Ihrer Kommission. Trotzdem möchten wir Sie bitten, das nicht ins Gesetz zu nehmen, damit wir hier Flexibilität behalten. Es war ja die Absicht, dem Bundesrat Daumenschrauben anzulegen. Damit können wir schon leben, aber wir sollten zusammen mit den Kantonen die Flexibilität haben, die Massnahmen dann auch zu vollziehen. Dies wäre meine Bitte. Die nationalrätliche Kommission ist der ständerätlichen Kommission nicht gefolgt. Es wird also vielleicht eine Differenz geben, wenn Sie nicht heute schon einwilligen, wenn ich das mal so sagen darf.

Dies wären meine Einführungen. Es geht darum, Rechtsgrundlagen zu schaffen. Es braucht keine neuen Kredite. Dann können wir alle gleich behandeln. Wir wissen, was noch offenbleibt. Wir sind mit den Kantonen daran, auch dort Lösungen zu finden. Was wir vorschlagen, ist eigentlich relativ harmlos, wenn wir es rückblickend betrachten. Es ist eine sinnvolle Ergänzung.

Ich bitte Sie, auf unsere Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.