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AB 282243

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-06-02

Wortprotokoll

Ich habe letzte Woche gelesen, dass im Kanton Appenzell Innerrhoden gemäss einer Umfrage den Leuten am meisten zum Leben bleibt. Vielleicht hängt das mit dem schlanken Staat und der noch nicht durchgeführten Digitalisierung zusammen. Darauf wäre Rücksicht zu nehmen.

Zur Frage: Sie befinden nicht über einen Antrag des Bundesrates. Vielmehr hat der Nationalrat hartnäckig darauf beharrt, dass die Kantone zu verpflichten seien. Im Nationalrat entstand dann ein Missverständnis in Bezug auf die Interpretation, was ein elektronisches Verfahren sei. Es ist tatsächlich so, dass die letzten Kantone frühestens 2024 ein elektronisches Verfahren haben werden. Es bleiben noch diese zwei Kantone.

Für die Umsetzung der Gesetzgebung geben wir den Kantonen immer zwei Jahre. Das würde also heissen, dass das Gesetz ohnehin erst auf den 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Ich möchte hier noch einmal festhalten, dass es ein Programmartikel ist. Die Kantone werden verpflichtet, ein elektronisches Verfahren anzubieten. Wie und wann sie das machen, liegt aber in der Hoheit der Kantone. Das ist hier noch einmal eindeutig festzuhalten. Es spielt tatsächlich keine entscheidende Rolle, ob es im einen oder anderen Kanton noch etwas länger dauert. Die Kantone sind aber in diesen Bereichen ohnehin unterwegs. Es ist auch sinnvoll, dass man ein elektronisches Verfahren einführt, wenn man ein anderes Verfahren ablöst. Wir möchten niemanden zwingen, etwas abzuschreiben oder etwas vorzeitig einzuführen und in etwas zu investieren, das der Kanton noch nicht als notwendig erachtet.

Wenn Sie der Kommission und damit dem Nationalrat zustimmen, ist für uns klar, dass es in der Hoheit der Kantone liegt zu entscheiden, wann und wie sie das elektronische Verfahren einführen werden. Damit können Sie dem Antrag der Kommission ohne Bedenken zustimmen. Es ist vielleicht etwas unschön, dass man die Kantone in unserem föderalistischen System quasi verpflichtet, denn der Steuerbereich liegt tatsächlich in der Hoheit der Kantone. Man hätte das auch eleganter und föderaler lösen können. Wir werden das dann aber föderal und elegant umsetzen.