Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-02
Wortprotokoll
Am 29. August 2018 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Transparenz-Initiative verabschiedet und dem Parlament beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Er zweifelt an der Umsetzbarkeit der Regelungen und warnt vor übertriebenen Erwartungen. Auch ist der Bundesrat der Meinung, dass die Regelungen nicht nur für den Staat, sondern für alle Beteiligten einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand zur Folge hätten.
Trotzdem hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen, dass in diesem Bereich sowohl in der Bevölkerung als auch auf politischer Ebene ein gewisser Mentalitätswandel stattgefunden hat. Deshalb verschliesst er sich einer nationalen Regelung im Bereich der Transparenz nicht, wenn dies dem mehrheitlichen Wunsch der politischen Parteien entspricht. Allerdings erachtet er den indirekten Gegenvorschlag der Staatspolitischen Kommission des Ständerates als angemessenere Lösung und zieht ihn der Volksinitiative klar vor.
Der Bundesrat hat festgestellt, dass der Gegenvorschlag im Vergleich zur Volksinitiative ausgewogener ist und konkrete Antworten auf Fragen liefert, welche die Transparenz-Initiative offenlässt oder auch offenlassen muss. Das Verhältnis zwischen den Bundes- und den kantonalen Regelungen wird z. B. mit dem Vorbehalt gemäss Artikel 76k des Bundesgesetzes über die politischen Rechte geklärt.
Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass eine Regelung auf Gesetzesstufe den nötigen Handlungsspielraum bieten würde, um auch bei zukünftigen Entwicklungen allfällige Änderungen vornehmen zu können, z. B. wenn sich herausstellen sollte, dass eine Anpassung der Schwellenwerte notwendig ist. Nach der Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage wären solche Änderungen mit grösseren Hürden verbunden.
Zusammenfassend kann aus Sicht des Bundesrates gesagt werden, dass mit dem indirekten Gegenvorschlag eine angemessene Kompromisslösung ausgearbeitet wurde, die er unterstützt und der Volksinitiative vorzieht. Deshalb empfiehlt der Bundesrat die Volksinitiative nach wie vor zur Ablehnung.