Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-06-02
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Auch in diesem Block bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, sämtlichen Mehrheiten der Kommission zu folgen, ausser bei Artikel 296, wo es um die Strafbarkeit der Beleidigung eines fremden Staats geht. Dort bitte ich Sie, die Minderheit Lüscher zu unterstützen.
Die Minderheiten I und II (Geissbühler) möchten Artikel 263 entweder aufheben oder massiv verschärfen. Die Vernehmlassung hat jedoch gezeigt, dass dieser Artikel eine kriminalpolitische Funktion in unserem Schuldstrafrecht erfüllt, weshalb wir uns für die Mehrheit aussprechen.
Die Artikel 275bis und 275ter stammen aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als in der Tschechoslowakei die Kommunistische Partei an die Macht kam. Sie dienten dem Zweck, die sowjetische Propaganda unter Strafe zu stellen. In der Bekämpfung des Terrorismus wurden sie aber nie angewandt. Dafür dient ein anderes Abwehrdispositiv, das sich vom Bundesgesetz über die Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit über das StGB und den Nachrichtendienst bis hin zum PMT erstreckt. Über Letzteres werden wir am kommenden 13. Juni abstimmen. Aus unserer Sicht können wir deshalb die beiden vorerwähnten Artikel aufheben und damit dem Bundesrat und der Mehrheit folgen.
Bei Artikel 285 kommen wir zu einer der am intensivsten diskutierten Normen dieser Revision. Verschiedene parlamentarische Vorstösse sowie die Standesinitiativen Waadt, Genf und Bern haben eine Verschärfung des Strafrahmens bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verlangt. Wir haben in der Kommission nicht weniger als acht Varianten diskutiert, vom geltenden Recht bis zu verschieden hohen Mindeststrafen und massiven Strafverschärfungen im Wiederholungsfall.
Die FDP-Liberale Fraktion ist ebenfalls der Meinung, dass der massiv zugenommenen Gewalt gegenüber Polizei und Blaulichtorganisationen gesetzgeberisch begegnet werden muss und dass Strafverschärfungen nötig sind. Wir sind der Überzeugung, dass mit der Variante der Mehrheit, wonach bei Gewaltanwendung gegen Personen Strafen von mindestens drei Monaten bis zu maximal drei Jahren drohen, ein Mittelweg gefunden wurde, der einerseits dank seiner Strenge eine generalpräventive Wirkung hat und gleichzeitig das Prinzip der Verhältnismässigkeit noch erfüllt.
Die Strafnorm der Beleidigung eines fremden Staates will die Mehrheit aus dem Gesetz streichen, was wir mit dem Minderheitsantrag Lüscher bekämpfen. Seitens der Verwaltung wurde dahingehend argumentiert, dass es dabei um die Frage gehe, ob die Schweiz ihre aussenpolitischen Interessen mittels Strafrecht absichern solle oder nicht. Seit letztem Mittwoch erscheint diese Frage, wie die Schweiz inskünftig ihre aussenpolitischen Interessen wahren will, in einem ganz neuen Licht. Jedenfalls spielt Artikel 296 sicher nicht eine entscheidende Rolle. Ich bitte Sie jedoch, diese Minderheit zu unterstützen.
Bei den übrigen Minderheiten betreffend falsche Anschuldigung, Befreiung von Gefangenen, rechtswidrige Ein- oder Ausreise, rechtswidrigen Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung und deren Förderung, Verfolgungsverjährung, Waffengesetz sowie Strassenverkehrsgesetz bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, jeweils der Mehrheit zu folgen.