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preparatory:AB 282614

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-03

Wortprotokoll

Wenn die SRG im "My School"-Programm Audio- und Videobeiträge anbietet - und das tut sie ja -, dann ist das überhaupt nicht verboten. Wenn die SRG im Rahmen von "My School" einen Videobeitrag über die Schule macht, der im Fernsehen oder online erscheint, ist das von diesem Artikel gar nicht betroffen. Lesen Sie doch einmal Absatz 1: "Bei Online-Inhalten sind Textbeiträge" - Textbeiträge, Herr Pult! - "nur zulässig, sofern ein zeitlich und thematisch direkter Sendungsbezug besteht." Wenn man im Bereich von "My School" einen Videobeitrag hat, dann kann man dazu einen Textbeitrag machen. Das steht eins zu eins so in Absatz 1. Wenn kein direkter Sendungsbezug da ist, also z. B. bei irgendeiner Katastrophenmeldung, wenn kein Audio- oder Videobeitrag im Radio oder im TV dazu existiert, dann kommen entsprechend die Absätze 2 und 3 zum Tragen. In Absatz 2 heisst es, dass über den Sendungsbezug, sofern er vorhanden ist, im Textbeitrag zu informieren ist. Und in Absatz 3 steht, dass man die Länge der Textbeiträge entsprechend kürzen müsse, wenn kein Sendungsbezug besteht. Das steht ja heute schon in der Konzession drin. Aus diesem Grund verstehe ich Ihre Aufregung nicht.

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