Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-06-03
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-03
Wortprotokoll
Mit diesen beiden Motionen beantragt Ihnen die KVF Ihres Rates, die Unterstützung des Bundes an die finanziellen Lücken im öffentlichen Verkehr auch für das Jahr 2021 zu sprechen und eine Milderung der pandemiebedingten Auswirkungen auf den Schienengüterverkehr auch im Jahr 2021 vorzusehen.
Wie Sie wissen, haben wir mit dem Geschäft 20.055 ein Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise beschlossen, und zwar im September 2020. Damals konnten wir nicht voraussehen, dass wegen weiterer Corona-Wellen und der entsprechenden Anordnungen auch dem öffentlichen Verkehr weiterhin die Kundinnen und Kunden fehlen. Deshalb entstehen - es ist bereits eingetreten - den Transportunternehmen natürlich auch in diesem Jahr finanzielle Lücken.
Bei dieser Gelegenheit darf ich Ihnen meine Interessen offenlegen: Ich bin Verwaltungsratspräsident des Regionalverkehrs Bern-Solothurn, Mitglied des Verwaltungsrates der Aare Seeland mobil, der Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft, Präsident des Städteverbandes und Stadtpräsident. Daher stammt die Kenntnis der konkreten Zahlen.
Die Situation hat sich insofern verschärft, als wir, die Unternehmen, ja im Zusammenhang mit den Bundesleistungen im letzten Jahr unsere Reserven - mindestens zwei der drei möglichen Reservebildungen, die wir als öffentliche Verkehrsunternehmen haben - ganz oder teilweise auflösen mussten. Dementsprechend sind natürlich auch die Beiträge des Bundes tiefer ausgefallen. Aber die Reserven sind jetzt entweder dünner geworden oder gar nicht mehr vorhanden.
Jedes Unternehmen braucht für dies und das Reserven, weil im öffentlichen Verkehr nie ein Budget mit null in der Rechnung aufgehen wird. Entweder macht man einen Verlust, wie dies zurzeit der Fall ist, oder man macht einen Gewinn. Gewinne dürfen von den öffentlichen Verkehrsunternehmen nicht in Form von Dividenden ausgeschüttet werden, nicht einmal in Form von feudalen Aktionärsessen usw., sondern müssen in eine Reserve gelegt werden, die zweckgebunden ist. Es gibt nur eine Ausnahme; um die Einnahmen aus Nebengeschäften, Immobilien, Pensionskassen usw. geht es heute aber nicht. Die anderen, die betrieblichen Reserven, sind ganz oder zum Teil aufgebraucht.
Finanziell gesehen, stehen diese Unternehmen deswegen "nackt" da und können keine weiteren Ausfälle decken. Aus diesem Grund haben wir die Motion in der KVF mit grosser Mehrheit beschlossen. Die Argumente der beiden Minderheiten werden Sie anschliessend hören.
Die Stellungnahme des Bundesrates ist für uns nicht akzeptabel. Er hat insofern recht, als der Bund für den regionalen Personenverkehr und die Bahninfrastruktur über genügend Mittel verfügt, um auch das Jahr 2021 abdecken zu können. Unsere Motion umfasst denn auch nicht den regionalen Personenverkehr. Beim Ortsverkehr dagegen zieht sich der Bundesrat auf die Kompetenzen zur Finanzierung desselben zurück. Unter Hinweis auf die nun eben entstandene, noch prekärere Situation auch im Ortsverkehr bitten wir Sie jedoch, hier die Abweichung von den Kompetenzen im Interesse des Ortsverkehrs zu verlängern.
Auch im Ortsverkehr verzeichnen wir eine Frequenzreduktion von durchschnittlich rund 30 Prozent gegenüber den Frequenzen vor Corona. Dasselbe gilt natürlich auch für den Fernverkehr; wir kennen die Situation der SBB, deren Frequenzrückgang sogar noch grösser ist. Im Jahr 2020 betrug der Rückgang im Vergleich zum Jahr 2019 insgesamt 43,7 Prozent. Zurzeit prüfen die Eignerstellen mit den SBB mögliche Massnahmen.
Unsere Motion hat auch den Fernverkehr umfasst. Wir sind der Auffassung, dass wir, im Gegensatz zum Bundesgesetz vom letzten Jahr, auch für den Fernverkehr die nötigen gesetzlichen Grundlagen schaffen sollten. Wenn der Eigner andere Lösungen findet, dann dürften hier keine Sonderlösungen nötig werden.
Hingegen geht es noch um den touristischen Verkehr. Hier gibt der Bundesrat die Auskunft, dass das SECO und das BAV die Auswirkungen auf den touristischen Verkehr geprüft hätten und dass es aus ihrer Sicht nicht nötig sei, eine Sonderlösung zu entwickeln. Wie sie zu dieser Einsicht gelangt sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir würden das gerne im Laufe der Beratung einer entsprechenden Botschaft erfahren, dazu braucht es aber zuerst die Annahme dieser Motionen.