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AB 282840

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03

Wortprotokoll

Ich nehme das Wichtigste vorweg: Die Kommission hat nach einem abgelehnten Sistierungsantrag dieser Motion ohne Gegenstimme zugestimmt.

Um was geht es? Es geht darum, dass Berufspiloten bis zu einer Alterslimite von 65 Jahren fliegen dürfen. Aufgrund einer EU-Verordnung, nämlich der Verordnung Nr. 1178/2011, wird es der Schweiz untersagt, dass Berufspiloten über 60 Jahre fliegen dürfen. Diese Tatsache hat in den Jahren 2014 bis 2020 zu keinen Problemen geführt, denn die EU hat auf Ersuchen des BAZL hin jeweils eine zweijährige Ausnahmefrist gewährt. Das heisst, unsere Piloten durften ausschliesslich - ich betone: ausschliesslich - im Inland weiterhin bis zum Alter von 65 Jahren fliegen.

Nun ist hier seit 2020 Sand im Getriebe. Für die Jahre 2020 bis 2022 hat die EU die Ausnahmebewilligung nicht gewährt. Dies führt zu Problemen. Es führt einerseits zu Problemen für unsere Transportunternehmen insbesondere im Helikopterbereich, welche erfahrene Piloten verlieren, es führt andererseits aber vor allem zu Problemen für Piloten über 60 Jahre. Sie müssen sich vorstellen: Für diese Piloten, die medizinisch absolut flugtauglich sind, wird ein Quasi-, nein, nicht ein Quasi-, wird ein vollständiges Berufsverbot erlassen.

Dies ist in jeglicher Hinsicht und vor allem aus sozialer Sicht nicht wünschenswert. Dabei - und das ist auch entscheidend zu wissen - hat die Easa, also die Behörde, welche für die Flugsicherheit in Europa zuständig ist, Studien zur Frage gemacht, ob bei 60- bis 65-Jährigen ein erhöhtes medizinisches Risiko bestehe, durch das die Flugsicherheit gefährdet würde. Man ist zur Überzeugung gelangt, dass dem nicht so ist. Es gibt sogar auch innerhalb der EU Bestrebungen, die Altersgrenze zu erhöhen.

Aufgrund dieser Punkte, die dort anstehen, aufgrund der Anhörungen und aufgrund anderer Umstände ist aber klar herausgekommen, dass diese Diskussion in der EU ins Leere führen wird. Eine Anhebung der Altersgrenze aus medizinischen Gründen wäre zwar sinnvoll, sie wird aber politisch nicht machbar sein; das haben die Anhörungen gezeigt. Darum ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass es eine inländische Lösung braucht, vor allem für die direkt betroffenen Pilotinnen und Piloten, denen man mit 60, also im besten Alter mit grosser Erfahrung, die Berufsqualifikationen abspricht. Wir beantragen daher, dass die Schweiz eine nationale Berufspilotenlizenz erarbeitet und herausgibt und so den Über-60-Jährigen die Möglichkeit gibt, ihren Beruf bis zum 65. Altersjahr weiter auszuüben, ohne dass dabei Risiken für die Flugsicherheit entstehen würden.

Ich bitte Sie, der Kommission, die diese Motion, wie bereits eingangs erwähnt, ohne Gegenstimme verabschiedet hat, zu folgen und, gerade zugunsten unserer Pilotinnen und Piloten, mit einer nationalen Berufslizenz diese Ausnahmeregelung zu schaffen.